Für das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 2 und maximal 5 Referenzprojekten zum Nachweis folgender Kriterien:
alle Referenzprojekte: Grunderneuerungsmaßnahme an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen inkl. Knotenpunkt, LP 2-8 durchgehend vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbracht, keine zeitliche Begrenzung.
- mind. ein Referenzprojekt eines Kreisverkehrsplatzes,
- mind. ein Referenzprojekt einer 2-Ebenen-Lösung,
- mind. ein Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB
Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen.
Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder im Fall der Eignungsleihe müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem der benannten Eignungsverleiher eindeutig zuzuordnen sein. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land;
- Auftraggeber;
- Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher);
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 47 HOAI;
- Art der Baumaßnahme (Ausbau von Verkehrsflächen-und Ertüchtigung von Knotenpunkten im Sinne §2 HOAI/Andere)
- Bundesstraße/Landesstraße/Kreisstraße/ Knotenpunkt mit und ohne LSA
- Datum Fertigstellung Lph. 8 im Sinne von § 55 HOAI (geplante Anlagen der Straßenbeleuchtung und LSA)
Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (max. zwei DIN-A4-Seiten, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Referenzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Kategorien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte): Zu erwarten ist - ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte, - ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte, - ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte, - ein guter Beitrag = 75 Punkte, - ein sehr guter Beitrag =100 Punkte. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerber haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Berater*innen hinzuzuziehen. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerber gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen. Bei Rückzug eines Bieters aus der Angebotsphase behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nachzunominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.