Die Stadt Burgwedel beabsichtigt den Neubau eines Bürgerhauses in zentrale Lage in der Innenstadt von Großburgwedel.
Das geplante Bürgerhaus als sogenannte Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtung ist wesentlicher Bestandteil des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) und trug im Jahr 2020 maßgeblich zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm "Lebendige Zentren" bei. Aktuell wird das Projekt in der sogenannten Kosten- und Finanzierungsübersicht als Baumaßnahme aufgeführt, allerdings sind für die Realisierung des Projekts die entsprechenden Kosten zu ermitteln und die Aufnahme der Finanzmittel gemeinsam mit dem Sanierungsträger (DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH) gegenüber dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) abschließend zu beantragen. Das neue Bürgerhaus soll der sozial-kommunikative Mittelpunkt Burgwedels werden.
Der AG benötigt wirtschaftlich-technische Beratungsleistungen bei der Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Vergabeverfahrens für die Realisierung des Bürgerhauses als TU-Modell. Die zu erbringenden Leistungen sind in Nr. 4 dieser Teilnahmebedingungen und Leistungsbeschreibung beschrieben. Der AG behält sich vor, nach Durchführung der ersten beiden Projektstufen, d.h.
- Überprüfung des Raumprogramms, und
- Ermittlung eines Kostenrahmens, sowie
- Erstellung einer vorläufigen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung (vorl. WU) als Beschaffungsvariantenvergleich der konventionellen Realisierung zur beabsichtigten Realisierung als TU-Modell
und der erforderlichen politischen Entscheidungsfindung das Projekt entweder zu beenden oder die weiteren Stufen der Beratungsleistungen (Vorbereitung der Vergabeunterlagen inkl. Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungen, Begleitung während des Vergabeverfahren, Erstellung abschließender Wirtschaftlichkeitsnachweis usw.) zu beauftragen. Die erforderlichen Rechtsberatungsleistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens für die gesamthafte Vergabe der Planungs- und Bauleistungen zur Umsetzung des Bürgerhauses sind bereits separat beauftragt worden. Der wirtschaftlich-technische Berater hat sich bei der Vorbereitung und Umsetzung des Vergabeverfahrens mit dem Rechtsberater abzustimmen. Der AG legt Wert auf eine reibungslose Projektvorbereitung und Projektrealisierung zwischen den Beratern, die vom wirtschaftlich-technischen Berater koordiniert wird, der auch die Gesamtprojektleitung inne hat.