| VO: | VOB | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Bieterfrage erhalten Sie eine Bieterinformation. Das Ende der Angebotsfrist ist von dieser Nachricht nicht betroffen.
Frage:
"Beim Bau der vierten Reinigungsstufe stehen nur eingeschränkt Lagermöglichkeiten im Baufeld zu Verfügung.
Können auf der Kläranlage weitere Flächen zur Verfügung gestellt werden, um z.B. Aushub / Oberboden / Schüttgüter temporär zwischenlagern zu können?"
Antwort:
"Eine temporäre Lagerfläche zur Zwischenlagerung kann in Absprache mit dem Betrieb innerhalb des Kläranlagengrundstückes zur Verfügung gestellt werden bis zu einer Gesamtgröße von 20x20 m."
Frage:
"Das neu zu errichtende Zulaufpumpwerk wird erheblich in den Baugrund einbinden.
Ist der hierfür erforderliche Baugrubenverbau (Spundwand / Trägerbohlwand) bei der
Preisfindung zu berücksichtigen.
Antwort: Der erforderliche Baugrubenverbau ist einzukalkulieren.
3. In welcher Form ist eine erforderliche Sicherung der Bestandsbauwerke / Bestandskanäle bei der Herstellung der tief einbindenden Bauwerke bei der Kalkulation zu berücksichtigen?"
Antwort:
"Sollten Sicherungsmaßnahmen von Bestandbauwerken bei der Herstellung von tief einbindenden Bauwerken erforderlich werden, so sind diese durch den Bieter einzukalkulieren, Dies kann z.B. in Form von im Pilgerschritt hergestellten Unterfangungen erfolgen."
Frage:
"Sind bei der Anbindung des Ablaufs GAK an den Bestandsschacht besondere Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen."
Antwort:
"Es sind keine besonderen Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen."
Frage:
"Durch die archäologische Begleitung soll der Aushub "schichtenweise" erfolgen:
Bitte geben Sie an, welche Schichtstärken angenommen werden können."
Antwort:
"Es ist von "verkehrsüblichen", normalen Schichtstärken beim Aushub auszugehen. Sollten sich Verdachte hinsichtlich archäologischer Funde ergeben, so ist der AG unverzüglich zu informieren."
Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tanja Düring
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E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
Internet: www.wolfsburg.de
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Geschäftsbereich Rats- und Rechtsangelegenheiten
Zentrale Vergabestelle
Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Angebotsfrist wurde bis zum 01.09.2026, 10:00 Uhr verlängert.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tim Brüsewitz
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Bieterfrage erhalten Sie eine Bieterinformation. Das Ende der Angebotsfrist ist von dieser Nachricht nicht betroffen.
Frage:
"Unter Pos. 7.8.5.6.1.1 der Leistungsbeschreibung ist eine Umkehrosmoseanlage mit einer Kapazität von 3 m³/h ausgeschrieben. Hierfür ist eine Membranfläche von ca. 30 m² vorgegeben.
Nach unserer Auslegung des beschriebenen Anwendungsfalls ergibt sich jedoch für die geforderte Leistung eine erforderliche Membranfläche von ca. 120 bis 150 m² (mehrstufige Umkehrosmose).
Wir bitten daher um Mitteilung der zugrundeliegenden Auslegungsparameter sowie um Bereitstellung der Analyse bzw. Zusammensetzung des Rohwassers. Nur auf dieser Grundlage ist eine belastbare Auslegung und Angebotskalkulation möglich."
Antwort:
"Die in angegebene Membranfläche von 30 m² basiert auf der aktuell zugrunde gelegten Auslegung mit einer Permeatleistung von etwa 1 m³/d. Unter dieser Annahme ist die geforderte Leistung mit der vorgesehenen Membranfläche grundsätzlich erreichbar. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Feedstrom im Betrieb abhängig von der Wahl des Membranmoduls voraussichtlich bei etwa 1 m³/h liegt, während dem System lediglich ein vergleichsweise geringer Anteil als Permeatstrom entnommen wird. Für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Umkehrosmoseanlage ist sicherzustellen, dass in den Membranmodulen eine ausreichende Strömungsgeschwindigkeit im Sinne einer turbulenten Überströmung bzw. eines ausreichenden Cross-Flow-Betriebs eingehalten wird. Hierzu ist eine entsprechend vorgeschaltete Pumpe vorzusehen. Die Pumpe sollte so ausgelegt werden, dass eine wirtschaftliche und betriebssichere Fahrweise möglich ist. Im Regelbetrieb sollte sie daher nicht unter Volllast fahren. Die benannten 3 m³/h gehen davon aus, dass die Kolbenpumpe lediglich mit etwa einem Drittel ihrer Maximalleistung betrieben wird. Abweichende Auslegungen sind grundsätzlich möglich, sofern ein sicherer Betrieb sowie die erforderlichen Druck- und Volumenstromverhältnisse gewährleistet."
Frage:
"Für die Auslegung der im Technikum vorgesehenen Behälter benötigen wir die technischen Daten bzw. Sicherheitsdatenblätter der eingesetzten Chemikalien (Ethanol). Für die Auslegung sind unter anderem Angaben zur Dichte bzw. zum spezifischen Gewicht erforderlich.
Können Sie uns die entsprechenden Unterlagen bitte zur Verfügung stellen?"
Antwort:
"Bei dem eingesetzten Ethanol handelt es sich um handelsübliches Ethanol. Die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter (SDB) sowie technischen Datenblätter sind im Allgemeinen bei entsprechenden Lieferanten öffentlich zugänglich. Die jeweilige Verdünnung des Ethanols bzw. Konzentration sowie Dichte ergibt sich aus der prozessspezifischen Fahrweise und dem späteren Betrieb. Die Dichte der vorliegenden Gemische liegt daher zwischen der Dichte von Wasser von ca. 998 kg/m³ und der Dichte von Ethanol von ca. 789 kg/m³ bei 20 °C."
Frage:
"Am Zu- und am Ablauf der Adsorberharz-Kolonnen soll jeweils der Druck gemessen werden. Da immer vier der Kolonnen druckseitig zusammengeschlossen sind, wird hier auch immer der gleiche Druck anstehen und angezeigt werden. Ablaufseitig sind sogar alle Kolonnen auf einer Leitung zusammengeschlossen, d.h. hier herrscht an jeder Kolonne der gleiche Druck. Sind trotzdem alle Messungen erforderlich?
Weiterhin kann unseres Erachtens eine gleichmäßige Aufteilung auf alle Kolonnen nicht gewährleistet werden."
Antwort:
"Die Druckmesssensoren an den Zu- und Abläufen der Adsorberharz-Kolonnen dienen ausschließlich der Differenzdruckmessung. Sie sind standardmäßig für jede Kolonne eingezeichnet, die Anzahl der erforderlichen Messstellen kann auf eine sinnvolle Anzahl reduziert werden, wobei eine Differenzdrucküberwachung weiterhin gewährleistet sein muss.
Der Zusammenschluss von jeweils vier Kolonnen erfolgt aus Kosteneffizienz (Reduzierung der Pumpen). Eine absolut gleichmäßige Aufteilung auf alle Kolonnen wird dabei nicht vorausgesetzt, geringe Abweichungen sind systemimmanent und hinnehmbar."
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tim Brüsewitz
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Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Bieterfrage erhalten Sie eine Bieterinformation. Das Ende der Angebotsfrist ist von dieser Nachricht nicht betroffen.
Frage:
"Welche Volumenzunahme des Adsorberharzes ist beim Kontakt mit Wasser bzw. Ethanol zu erwarten? Welcher erforderliche Freibord sollte bei der Auslegung des Behälters berücksichtigt werden?"
Antwort:
"Das Adsorbermaterial wird im feuchten Zustand mit einem Wassergehalt von etwa 54-60 % geliefert. Die Schüttdichte von 680 g/L bezieht sich daher bereits auf diesen feuchten Zustand. Bei Kontakt mit Lösemitteln kann eine geringe Volumenzunahme stattfinden. Es empfiehlt sich, etwa 25-30 % Freibord einzukalkulieren. Durch die Verteilung von 1000 kg Harz auf 22 Kolonnen mit einem Volumen von 90-100
L ergibt sich pro Kolonne eine durchschnittliche Füllmenge von ca. 45,5 kg Harz, was einem Harzvolumen von ca. 67 L entspricht, sodass genug Freibord für mögliche Volumenänderungen bleibt."
Frage:
"Ist ein Berührungsschutz im Bereich der Adsorptionskolonnen und Rohrleitungen, die in Kontakt mit dem Heiß-Wasser sind, vorzusehen? Wie soll dieser gestaltet und ausgeführt werden?"
Antwort:
"Im Rahmen des zu erstellenden Sicherheitskonzeptes ist auch ein potenzieller Berührungsschutz der heißwasserführenden Leitungen zu berücksichtigen und kann innerhalb der funktionellen Ausschreibung vom Bieter ausgelegt werden."
Frage:
"Durch die Filtration des Kreislaufspülwassers erhalten wir RO-Wasser. Besonders in Kombination mit der Temperaturerhöhung ist eine erhöhte Korrosion zu erwarten. Ist das im Hinblick der Materialvorgabe der Kolonne (1.4404 / AISI 316L) und der einzelnen Bauteile berücksichtigt? Sind dazu weitere Messinstrumente oder Schutzmaßnahmen vorzusehen? Wenn ja welche?"
Antwort:
"Die Materialvorgabe dient lediglich der Orientierung und ist nach Notwendigkeit der Prozessanforderungen vom Bieter festzulegen. Weitere Messinstrumente wie beispielsweise Leitfähigkeitssensoren können für das Gesamtkonzept sinnvoll sein."
Frage:
"In der Leistungsbeschreibung unter Punkt 7.8.1.2 ist zudem ein Mindestporenvolumen von 0,1 m3/g für die Porendurchmesser von 2 - 50 nm gefordert. Sind hierbei 0,1 cm3/g gemeint?"
Antwort:
"Es sind 0,1 cm³/g für die Porendurchmesser 2-50 nm gemeint."
Frage:
"Gemäß Abschnitt 3.5 sind für die Adsorberharzstufe keine Nebenangebote zugelassen. Sind neben der Leistungsbeschreibung unter Abschnitt 7.8.5 auch das R+I-Schema sowie die beiliegenden Antriebs- und Messtellenlisten bindend?"
Antwort:
"Das R+I-Schema sowie die Antriebs- und Messstellenlisten dienen nur als Richtlinie und sind nicht bindend, da es sich um eine funktionale Ausschreibung handelt."
Frage:
"Zur Aufstellung einer sicherheitstechnischen Betrachtung sowie eines ATEX-Konzepts ist es wichtig, die gesamte Betriebsweise mit allen hintereinander abfolgenden Funktionsschritten der Anlage zu kennen. Dies ist für die Adsorberharzstufe mit den Regenerationskreisläufen nur sehr oberflächlich beschrieben und deshalb nicht ersichtlich. Gerade die Nutzung von verschiedenen Medien (Ethanol, Wasser, Luft) in Anlagenteilen birgt ein hohes Risiko. Wie kann z.B. verhindert werden, dass in den Leitungen (oder sogar der Kolonne) verbleibendes Ethanol z.B. in den Permeatbehälter gelangt oder aus der Anlage ausgeschleust wird? Oder wie kann sicher gewährleistet werden, dass in der Vorwärmung W101 sich kein Ethanol mehr befindet? Werden die Leitungen gespült, so wird entweder der Ethanolkreislauf verdünnt oder es gelangt Ethanol in den Permeatbehälter. Wir bitten hier um ausreichende Angaben zu den angedachten Funktionsschritten der Anlage.
In der 4. Bieterinformation wurde schon einmal nach der Eingangskonzentration der Destillation von 10 - 30 % Ethanol gemäß 7.8.5.5.1.1 gefragt. Gemäß den Antworten ist dieser Wert nicht richtig und würde erheblich höher liegen, da ja kein Nachspülen mit Permeat erfolgen soll. Ist dies richtig?"
Antwort:
"Nach Abschluss des Regenerationsvorgangs mit Ethanol wird der Regenerationskreislauf ausgespült. Der Ethanolbehälter B01 wird für jede Regeneration neu aus dem Vorlagebehälter B02 mit der für einen Regenerationsschritt notwendigen Ethanolmenge befüllt und kann dementsprechend ebenfalls mit gespült werden. Zum Ausspülen kann der MBR-Ablauf, Frischwasser oder auch Permeat verwendet werden. Die Verwendung von Permeat ersetzt jedoch nicht den zweiten Regenerationsschritt mit heißem Permeat, sondern dient ausschließlich zum Ausspülen der Ethanolrückstände. Das Ethanol wird dabei aus dem Kreislauf ausgespült und entsprechend verdünnt. Das in der Zeit anfallende verdünnte Medium wird ebenfalls der Destillationskolonne bzw. dem Zwischenbehälter B06 zugeführt.
Durch den Spülschritt werden Leitungen, Kolonne und weitere Anlagenteile von verbleibendem Ethanol befreit, bevor auf den normalen Betrieb umgeschaltet wird. Die Ethanolkonzentration im Feed der Destillation wird durch diese Phase entsprechend durch Verdünnung reduziert. Die genaue Prozessführung der Spülvorgänge sowie die Wahl des Spülmediums kann im Rahmen der funktionalen Ausschreibung durch den Bieter ausgewählt werden."
Frage:
"Wir bitten um Offenlegung sämtlicher vom AG vorgegebener Rechenparameter des Jahreskostenvergleichs: Kalkulationszinssatz, Nutzungsdauern je Gewerk (Bau/Maschine/EMSR), Abschreibungsmethode, Energiepreis, Chemikalienpreise, Betriebsstunden/Auslastung und Betrachtungszeitraum.
Sind diese in Anlage 2.1 fest vorbelegt oder vom Bieter zu setzen?"
Antwort:
"Die gewählten und vom Auftraggeber vorgegebenen Werte für die Parameter Nutzungsdauer, Energiepreis, Zinssatz etc. sind alle aus der Anlage 2.1 ersichtlich und in den weißen Felder gesetzt. Diese können nicht verändert werden."
Frage:
"Wir ersuchen um ausdrücklichen Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungsschäden des AG (außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit). Bis zu welcher Höhe ist die Haftung für Folgeschäden andernfalls vorgesehen?"
Antwort:
"Ein ausdrücklicher Ausschluss der Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Betriebsunterbrechungsschäden ist in den Vergabeunterlagen nicht vorgesehen. Ebenso ist keine gesonderte Haftungsobergrenze für derartige Schäden festgelegt. Es gelten die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Haftungsregelungen sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und die vereinbarten Vertragsbedingungen."
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tim Brüsewitz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Frage:
"Der Raum für das Technikum soll gemäß Absatz 7.6.2.2.2 am Fußboden mit einer Beschichtungssystem für LAU-Anlagen ausgestattet werden, das auch im Sockelbereich 15cm hochgezogen werden soll. Muss hierdurch die Doppeltür ebenfalls 15cm höher angeordnet werden? Und wenn ja, wie sollen die IBCs in den Raum gebracht werden?"
Antwort:
"Die Doppeltür muss nicht 15cm höher angeordnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ggf. austretende Kleinmengen in der Fläche zurückgehalten werden. Die spätere nachträgliche Installation einer klappbaren manuellen Barriere im Türbereich behält sich der Auftraggeber vor."
Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tanja Düring
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Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund einer Bieterfrage erhalten Sie eine Bieterinformation. Das Ende der Angebotsfrist ist von dieser Nachricht nicht betroffen.
Frage:
"aufgrund der Komplexität der ausgeschriebenen Leistung sowie der Vielzahl der erst kürzlich beantworteten Bieterfragen benötigen wir zusätzlichen Zeitaufwand, um die neuen Informationen sorgfältig auszuwerten und in unsere Angebotsbearbeitung einfließen zu lassen.
Die Beantwortung der Bieterfragen hat wesentliche Auswirkungen auf die Ausarbeitung und Kalkulation unseres Angebots. Um ein vollständiges, qualitativ hochwertiges und den Vergabeunterlagen entsprechendes Angebot erstellen zu können, ist eine angemessene Bearbeitungszeit erforderlich.
Wir bitten Sie daher höflich, den Submissionstermin um sechs Wochen zu verschieben. Eine Fristverlängerung würde allen Bietern ausreichend Gelegenheit geben, die bereitgestellten Informationen umfassend zu berücksichtigen und belastbare sowie vergleichbare Angebote einzureichen.
Für die Prüfung unseres Antrags danken wir Ihnen im Voraus und freuen uns auf Ihre Rückmeldung."
Antwort:
"Eine Verschiebung des Submissionstermins ist aufgrund von externen Randbedingungen (gefördertes Projekt) nicht möglich. Grundsätzlich halten wir die Kalkulationszeit für angemessen."
Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tanja Düring
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Frage:
"Die Kreislaufpumpe für den Betrieb des Technikums soll einen möglichen Rücklauf in das Pumpwerk aufweisen. In der Anlage 2.6.2_Technikum_Wasser ist ein möglicher Abgang mit "GAK-Filter Adsorberharz-Stufe / Sammelschacht" gekennzeichnet. Soll dieser Abgang tatsächlich direkt in den GAK-Filter sowie in den Sammelschacht münden und soll darüber hinaus ein weiterer Strang zurück ins Pumpwerk als Rücklauf vorgesehen werden?
Ist für diese Leitung wie gekennzeichnet die Nennweite DN 150 zu wählen? Kleinere Nennweiten sind im Hinblick des kleinen Volumenstroms 25 m3/h und der daraus resultierenden Strömungsgeschwindigkeit von 0,33 m/s wirtschaftlicher."
Antwort:
"Der Rücklauf der Kreislaufpumpe ist als einfache Ringleitung zurück in den Sammelschacht des Pumpwerks vorzusehen, der Ablauf erfolgt nicht direkt in den GAK- Filter. Ein zusätzlicher Rücklaufstrang ist nicht erforderlich.
Die Nennweite kann gegenüber DN 150 reduziert werden, sofern die Leitung für den vorgesehenen Betrieb mindestens einen Volumenstrom von 25 m³/h sicher gewährleistet."
Frage:
"In der Anlage 2.6.2_Technikum_Wasser wird ein "Frischwasser"-Anschluss für den Behälter B08 genannt. Um was handelt es sich hier bei dem Frischwasser? Ist hierbei ein Anschluss aus dem Betriebswassernetz zu nehmen oder soll Ablauf aus der vorgeschalteten MBR-Anlage vorgesehen werden?
Bei dem Behälter B02 ist ein ähnlicher Anschluss angedeutet. Handelt es sich hierbei ebenso um einen "Frischwasser"-Anschluss? Bitte benennen Sie auch hier, ob es sich um einen Anschluss aus dem Betriebswassernetz oder beispielsweise dem Ablauf aus der vorgeschalteten MBR-Anlage handelt."
Antwort:
"Für die Behälter B08 und B02 ist der jeweils dargestellte Frischwasseranschluss aus dem Betriebswassernetz vorzusehen. Ein Anschluss über den Ablauf der vorgeschalteten MBR-Anlage ist nicht vorgesehen."
Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tanja Düring
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Frage:
"Das Baugelände steigt entlang der bestehenden Straße von Osten nach Westen von ca. 74,90 m NHN auf deutlich über 77,00 m NHN an.
Durch die geplante Längsanordnung der Halle entlang der Straße ergeben sich befestigte Flächen mit teilweise extremen Längs- und Querneigungen, die außerhalb der üblichen Regelwerke liegen. Darüber hinaus werden aufgrund der Geländesituation Stützwände erforderlich, insbesondere im Bereich der beiden Zufahrtstore zur Halle.
Ist diese Ausführung tatsächlich so vorgesehen und sollen die daraus resultierenden Leistungen) einschließlich der erforderlichen Stützwände sowie der außergewöhnlichen Geländeanpassungen) entsprechend geplant und kalkuliert werden?"
Antwort:
"Bei dem im Rahmen der Ausschreibung zur Verfügung gestellten Aufstellungsplan handelt es sich um eine beispielhafte Darstellung einer möglichen Anordnung der Filterhalle im zur Verfügung stehenden Baufeld. Grundsätzlich obliegt es dem Bieter, die Filterhalle auszugestalten und diese im Baufeld einzuordnen/einzupassen. Alle Aufwendungen zur bautechnischen Einpassung in das Gelände sind durch den Bieter vorzusehen und einzukalkulieren."
Frage:
"Gemäß den Angaben zur Bemessung der GAK-Filter (S. 54) sollen im Endausbau bei einem n-1-Fall die insgesamt 12 Filter mit einer maximalen Beschickung von 2.000 / 11 = 182 m³/h je Filter betrieben werden.
Daraus ergibt sich für eine Filterstraße mit vier Filtern eine erforderliche Förderleistung der Beschickungspumpen von 4 × 182 = 728 m³/h. Für die Filterstraße, in der sich der außer Betrieb befindliche Filter befindet, wäre die erforderliche Förderleistung entsprechend geringer.
Gemäß den Anforderungen sind die Beschickungspumpen jedoch lediglich auf 670 m³/h auszulegen (vgl. S. 43 bzw. S. 55).
Wir bitten um Bestätigung, ob diese Auslegung korrekt ist bzw. wie die Abweichung zwischen der erforderlichen Förderleistung von 728 m³/h und der vorgesehenen Auslegung von 670 m³/h zu bewerten ist."
Antwort:
"Für den Endausbau (12 Filter) ist der "n-1-Fall" nicht zu betrachten. Die Pumpen sind für max. 670 m³/h auszulegen."
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Frage:
"1. Spülabwassersystem
In der Anlage 2.6.1 "Prinzipschema_GAK-Stufe" sind die Leitungen des Spülabwassers so dargestellt, dass die Einzelleitungen zu einer Sammelleitung münden, welche im Freigefälle in das Vorklärbecken geführt wird. Wir bitten um Mitteilung, ob diese Darstellung zutreffend ist oder ob die Spülabwässer zunächst dem Schmutzwasserpumpwerk zuzuführen sind.
Sofern eine Einleitung in das Schmutzwasserpumpwerk vorgesehen ist, bitten wir um Angabe der maßgeblichen Speicherkapazität und der geplanten Lage."
Antwort:
"Die Planung des Spülwassersystems obliegt grundsätzlich dem Bieter. Im Beispielfließbild/Beispielkonzeption ist kein separates Pumpwerk für die Überführung des Rückspülwassers in die Vorklärung vorgesehen, d.h. die Rückspülpumpen fördern durch die Filter in die Rückspülleitung in das Vorklärbecken (Höhe OK Becken 79,85 m NN). Gem. Kap. 7.8.1.5 kann der Betreiber im Rückspülfall den Zufluss der Kläranlage drosseln, um hydraulische Spitzen zu vermeiden."
Frage:
"2. Ablaufschacht
In der Leistungsbeschreibung, Pos. 7.2.1 "Abwasser / Wasser / Druckluft", wird beschrieben, dass der GAK-Filter Ablauf an den bestehenden Schacht mit einer Kernbohrung angeschlossen werden soll. In Pos. 7.6.4 "Ablaufschacht" wird darüber hinaus ein Ablaufschacht beschrieben.
Wir bitten um Klarstellung, ob zusätzlich zum bestehenden Schacht ein neuer Ablaufschacht zu errichten ist. Sofern dies vorgesehen ist, bitten wir um Angabe der Lage."
Antwort:
"Es handelt sich um zwei Schächte, ein bestehender und ein neu zu errichtender. Der Schacht in Kap. 7.6.4 ist als Kontrollschacht konzipiert und beinhaltet die SAK Messung im Ablauf. Dieser ist in räumlicher Nähe der Halle zu konzipieren und zu bauen und dient im Revisionsfall zur Reinigung der ggf. Unter der Sohlplatte verlegten Rohrleitung. (Siehe Kap. 7.6.4)
Der Schacht in Kap. 7.2.1 dient der Einbindung des neuen Anlagenteils in das Bestandssystem, und ist ein Bestandsschacht. Dieser Schacht ist in Kap. 7.2.1 beschrieben als Schnittstelle Abw 3. Dieser Schacht ist im Lageplan auch mit Pfeil Abw 3 gekennzeichnet."
Frage:
"3. Spülwasserversorgung
Wir bitten um Mitteilung, welche Spülwassermenge für die Rückspülung der GAK-Filter im Hinblick auf die parallele Beschickung der restlichen Filter zur Verfügung steht."
Antwort:
"Im Regelbetrieb ist davon auszugehen, dass min. 500 m³/h den Ablauf Membrananlage verlassen und somit für die Beschickung der Filter oder eben für Rückspülprozesse zur Verfügung stehen. Die entsprechende Aufteilung obliegt dem Regelkonzept des Bieters."
Frage:
"4. Armaturen Technikum
In der Anlage 2.6.2 Technikum_Wasser werden die Armaturen handbetrieben dargestellt. Den Vergabeunterlagen ist jedoch nicht zu entnehmen, welche Armaturen tatsächlich motorisch anzusteuern sind und welche in handbetätigter Ausführung vorgesehen sind.
Wir bitten daher um Klarstellung, welche Armaturen motorisch auszuführen und in die
Anlagensteuerung einzubinden sind."
Antwort:
"In der Anlage 2.6.2 (Verfahrensfließbild) werden die Armaturen lediglich symbolisch dargestellt und zeigen grundsätzlich den Bedarf für ein Ventil oder eine Armatur an der jeweiligen Stelle an. Die konkrete Ausführung der Armaturen kann je nach Anlagenerfordernissen angepasst oder ergänzt werden. Grundsätzlich sind alle Armaturen, die für den Regelbetrieb sowie für das Umschalten zwischen Regel- und Regenerationsbetrieb notwendig sind, motorisch auszuführen und in die Anlagensteuerung einzubinden. Armaturen, die für das Rückspülen der Kolonnen genutzt werden (Anschlüsse für Druckluft und Spülwasser) sowie Probenahmestellen können als Handventile realisiert werden. Eine weiterführende Spezifikation der Armaturen ist auch in der Anlage 2.9_Aggregateliste_Messtellenliste.xlsx enthalten."
Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.
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aufgrund mehrerer Bieterfragen erhalten Sie eine Bieterinformation. Das Ende der Angebotsfrist ist von dieser Nachricht nicht betroffen.
Frage:
Betrifft: Leistungsbeschreibung vom April 2026 Paragraph 7.8.1 GAK Filter
(1) 7.8.1.4 Abmessungen Filter
Die Filteranzahl und-dimensionen sind vorgegeben. Die Kenndaten (Filtergeschwindigkeit und Verweilzeit) gelten für den aktuellen Ausbau für den n-1 Fall (ein Filter außer Betrieb).
Im Erweiterungsfall wird der Anlagendurchsatz verdoppelt, es gibt jedoch nur 50% mehr Filter. In diesem Fall ist die Filtergeschwindigkeit höher (11,44 m/h statt 9 m/h) und die Verweilzeit wird von min. 20 Minuten auf 15,7 Minuten verkürzt.
Die Standzeit der Aktivkohle wird sich dadurch auch verkürzen.
Antwort:
Die veränderten Dimensionierungsparameter im Erweiterungsfall sind dem AG bekannt und werden aufgrund der geringen Anzahl von Jahresstunden mit erhöhtem Bemessungszufluss akzeptiert.
Frage:
(2) Für die Filterkolonnen ist zusätzlich Druckluft für die Filterrückspülung zu berücksichtigen. Hierfür ist eine separate Leitung von der Druckluftversorgung mit
(3) Druckminderung vorzusehen. Der Rückspüldruck beträgt bis zu 1 bar und ist
(4) für ca. 3-5 min erforderlich. Seitens der Verfahrensentwicklung wird mit einer
(5) Rückspülung pro Tag mit 250-400 l Luft gerechnet.
Welche Filterkolonnen sind hier gemeint?
Antwort:
Die Betriebskosten werden nur für die großen GAK Filter berücksichtigt. Die in der Exceltabelle eingegebenen Eingabewerte dienen ausschließlich der Kontrolle der hinterlegten Formeln.
Frage:
(6) Gemäß Prinzip-Schema GAK-Stufe ist je Linie eine Durchflussmessung vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die Verteilung aus dem Quelltopf für alle vier angeschlossenen Filter gleich ist?
Antwort:
Die Überfallwehre sind höhengleich zu montieren, sodass im Normalfall von einer gleichmäßigen Verteilung auszugehen ist.
Frage:
Betrifft: Leistungsbeschreibung vom April 2026 Paragraph 7.8.5 Adsorberharzstufe
Der Grundriss des Prozesses:
Die Anlage ist für einen Durchsatz von 25 m³/h ausgelegt. Das Permeat aus der MBR-Stufe wird zunächst einer Adsorberharzstufe zugeführt. Hierfür sind insgesamt 22 Adsorberkolonnen in Parallelschaltung vorgesehen. Die Beschickung erfolgt über sechs Pumpen, wobei fünf Pumpen jeweils vier Kolonnen und eine Pumpe zwei Kolonnen versorgen (5 × 4 + 1 × 2). Das gesamte Harzschüttvolumen beträgt 1,5 m³. Mit 22 Kolonnen ergibt sich ein mittleres Schüttvolumen von etwa 68 L pro Kolonne. Die Kolonnen haben jeweils ein Volumen von 90-100 L. Um eine gleichmäßige hydraulische Belastung aller Kolonnen sicherzustellen, sind die Förderströme der Beschickungspumpen auf 5 × 4,54 m³/h bzw. 1 × 2,27 m³/h ausgelegt. Das Ablaufwasser der Adsorberstufe wird anschließend in einer separaten GAK-Stufe (Granulierte Aktivkohle) weiter behandelt.
Die Anlage ist für einen kontinuierlichen Ganzjahresbetrieb konzipiert. Die Regeneration einzelner Adsorberkolonnen erfolgt parallel zum laufenden Betrieb. Hierzu werden die Kolonnen automatisch und anhand frei parametrierbarer Kriterien zwischen Betriebs- und Regenerationsmodus umgeschaltet.
Für die Regeneration wird eine Ethanol-Wasser-Mischung mit einem Ethanolgehalt von 88 Vol% eingesetzt. Pro Regenerationsvorgang werden 120 kg dieser Lösung verwendet. Bei einer Dichte von 0,8357 kg/L (20 °C) entspricht dies einem Volumen von etwa 143,6 L. Vor dem Einsatz wird die Regenerationslösung über einen Wärmetauscher auf Temperaturen von bis zu 90 °C vorgewärmt. Die mit Spurenstoffen beladene Regenerationslösung wird anschließend in einem Zwischenbehälter gesammelt. Aufgrund des Schüttvolumens der Kolonnen und der eingesetzten Regenerationsmittelmenge ist davon auszugehen, dass jeweils eine einzelne Kolonne regeneriert wird. Die eingesetzte Regenerationsmittelmenge entspricht dabei etwa zwei Bettvolumina.
Nach Abschluss der Regeneration wird die betreffende Kolonne mit Permeat aus der Hochdruckumkehrosmose gespült. Die Spülmenge entspricht dabei 120 kg Wasser. Das bei diesem Schritt anfallende Spülwasser wird ebenfalls in den Zwischenbehälter geleitet und verdünnt dort die ursprünglich 88 Vol%ige Ethanol-Lösung auf etwa 20-30 Vol%.
Die verdünnte Regenerationslösung wird anschließend vorgewärmt und einer Destillationskolonne zugeführt. Der Durchsatz der Destillation beträgt etwa 25 L/h. Das am Kolonnenkopf anfallende Kondensat soll einen Ethanolgehalt von mehr als 88 Vol% aufweisen und wird als Regenerationsmittel in den Prozess zurückgeführt. Der Sumpfstrom mit einem Restethanolgehalt von weniger als 5 Vol% wird der Hochdruckumkehrosmose zugeleitet.
Die Hochdruckumkehrosmose ist für einen Durchsatz von 3 m³/h bei einem Betriebsdruck von 140 bar und einer Temperatur von 20 °C ausgelegt. Das dabei entstehende Konzentrat wird gesammelt und zurückgehalten, während das erzeugte Permeat als Spülmedium für die Adsorberkolonnen nach der Regeneration verwendet wird.
(1) Haben wir den Prozess richtig verstanden?
Antwort:
Das Ethanol-Wasser-Gemisch wird nicht erhitzt. Eine thermische Behandlung erfolgt ausschließlich für das zur Regeneration eingesetzte Permeat. Das Ethanol-Wasser-Gemisch sowie das Permeat werden jeweils getrennt voneinander für zwei unterschiedliche Regenerationsvorgänge verwendet. Im Anschluss an die Regeneration mit dem nicht erwärmten Ethanol-Wasser-Gemisch erfolgt lediglich eine Nachspülung mit Filtrat aus der MBR.
Das zur Regeneration eingesetzte Permeat beinhaltet somit keinen Ethanol und wird daher nicht der Destillation zugeführt. Es wird ausschließlich vor dem Regenerationsprozess erwärmt und anschließend vor Eintritt in die Umkehrosmose wieder auf die für die Umkehrosmose vorgesehene Betriebstemperatur abgekühlt. Zusätzlich wird der Sumpfstrom der Destillationskolonne der Umkehrosmose zugeführt.
Frage:
(2) Wieso weitere Druckerhöhung vor der Adsorption?
Der Druckverlust der Adsorber und der Aktivkohle betragen je etwa 5 mWS, der Höhenunterschied zwischen Pumpensumpf und AKF-Ablauf ist etwa 10 m, setzt man für den Druckverlust der Verrohrung nochmals 10 mWS, an, so ist eine einmalige Drucksteigerung von 30 mWS (ca. 3 bar) ausreichend. Sind statt der Druckerhöhungspumpen Regelarmaturen erlaubt?
Antwort:
Sowohl die Pumpe im Beschickungspumpwerk zur Einspeisung der Ringleitung mit MBR-Filtrat als auch die Pumpen zur Förderung des MBR-Filtrats aus der Ringleitung in die Adsorptionskolonnen sind beizubehalten.
Die Anforderungen und Hinweise der Leistungsbeschreibung gemäß Abschnitt 7.8.1.5 sind zu berücksichtigen. Druckerhöhungspumpen nach den Adsorptionskolonnen sind vorzusehen, sofern der vorhandene Wasserdruck für den direkten Betrieb des "kleinen" GAK-Filters nicht ausreichend ist. Bei ausreichendem Druckniveau sind alternativ Regelarmaturen zulässig.
Frage:
(3) Zulauf zu jeder Kolonne einzeln einstellen?
Gemäß Schema versorgt eine Druckerhöhungspumpe je vier Filter, eine Regelung der einzelnen Adsorptionskolonnen ist nicht erkennbar.
Antwort:
Eine individuelle Regelung der einzelnen Kolonnen ist nicht unmittelbar erforderlich. Eine Volumenstrommessung für jede Kolonne ist jedoch zwingend vorzusehen. Für den Regenerationsbetrieb einer einzelnen oder mehrerer Kolonnen ist sicherzustellen, dass der Volumenstrom der im Standardbetrieb verbleibenden Kolonnen konstant gehalten werden kann.
Frage:
(4) Wieso 22 Kolonnen?
Ist auch eine geringere Anzahl an Adsorberkolonnen bei gleichem Gesamtharzvolumen möglich?
Antwort:
Die Gesamtanzahl von 22 Kolonnen ist beizubehalten und als Systemgrundlage für eine langfristige Prozessoptimierung vorzusehen.
Frage:
(5) Wie ist die Regeneration vorzustellen, bzw. der Betrieb? Wie viel an verbrauchtem Regenerationsmittel soll anfallen?
Gemäß Schema sind 120 kg 88%ige Ethanollösung zur Regeneration und 120 kg Permeat zum Nachspülen angegeben. Dies erklärt aber nicht die Ethanol-konzentration im Zulauf zur Destillationskolonne von 20 bis 30% (siehe 7.8.5.5.1.1). Mit 120 kg Permeat würde die 88 Vol%ige Ethanollösung auf rund 48 Vol% verdünnt werden.
Unter der Annahme, dass das Permeatvolumen dem doppelten Ethanolvolumen entspricht beträgt die Verdünnung 1:3 und die Ethanolkonzentration im Zulauf zur Destillationskolonne beträgt ca. 30%. Das Volumen des beladenen Ethanol-Wasser Gemisches beträgt dann ca. 420 l. Der Zwischenspeicher B06 wäre in diesem Fall mit 250 l zu klein.
Gemäß Schema der Technikumsanlage kann ein Teil des Verdrängungswassers in einen Pufferbehälter B08 geleitet werden, aus dem die RO direkt beschickt wird. Eine entsprechende Reduktion des Volumens, welches in den Behälter B06 geleitet wird, erhöht allerdings die Ethanolkonzentration im Zulauf der Destillationskolonne.
Bitte geben sie das Ausspülvolumen für Ethanol als Zulaufvolumen zu B06 und das Nachspülvolumen zu Behälter B08 an.
Antwort:
Das Permeat wird nicht zum Nachspülen verwendet (siehe Antwort Frage 1).
Frage:
(6) Kapazität der Destillation mit 25 L/h
Wie unter (5) ausgeführt, beträgt das Volumen 30%iger beladener Ethanol-Wasser Lösung 420 l je Regeneration. Die Summe der Volumina der Regeneration aller 22 Kolonnen beträgt somit 420 x 22 = 9 240 L. Die Tagesleistung der Destillation ist 25 L/h x 24 h= 600 L/d. Somit müsste das Regenerationsintervall 9 460 L / 600 L/d = 15,4 Tage betragen.
Welche Standzeit soll für die Regeneration angesetzt werden?
Antwort:
Vorgesehen ist die tägliche Regeneration einer Kolonne, bestehend aus beiden Regenerationsschritten. Für jeden der beiden Regenerationsschritte ist derzeit von einer Dauer von bis zu zwei Stunden auszugehen. Die tatsächliche Regenerationsdauer ist abhängig von der endgültigen Betriebsfahrweise festzulegen. Das Regenerationsintervall ist im Langzeitbetrieb variabel auszugestalten und in Abhängigkeit der jeweils vorliegenden Prozessparameter anzupassen.
Frage:
(7) Q der Destillationskolonne und Umkehrosmose passen nicht zusammen.
Wie ist hier der Betrieb konzipiert?
Bei der Destillation von 25 L/h 30Vol%iger Ethanollösung fallen 7,5 L/h 88 Vol%iges Produkt und 17,9 L/h 5 Vol%ige (7.8.5.5.1.1) beladene Sumpflösung an (Kolonne wird bei 0,5 bar betrieben und der Zulauf wird auf 50 °C vorgeheizt). Die nachfolgende Hochdruckumkehrosmose ist jedoch mit 3 m³/h spezifiziert. Auch wenn man das zusätzliche Volumen des Behälters B08 berücksichtigt, bleibt die Tagesmenge an Zulauf zur Umkehrosmose mit 430 L/d unter 1 m³/d!? Kann hier auch ein System mit geringerer Leistung angeboten werden?
Antwort:
Gegebenenfalls ist ein erhöhter Bedarf an Permeat zu berücksichtigen. Die entsprechende Erweiterbarkeit ist daher als Option vorzusehen. Weiterhin ist die Möglichkeit eines mehrfachen Durchfahrens des Permeats durch die Umkehrosmose offen zu halten. Der Regelbetrieb der Anlage erfolgt grundsätzlich bei reduzierter Pumpendrehzahl.
Frage:
(8) Wie ist der Betrieb des ersten Wärmetauschers W101 vorgesehen?
Gemäß LV 7.8.5.4.1.3 ist der Wärmtauscher W101 für einen Volumenstrom von 250 L/h ausgelegt und gemäß der Zeichnung mit einer Leistung von 4 kW. W101 soll die 88 Vol%ige EtOH-Wasser-Mischung auf bis zu 90 °C für die Regeneration vorheizen.
Mit einer Leistung von 4 kW und einem Volumenstrom von 250 L/h kann man 120 kg (143,6 L mit 0,8357 kg/L (20 °C)) der Ethanollösung um nur 22 °C aufwärmen (von 20 auf 42 °C).
Um eine Aufwärmung von 20 auf 90 °C zu erzielen, wäre eine Leistung von mindestens 12,7 kW erforderlich. Eine Alternative wäre es den Volumenstrom auf rund 80 L/h zu reduzieren.
Antwort:
Die abgeschätzte Auslegungsleistung des Wärmeübertragers W101 beträgt 25 kW (siehe Tabelle Leistungsbedarfe). Das Ethanol-Wasser-Gemisch wird nicht erhitzt (siehe Antwort Frage 1).
Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tanja Düring
_
E-Mail: zentrale-vergabestelle@stadt.wolfsburg.de
Internet: www.wolfsburg.de
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Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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Frage:
In der Leistungsbeschreibung, Pos. 7.8.1.4 "Abmessungen Filter", wird die Beschickungsmenge je Filter angegeben. Hierbei werden für die Auslegung unterschiedliche Angaben gemacht: Für einen Volumenstrom von 143 m3/h in der 1. Ausbaustufe wird eine maximale Oberflächenbeschickung von 9 m/h gefordert, was gegenüber uns bekannten vergleichbaren Anlagen sehr hoch ist. Im Endausbau wird ein Volumenstrom von 182 m3/h als "informativ" ausgewiesen. Dies würde zu einer Oberflächenbeschickung von 11,5 m/h führen. Wir bitten um Klärung, ob die Filter für diesen Volumenstrom auszulegen sind.
Antwort:
Die Filter sind auf den o.g. Volumenstrom auszulegen.
Frage:
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, ob die Anlage im Hinblick auf die Auslegung der Rohrleitungen, Pumpen, Armaturen sowie der darauf aufbauenden Gesamtanlage auf die 1. Ausbaustufe oder bereits für den Endausbau zu bemessen ist.
Antwort:
Wir verweisen auf die Leistungsbeschreibung unter Pkt. 7.8.1.3
"Im Rahmen dieser Maßnahme sind entsprechende Abgänge bzw. die erforderlichen Kapazitäten (Spülluft, Dimensionierung Rückspülwasser, etc.) für eine 3. Filtergruppe bereits zu berücksichtigen." D.h. es ist entsprechend auf den Endausbau zu bemessen.
Frage:
Zudem bitten wir um Mitteilung, an welcher Stelle der Anlage das Beschickungspumpwerk angeordnet ist, da sich hieraus wesentliche Auswirkungen auf die hydraulischen Schnittstellen sowie die baulichen Platzverhältnisse ergeben.
Antwort:
Die Positionierung des Beschickungspumpwerkes im vorgegebenen Baufeld obliegt dem Bieter.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Tim Brüsewitz
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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FRAGE 1: Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht die Möglichkeit die Anlagen 2.6.1 sowie 2.6.2 in einem Zeichnungsformat (DWG Datei oder ähnliches) zu erhalten ? Vielen Dank im Voraus.
ANTWORT 1: Anliegend finden Sie die angefragten Unterlagen. Diese sind ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügt.
Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Laura Nottmeier
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Sehr geehrte Damen und Herren,
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FRAGE 1: Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen
konnten wir die Anlage 2.1 "Jahreskosten, Blatt 1-5" nicht finden. Wir bitten Sie um Nachsendung dieser Anlage. Vielen Dank im Voraus.
ANTWORT 1: Die Anlage 2.1. Jahreskosten wurde den Vergabeunterlagen und der Nachricht hinzugefügt.
Sollten Sie bereits ein Angebot abgegeben haben, haben Sie bei Bedarf bis zum Ende der Angebotsfrist Gelegenheit, Ihr Angebot zu ändern, zu ergänzen oder zurückzuziehen.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Laura Nottmeier
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| Anlage 2.1_Jahreskosten_leer_fuer_Bieter.xlsx | 11.05.2026 | 439 KB |