Bereitstellung (Kauf) von modernen Trainingsgeräten die per RFID-Steuerung (Chipkar-te/Armband/Sportuhr/Handy) den Trainierenden eindeutig identifizieren, automatisch in die voreingestellte, individuelle Trainingsposition fahren und anhand des in der Software hinterlegten individuellen Trainingsplans eine Trainingssteuerung gewährleisten.
Es müssen die wichtigsten Übungsvarianten mindestens vorhanden sein:o Beinmuskulatur: Ab- und Adduktion, Beinpresse, Beinstrecker und -beugero Oberkörpermuskulatur: Rudern, Latzug, Brustpresse, Schulterpresse, Bauch und unte-rer Rücken, Rumpfrotator, Butterfly und Butterfly Reverseo Fitnesshub mit integrierter Kamera zur Voreinstellung von Geräten, zusätzlich mit Tests an der Kamera, Kunden können Trainingszustand nach Einloggen anseheno Geräte - wenn möglich W-LAN - fähig- Bereitstellung der Software in Form einer gehosteten Cloud-Variante, DSGVO-konforme Umsetzung und Speicherung auf einem Server in der EU/EWR- Konfiguration des Systems gemäß den Vorgaben des Auftraggebers und Austausch mit anderen Partnern zur Umsetzung der gewünschten Schnittstellen - Schulung der Mitarbeiter:innen des AG, die mit dem System arbeiten werden- Begleitung der Einführung des Systems für die Nutzenden der ORTEMA GmbH in Form von beispielsweise Schulungen, Informationsmaterialien und ähnlichem- Betrieb, Wartung und Support des Systems nach dem Go-liveDie Bereitstellung der Geräte, Schulungen und Aufsetzen der Software sollte möglichst noch im Jahr 2026 erfolgen. Spätestens bis 31.03.2027
Gesamtpreis gemäß Preisblatt inkl. Gerätekauf und Implementierung und 5 Jahre Support
Im Leistungsverzeichnis sind die B-Krtierien und deren Punktzahl hinterlegt. Diese werden auf die zu erreichende Gewichtung von 40% umgerechnet.
Die Geräte und Software werden anhand eines Referenzbesuches (in einer anderen Einrichtung oder beim Bieter vor Ort) bewertet.Der Bewertungsbogen ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Es findet keine Verhandlung statt. Es gilt das eingereichte Angebot.
über DTVP-Vergabeplattform
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;(4) mehr als 15 Kalender nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen unter Einhaltung der Vorgaben des § 56 VgV vom Bieter nachzufordern. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Angebot gemäß § 57 (1) Nr. 2 VgV von der Wertung ausgeschlossen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss ein Nachweis vorgelegt werden, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug). Dieser darf nicht älter als ein Jahr sein.
Vorlage des Nachweises einer bestehenden Haftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer durch mindestens Vorlage der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Bewerbers/des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird. Der eingereichte Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.- Personen- und Sachschäden pauschal 5 Mio. EUR proSchadensfall- Vermögensschäden 1 Mio. EUR pro Schadensfall- wenigstens 50.000 Euro für Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzgesetzes.
Angabe von 3 mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Referenzen gemäß den Vorgaben auf dem Anlage Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung".
Angabe Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Vollständig ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Angaben zu Insolvenzverfahren, nachweislich keine schwere Verfehlung im Rahmen der Ausschlussgründe §123 oder §124 GWB, Zahlung von Steuern, Abgaben, Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft).
1. Die Vorgaben der Vergabeunterlagen sind in Verbindung mit dem eingereichten Angebot zwingend bei der Ausführung des Auftrages einzuhalten.
2. Der AN akzeptiert und unterschreibt den der Ausschreibung beigefügten AVV.