Für das geforderte Leistungsbild Angaben zu mindestens 1 und maximal 6 Referenzprojekten aus dem Bereich Neubau/Erweiterungsbau im Sinne § 2 HOAI eines Schulbaus oder ähnlich technisch anspruchsvoller Objekte
Es gelten folgende Mindestanforderungen:
- Kategorie 1: Mindestens ein Referenzobjekt eines Schulbaus oder vergleichbar mit mind. 0,4 Mio EUR netto abgerechnete Leistung
- Kategorie 2: Mindestens ein Referenzprojekt für öffentlichen Auftraggeber im Sinne von § 98 GWB
- alle Referenzprojekte: LP 2 bis 8 durchgehend vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft erbracht wurden
- alle Referenzprojekte: Anlagen der KGR 440 & 450
- alle Referenzprojekte: nicht älter als 6 Jahre. Es gilt der Tag der Abnahme
Der Auftraggeber behält sich vor, Erkundigungen beim Betreiber bzw. Bauherrn einzuholen.
Der Bewerber muss die einzelnen Referenzprojekte auf jeweils max. zwei DIN-A4-Seiten in Form von Texten, Plänen, Fotos oder Skizzen weiterführend darstellen.
Bei Nichtvorlage wird/werden die Referenz/en nicht gewertet.
Im Falle einer Bewerbung als Bewerbergemeinschaft und/oder im Fall der Eignungsleihe müssen die Referenzprojekte nicht von jedem Mitglied vorgewiesen werden, vielmehr sind die Angaben zu den Referenzprojekten von der Bewerbergemeinschaft (inkl. Eignungsverleiher, sofern zutreffend) insgesamt zu machen. Die Referenzprojekte müssen dem Bewerber, einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. einem der benannten Eignungsverleiher eindeutig zuzuordnen sein. Mitarbeiterreferenzen sind nicht zugelassen.
Für die Wertungsfähigkeit der Referenzprojekte müssen folgende Unterangaben vollständig getätigt werden:
- Bezeichnung der Maßnahme und Ort/Land;
- Auftraggeber;
- Bei Bietergemeinschaften/Eignungsleihe zusätzlich: Auftragnehmer (Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. Eignungsverleiher);
- Datum Fertigstellung Leistungsphase 8 im Sinne von § 55 HOAI;
- Projektkosten in Euro netto Kosten KGR 440 & 450,
- Art der Baumaßnahme (Neubau-/ Erweiterungsbaumaßnahme im Sinne § 2 HOAI/Andere);
- Gebäudetypologie (Schulbau/Andere);
- beplante Anlagen der Elektrotechnik sind einzeln aufzuführen (BMA; NSHV, Trafoanlagen, Video, strukturierte Verkabelung etc.)
Die Auswahl der Bewerber zur zweiten Stufe erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben zu den Referenzprojekten. Vom Bieter sind mindestens eine, höchstens drei Referenzen pro Kategorie zu nennen. Dieselbe Referenz kann in mehreren Kategorien benannt werden, sofern Sie mehrere Kriterien erfüllt, jedoch höchstens ein Mal pro Kategorie.
Die maximale erreichbare Punktzahl beträgt 6 Punkte. (s. Matrix Stufe 1)
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend.
Erfüllen mehrere Bewerber gemäß § 51 VgV gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los getroffen.