Annahme und Auf- oder Weiterverarbeitung von Altholz (AI-AIII, AIV) aus dem kommunalen Einzugsgebiet der Stadt Wolfsburg, incl. Transporte ab Entsorgungszentrum Wolfsburg zur Entsorgungs-/ Verwertungsstelle Menge: ca. 3.800 t/Jahr Auftragszeitraum 10/2025 - 09/2026 (incl. Option 1 Jahr Vertragsverlängerung 10/2026- 09/2027)
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12 Monate Verlängerungsoption 10/2026 - 09/2027
Preis
Die Stadt Wolfsburg schreibt für die Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung AöR (WAS) aus.
Zur Dokumentation des Ausschreibungsverfahrens bitten wir Sie, Bieterfragen ausschließlich über DTVP / Kommunikation zu stellen.Auskünfte von anderen Stellen oder mündliche Auskünfte sind nicht verbindlich.
Die Vergabeunterlagen können Sie unter www.dtvp.de/Center einsehen und herunterladen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:Der Antrag ist unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zentrale Vergabestelle der Stadt WolfsburgPorschestraße 49 - 38440 WolfsburgRathaus A, Zimmer 901 - 905
Zum Eröffnungstermin sind Bieter oder Bevollmächtigte nicht zugelassen.
Fehlende Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 VgV werden nachgefordert. Fehlende Preise gem. § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV werden nicht nachgefordert.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Nutzen Sie als Nachweis entweder eine Präqualifizierung in einem Präqualifizierungsverzeichnis oder das Formblatt 124 (Eigenerklärung zu Eignung) des Vergabehandbuchs des Bundes (VHB) mit entsprechenden Nachweisen. Das Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei.Der Auftraggeber akzeptiert auch eine Europäische Eigenerklärung (EEE).Geforderte Eignungskriterien sind:- Umsatz des Unternehmen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen- Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind: Erklärung, dass in den letzten drei (bei nationalen Ausschreibungen) bzw. fünf (bei EU-Ausschreibungen) Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt worden sind;- Angaben zu Arbeitskräften die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte stehen zur Verfügung- Eintragung in das Berufsregister Ihres Sitzes/Wohnsitzes- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- EfB Zertifizierung- Anzeige §53 KrWG- gültige Transportgenehmigung (im Fall der Übernahme und Weitertransportes des Materials)- Genehmigungen für beteiligte Entsorgungs- / Verwertungsanlagen
Gemeinschaftlich haftend mit bevollmächtigtem Vertreter