Für das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 3 und maximal 5 Referenzprojekten zum Nachweis folgender Kriterien:
alle Referenzprojekte mit mindestens 2 der folgenden Bereiche: Städtebaulich sensible Berei-che, Starkregenvorsorge, Verkehrsberuhigung, Straßenraumgestaltung., mind. Lph. 2, 3, 5 durchgehend vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbracht, keine zeitliche Begrenzung.
- mind. ein Referenzprojekt zur Starkregenvorsorge (mind. Lph. 2, 3, 5),
- mind. ein Referenzprojekt in einem städtebaulich sensiblen Bereich (mind. Lph. 2, 3, 5-8),
- mind. ein Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB
Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen.
Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder im Fall der Eignungsleihe müs-sen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied vorgewiesen werden, vielmehr sind die An-gaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Eignungsverleiher, so-fern zutreffend) insgesamt zu machen. Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem der benannten Eignungsverleiher eindeutig zuzuordnen sein. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Projektbezeichnung
- Ort/Land
- Auftraggeber inkl. Ansprechpartner
- Datum Auftragsvergabe
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 47 HOAI
- Datum Fertigstellung Lph. 8 im Sinne von § 55 HOAI (geplante Anlagen der Straßenbeleuch-tung)
- Art der Baumaßnahme (Grunderneuerung, Umbau, Verkehrsberuhigung/-dämpfung, Sanie-rungsgebiet, Andere)
- Leistungsumfang (HOAI Lph.)
- Baukosten
- Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bieterge-meinschaft bzw. Eignungsverleiher);
Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen wer-den sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenz-projekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (DIN A3 Querformat, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Refe-renzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe er-warten lässt. Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Katego-rien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte): Zu erwarten ist - ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte, - ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte, - ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte, - ein guter Beitrag = 75 Punkte, - ein sehr guter Beitrag =100 Punkte. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerber haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Berater*innen hinzuzuziehen. Jedes Mit-glied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textli-che Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerber gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anfor-derungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zu-grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewer-bern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen. Bei Rückzug eines Bieters aus der Ange-botsphase behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nach zu nominie-ren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.