Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Miete von Antidekubitussystemen und Schwerlastbetten inkl. Normalmatratzen oder energetischen Antidekubitussystemen für die einzelnen Gesellschaften der RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH.
Bereitstellung von:Schwerlastbetten- bis 400 kg Patientengewicht- Seitenverbreiterung (erweiterbar von 90 auf 120cm Bettbreite),schnell bedienbar (auch mit Patient im Bett einklappbar)- inkl. Patientenaufrichter XXL, geräuscharm- Maximale Breite zusammengeklappt darf 1050 mm nicht überschreiten
und
Antidekubitusmatratzen- Energetisches Antidekubitussystem zur Nutzung im Standardklinikbettt- Energetisches Antidekubitussystem zur Nutzung im Schwerlastbett
Die spezifischen Anforderungen an die die Systeme werden in einem gesonderten Leistungsverzeichnis aufgeführt.
Die feste Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate. Der Vertrag kann um 24 Monate verlängert werden.
Der Vertrag kann einmalig um 24 Kalendermonate verlängert werden.
Kosten anhand der Schätzmengen über 48 Monate siehe Preisblatt
Erfüllungsgrad B-Kriterien gemäß Leistungsverzeichnis
Anwenderbewertung anhand Teststellung Mitte April
über DTVP-Vergabeplattform
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Angaben zu Insolvenzverfahren, nachweislich keine schwere Verfehlung im Rahmen der Ausschlussgründe §123 oder §124 GWB, Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft).
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein.
Vorlage des Nachweises einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Bewerbers/des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Der eingereichte Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.- Personen- und Sachschäden pauschal 3 Mio. EUR proSchadensfall- Vermögensschäden 5 Mio. EUR pro Schadensfall- wenigstens 50.000 Euro für Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes.
Angabe Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
1. Die Vorgaben der Vergabeunterlagen sind in Verbindung mit dem eingereichten Angebot zwingend bei der Ausführung des Auftrages einzuhalten.
2. Die Porudkte werden Mitte April für eine Anwenderbewertung zur Verfügung gestellt.