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Verfahrensangaben

26-0007 Ausbau der Knotenpunkte L290 im Bestand - Verkehrsanlagenplanung, Planung ...

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
24.02.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Wolfsburg
031030000000-0-50
Porschestraße 49
38440
Wolfsburg
Deutschland
DE913
Zentrale Vergabestelle
zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
+49 5361281766
+49 536128-2057

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Stadt Wolfsburg
031030000000-0-50
Porschestraße 49
38440
Wolfsburg
Deutschland
DE913
Zentrale Vergabestelle
zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
+49 5361281766
+49 536128-2057

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nieders. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Regierungsvertretung Lüneburg -
t:0413115-1334
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49 413115-1334
+49 413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71322500-6
71300000-1
71311220-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Verkehrsanlagenplanung, Planung tech. Ausstattung, Ingenieurbauwerksplanung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gemäß städtischer Planungsvorlage sind die Verkehrsanlagenplanungen, die Planung für Technische Ausstattung sowie Ingenieurbauwerksplanungen für folgende Knotenpunkte inkl. erforderlicher Nebenleistungen durchzuführen:

Knotenpunkte L 290/Dieselstraße/Marie-Curie-Allee, L 290/Sandkrugstraße, L 290/Von-Droste-Hülshoff-Straße sowie L 290/K 36 und der Kreisverkehrsplatz Hehlingen (L 290/K 111/K 5) sind als Gesamtmaßnahme zu beplanen.

Bei dem Knotenpunkt L 290/Marie-Curie Allee/Dieselstraße muss insbesondere die Eckbeziehung L 290 - Dieselstraße gestärkt werden. Hier ergeben sich voraussichtlich auch bei anderen Beziehungen noch Anpassungen durch zusätzliche Spuren.

Der Knotenpunkt L 290/Sandkrugstraße muss durch verkehrliche Umbaumaßnahmen in seiner Leistungsfähigkeit gestärkt werden. Um in Verbindung mit den Änderungen im Knotenpunktbereich gleichsam eine Entlastung für die Sandkrugstraße in der Ortsdurchfahrt Reislingen zu erzielen, sind verkehrsberuhigende Maßnahmen zur Attraktivitätsminderung für den Durchgangsverkehr zu planen.

An der Einmündung L 290/Von-Droste-Hülshoff-Straße sind ebenfalls Ausbaumaßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der L 290 vorzusehen.

Um die Verkehre des Baugebiets Sonnenkamp leistungsfähig anzubinden, istan der Einmündung L 290/K 36 ebenfalls ein leistungsgerechter Umbau zu planen.

Ferner wird auch die Ertüchtigung des Kreisverkehrsplatzes bei Hehlingen mit in die Planungen einbezogen. Der Hehlinger KVP, der auch durch die Maßnahmen AGR Süd und den Radschnellweg berührt wird, soll in seiner Leistungsfähigkeit gestärkt werden.

Es ist vorgesehen einen Rahmenvertrag für die Planungsleistungen an o.g. Knotenpunkten inkl. Anschlüssen zu vergeben. Im Einzelnen wird für alle Knotenpunkte die Lph. 1-3 bzw. 4 in den Leistungsbildern Verkehrsanlagenplanung, Technische Ausstattung (Beleuchtung bzw. teilweise LSA) sowie Ingenieurbauwerke vergeben. Die Planungen für die Knotenpunkte sowie die dazugehörigen Leistungsbilder (s. Preisblatt) werden nach Beschlusslage einzeln abgerufen und vergeben. Demzufolge behält sich die Stadt vor, einzelne Knotenpunkte aus dem Auftragsvolumen zu streichen. Als besondere Leistungen ist u. a. der koordinierte Leitungsplan für die Knotenpunkte zu erbringen. Ferner ist die Vorstellung der Planunterlagen in politischen Gremien vorzubereiten und eine Teilnahme durch einen Projektleiter zu gewährleisten. Hinzu kommen die optional zu beauftragenden Leistungsphasen 4 bzw. 5-8 der o.g. Leistungsbilder.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Wolfsburg
Deutschland
DE913

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
vorgesehene Projektorganisation

In diesem Kriterium ist die vorgesehene Projektorganisation vorzustellen. Weitere Informationen sind der Matrix Stufe 2 zu entnehmen.
MINDESTANFORDERUNG/AUSSCHLUSSKRITERIUM: Projektleitung und stv. Projektleitung im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung gem. §§ 45ff. HOAI mit Abschluss Dr.-Ing., Dipl.-Ing. bzw. Bachelor oder Master mit mind. 4 Jahren Berufserfahrung oder gleichwertiger Abschluss.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erläuterung zur Herangehensweise

In diesem Kriterium ist die Herangehensweise an das konkrete Projekt zu erläutern. Weitere Informationen sind der Matrix Stufe 2 zu entnehmen.

Gewichtung
15,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

Details zum Honorarangebot sind dem Preisblatt zu entnehmen. Dieses wird in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.

Mit einem Einzelabruf werden jeweils die Leistungsphasen 1 bis 3 bzw. 4 beauftragen (Stufe 1) beauftragt. Optional werden die LP 5 bis 8 der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 HOAI, die LP 5 bis 8 der Technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI sowie die LP 5 bis 8 der Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI sowie Besondere Leistungen beauftragt.

Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht nicht.
Die weiteren Leistungsstufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Maßnahmen einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken und/oder Teilleistungen einzelner Leistungsstufen zeitlich vorzuziehen.
Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung.

Zusätzliche Angaben

Geplanter Planungszeitraum: Auftragserteilung II Q 2026, Fertigstellung Lph. 4 Ende 2028/Anfang 2029.

Klarstellend wird auf die Regelung des Art. 5k VO (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, hingewiesen. Das Formblatt ANLAGE-Eigenerklärung-VO-2022-833 ist abzugeben.
Sollte sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bereits zum Nachweis seiner/ihrer Leistungsfähigkeit (Nachweis Umsatzerlöse/Mitarbeiter/Referenzen) auf Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsverleiher) beziehen, sind diese bereits bei der Bewerbung zu benennen. Außerdem muss der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft in diesem Fall die tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die Kapazitäten des Eignungsverleihers mit der Bewerbung nachweisen (Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV - Formular 236) und die "Eigenerklärung anderer Unternehmen" für die betreffenden Eignungsverleiher bereits mit der Bewerbung vorlegen. Als Nachweis sind die vorgenannten Formulare zu verwenden und vollständig ausgefüllt sowie unterschrieben dem Teilnahmeantrag als Anhang beizulegen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Stufe 1 - Teilnahmewettbewerb:
Alle digital einzureichenden Bewerbungsunterlagen umfassen:
a) Den ausgefüllten Teilnahmeantrag mit den Eigenerklärungen; hier sind alle Angaben einzutragen. Der Teilnahmeantrag ist nach kostenfreier Registrierung unter https://www.dtvp.de/Center herunterladbar.
b) Nachweis Berufsausübung
c) Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (max. zwei DIN-A4-Seiten, digital) mit weiterführenden Darstellungen (Texte, Pläne, Fotos, Skizzen) einzureichen.
d) Lebenslauf (max. 2 DIN-A4-Seiten, digital) für die Projektleitung
e) Lebenslauf (max. 2 DIN-A4-Seiten, digital) für die stellvertretende Projektleitung

Andere als die verlangten Erklärungen, Referenzprojekte und Informationen werden nicht gewertet.

Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der im Eignungskriterium "Referenzen" genannten Bedingungen.

Stufe 2 - Verhandlungsverfahren:
Details zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien sind der "Matrix Stufe 2" zu entnehmen. Informationen zu dem Honorarangebot werden den Bietern in der Stufe 2 zugesandt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP/Kommunikation zu stellen. Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YD2MM16

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bietenden sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV werden nachgefordert. Fehlende Preise gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV werden nicht nachgefordert.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Ingenieur*in (oder vergleichbar) zu führen oder wenn sie berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Ist in dem Heimatstaat des Bewerbenden die geforderte Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG - Berufsanerkennungsrichtlinie - gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn ein bevollmächtigter Vertretender der juristischen Person und der Verfassende die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bietergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist. Jeder Teilnehmende hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Bewerbungen als Einzelbewerbender und gleichzeitig als Gesellschafter*in einer Bietergemeinschaft, werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bewerbenden nicht nachweisen, dass die Bewerbungen völlig unabhängig voneinander erstellt wurden.
Nachweis über Kopie der Diplomurkunde oder einen vergleichbaren Nachweis.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, gem. § 45 Abs.1 Nr.1 VgV, der letzten drei Jahre (2022, 2023, 2024)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 1.000.000 EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall dreifach maximiert im Versicherungsjahr.

Sofern der Bewerbende über keine entsprechende Versicherung verfügt, hat er mit seinem Angebot verbindlich zu erklären, dass er im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen wird. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für die gesamte Dauer des Vertrages aufrechtzuerhalten. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Bei Arbeitsgemeinschaften muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen oder ggf. eine projektbezogene Versicherung abgeschlossen werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung, dass Teilnahmehindernisse gemäß § 6 VgV nicht vorliegen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten festangestellten Mitarbeiter (einschließlich Führungskräfte) aufgegliedert in
a. Bauingenieure (oder gleichwertig) im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung gemäß § 48 HOAI mit Berufserfahrung größer/gleich 4 Jahre;
b. Elektrotechnik-Ingenieure im Leistungsbild Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI;
Im Falle der Einschaltung eines Nachunternehmers dürfen die Mitarbeiter des Nachunternehmers nur bezogen auf den Leistungsanteil hinzugerechnet werden. Maßgebend ist das Vollzeitäquivalent
MINDESTANFORDERUNG: Eine durchschnittliche Anzahl von zwei Mitarbeitenden im Leistungsbild Verkehrsanlagenplanung/Verkehrsplanung mit Berufserfahrung größer/gleich vier Jahre.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Für das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 2 und maximal 5 Referenzprojekten zum Nachweis folgender Kriterien:
alle Referenzprojekte: Grunderneuerungsmaßnahme an Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen inkl. Knotenpunkt, LP 2-8 durchgehend vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbracht, keine zeitliche Begrenzung.
- mind. ein Referenzprojekt eines Kreisverkehrsplatzes,
- mind. ein Referenzprojekt einer 2-Ebenen-Lösung,
- mind. ein Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 99 GWB

Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen.
Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder im Fall der Eignungsleihe müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem der benannten Eignungsverleiher eindeutig zuzuordnen sein. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.

Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land;
- Auftraggeber;
- Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher);
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 47 HOAI;
- Art der Baumaßnahme (Ausbau von Verkehrsflächen-und Ertüchtigung von Knotenpunkten im Sinne §2 HOAI/Andere)
- Bundesstraße/Landesstraße/Kreisstraße/ Knotenpunkt mit und ohne LSA
- Datum Fertigstellung Lph. 8 im Sinne von § 55 HOAI (geplante Anlagen der Straßenbeleuchtung und LSA)

Erfüllen mehr Bewerber die Mindestkriterien, als zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden sollen, entscheidet die Auftraggeberin anhand der gestalterischen Qualität der Referenzprojekte allein auf Grundlage der beigefügten Unterlagen (Referenzblätter) und mithilfe eines Punktesystems über die Zulassung zur Teilnahme. Je Referenzprojekt ist ein Referenzblatt (max. zwei DIN-A4-Seiten, digital) einzureichen. Die Referenzblätter müssen aussagekräftige Informationen zu den Projekten aufweisen und einen Eindruck ihrer entwurflichen Qualität und Gestaltung vermitteln. Die Beurteilung erfolgt in einer Gesamtschau der eingereichten Referenzprojekte ausschließlich auf Grundlage der eingereichten Unterlagen dahingehend, ob die auf den Referenzblättern erkennbare entwurfliche Qualität einen Beitrag zur gestellten Planungsaufgabe erwarten lässt. Die Bewertung erfolgt durch Zuordnung zu einer der nachfolgenden fünf Kategorien ohne Unterkategorien (max. 100 Punkte): Zu erwarten ist - ein mangelhafter Beitrag = 0 Punkte, - ein ausreichender Beitrag = 25 Punkte, - ein befriedigender Beitrag = 50 Punkte, - ein guter Beitrag = 75 Punkte, - ein sehr guter Beitrag =100 Punkte. Die Bewertung erfolgt durch ein Auswahlgremium, bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg. Hierin werden auch Vertreter*innen der Stadt Wolfsburg eingebunden, die den fachlichen Hintergrund der Bewerber haben. Die Stadt Wolfsburg behält sich vor, externe Berater*innen hinzuzuziehen. Jedes Mitglied des Auswahlgremiums erhält eine Stimme und vergibt Punkte je Bewerbung. Jede Stimme zählt gleichwertig. Ergebnis der Bewertung ist der Mittelwert der Bewertungen (Punkte gemäß einer der fünf Kategorien). Dieser ergibt sich aus den zugewiesenen Punkten je Stimme der Mitglieder des Auswahlgremiums je Bewerbung. Eine darüberhinausgehende individuelle textliche Bewertung entfällt. Erfüllen mehrere Bewerber gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen. Bei Rückzug eines Bieters aus der Angebotsphase behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, den nächstgeeigneten Bewerber aus dem Teilnahmewettbewerb vor Ablauf der Angebotsfrist zur Angebotsabgabe nachzunominieren. Dies steht im Ermessen der Auftraggeberin.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
5

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Gemeinschaftlich haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung