Erweiterungsbau der Grundschule Neukirch
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Neukirch
Schulstraße 3
88099
Neukirch
Deutschland
info@neukirch-gemeinde.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

- Planungs- und Bauleistungen
Der Bieter hat ein Angebot auf Grundlage eines Pauschalfestpreises für alle Planungs- und Bau- sowie Nebenleistungen im Zusammenhang mit der Planung und dem Neubau des Erweiterungs- und Umbaus der Grundschule zu erbringen, die erforderlich sind, um das Bauvorhaben funktions- und bezugsfertig zu errichten. Die Vergabe erfolgt auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung. Inhalt der funktionalen Leistungsbeschreibung ist u.a. ein vorgegebenes und bindendes Raumprogramm.

- Wartungs- und Inspektionsleistungen
Der Bieter hat für die vorgesehenen technischen Anlagen/Gebäudeteile verlängerte Gewährleistungsfristen zu berücksichtigen und zu kalkulieren und die hierfür erforderlichen Wartungs- und Inspektionsleistungen für die verlängerten Gewährleistungszeiträume zu erbringen.

- Vergütung und Finanzierung
Sämtliche Planungs- und Bauleistungen bis zur Fertigstellung und Abnahme der Bauleistungen sind durch den Bieter zu kalkulieren und ggf. vorzufinanzieren. Die vollständige Vergütung des Werklohns für die Planungs- und Bauleistungen inkl. etwaiger Bauzwischenfinanzierungskosten erfolgt erst nach Fertigstellung und rechtsgeschäftlicher Abnahme sowie Stellung einer prüfbaren Schlussrechnung. Es sind Abschlagszahlungen zu fest definierten Meilensteinen (Bautenständen) vorgesehen, um die Bauzwischenfinanzierungskosten vollständig entfallen zu lassen. Die Schlusszahlung erfolgt erst nach rechtsgeschäftlicher Abnahme und der Beseitigung aller bei der Abnahme festgestellten Mängel in einer Größenordnung von 10 % des Pauschalfestpreises.
Die Vergütung des als Pauschalfestpreis angebotenen Entgelts für die Wartungs- und Inspektionsleistungen für die verlängerten Gewährleistungszeiträume wird quartalsweise nach Leistungserbringung und Abrechnung vom Auftraggeber vergütet.

- Sicherheiten
Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung bis zur Abnahme der Bauleistungen wird eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des angebotenen Pauschalfestpreises (brutto) verlangt. Nach Abnahme ist für die Gewährleistungsfrist eine Mängelansprüchebürgschaft für die vertraglich vorgesehene Dauer der Gewährleistung in Höhe von 3 % der Abrechnungssumme (gemäß Schlussrechnung brutto) zu stellen.
Wird der Erweiterungs- und Umbau der Grundschule nicht rechtzeitig bis zum vertraglich definierten Abnahmetermin fertiggestellt und abgenommen und ist dies vom Auftragnehmer zu vertreten, wird eine Vertragsstrafe fällig.

Haupterfüllungsort

Neukirch

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Freihändige Vergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Alfons Leuthe GmbH & Co. KG
88281
Schlier
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

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