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Beschaffung einer Kommissionierroboterstrecke
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bieterinformation - Verlängerung der Angebotsfrist Datum: 16.03.2026 - 10:06 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

um einen größtmöglichen Wettbewerb zu ermöglichen, wird die Angebotsfrist um eine Woche, d.h. bis zum 23.03.2026, 12:00 Uhr verlängert.

Mit freundlichen Grüßen

Lehrfabrik Möbelindustrie eG

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Betreff: Bieterfrage 3 Datum: 10.03.2026 - 11:50 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 3:

Wie würde es sich gestalten, falls der Liefertermin nach Zusage des Angebots nicht eingehalten werden könnte? Gibt es eine Vertragsstrafe?

Antwort 3:

Die fristgerechte Lieferung bis 30.04.2026 ist eine Mindestanforderung. Diese muss mit dem Angebot bestätigt werden. Wird diese nicht bestätigt, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Mit der Bestätigung entsteht ein vertraglicher Anspruch auf fristgerechte Lieferung. Wird dieser Anspruch nicht erfüllt, kann der Auftraggeber einen Schadensersatzanspruch geltend machen. In diesem Fall, da es sich um eine geförderte Maßnahme handelt, kann der entstandene Schaden in Höhe der Nichtgewährung der Förderung wegen verspäteter Lieferung bestehen.


Mit freundlichen Grüßen

Lehrfabrik Möbelindustrie eG

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Betreff: Bieterfragen 1 und 2 Datum: 10.03.2026 - 09:19 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage 1:

Wir würden sehr gerne am Verfahren teilnehmen, allerdings irritiert und die aktuelle Lieferfrist. Im Leistungsverzeichnis wird das Engineering, die Montage, Lieferung und Inbetriebnahme gefordert. Die Bindefrist für die Angebote ist Mitte März.
Aus unserer Sicht ist eine vollständige Projektabwicklung innerhalb von 1-1,5 Monaten bei solch einem Funktionsumfang nicht möglich.
Würden Sie aus triftigen Gründen von dieser genannten Lieferfrist abweichen?

Antwort 1:

Am 30.04.2026 endet der Durchführungszeitraum der Förderung. Der Lieferzeitpunkt kann daher nicht geändert werden.

Bieterfrage 2:

Derzeit wird nur das Preisblatt und die Eigenerklärung als einzureichende Unterlagen gefordert. Benötigen Sie schon in der Angebotsphase eine Konzeptzeichnung oder nur einen Angebotspreis?

Antwort 2:

Nein, eine Konzeptzeichnung ist nicht mit dem Angebot vorzulegen.

Einziges Wertungskriterium ist der Angebotspreis. Es sind daher folgende Unterlagen mit dem Angebot vorzulegen:

- Vollständig ausgefülltes Preisblatt
- Eigenerklärung Ausschlussgründe
- Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland

Mit freundlichen Grüßen

Lehrfabrik Möbelindustrie eG

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