Verfahrensangaben

Fuhrparkmanagementsystem

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.09.2026
18.09.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Thüga Aktiengesellschaft
DE129275051
Nymphenburger Str. 39
80335
München
Deutschland
DE212
info@thuega.de
+49 8938197-0

Angaben zum Auftraggeber

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Erzeugung, Fortleitung oder Abgabe von Gas oder Wärme

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Regierung von Oberbayern
DE811335517
80538
München
Deutschland
DE212
poststelle@reg-ob.bayern.de
+49 892176-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern
DE811335517
80538
München
Deutschland
DE212
poststelle@reg-ob.bayern.de
+49 892176-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50111110-0
50111100-7
50111000-6
50100000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung einer cloudbasierten Fuhrparkmanagementsoftware (SaaS) für die Thüga-Gruppe zur zentralen Verwaltung von bis zu 9.000 Fahrzeugen, einschließlich Vertrags-, Termin-, Schadens- und Kostenmanagement, Tankkarten-/Lademanagement, Fahrzeugdisposition, Systemschnittstellen sowie mobiler App-Nutzung. Die Beschaffung erfolgt durch die Thüga AG als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 4a SektVO für rund 100 Beteiligungsunternehmen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung einer cloudbasierten Fuhrparkmanagementsoftware (SaaS) zur zentralen Verwaltung, Steuerung und Optimierung der Fuhrparks der Thüga-Gruppe für bis zu 9.000 Fahrzeuge.

Die Software soll folgende Kernfunktionen / Module abdecken:

1. Fahrzeugmanagement
2. Wartungs- & Servicemanagement
3. Fahrer- & Führerscheinmanagement
4. Poolfahrzeugverwaltung
5. Tank- & Energiekostenmanagement
6. GPS-Ortung & Telematik (optional/abschaltbar)
7. Kosten- & Vertragsmanagement
8. Reporting & Analyse
9. Schaden- & Unfallmanagement
10. Werkstatt- & Lagerintegration (interne Werkstattplanung)
11. Digitales Fahrtenbuch
12. Schnittstellen & Integration
13. App

Neben der Software umfasst der Leistungsumfang die Einführung und Migration bestehender Daten, die Schulung der Anwender:innen sowie laufenden Support und Wartung über die gesamte Vertragslaufzeit.

Die Thüga Aktiengesellschaft beschafft als zentrale Beschaffungsstelle gemäß § 4a SektVO im Namen und für Rechnung der teilnehmenden Beteiligungsunternehmen (derzeit rund 100 Unternehmen der Thüga-Gruppe). Auf Basis der im Verfahren verhandelten Vertragsbedingungen schließen die einzelnen Beteiligungsunternehmen individuelle Rahmenverträge auf Grundlage der EVB-IT Cloud-Verträge ab.

Umfang der Auftragsvergabe

15.000.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4

Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von 4 Jahren. Dieser kann von dem Auftraggeber zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Beliebiger Ort
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Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

siehe hierzu den anhängenden Verfahrensbrief

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

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Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


DTVP

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YCNMLYF

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit

der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Abs. 2 GWB vorliegt.

Der Zuschlag darf gemäß § 134 Abs. 2 GWB nicht vor Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem auf die Absendung der Information folgenden Tag, erteilt werden.

Zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen, Unterlagen und Nachweise gemäß § 41 SektVO nachzufordern. Die Nachforderung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen des Auftraggebers und ist kein Anspruch der Bieter. Ausgenommen von einer Nachforderung sind Unterlagen, die die Wertung des Angebots betreffen, insbesondere das Preisblatt sowie zuschlagsrelevante Konzepte. Für die Nachforderung wird eine angemessene, in Textform mitgeteilte Frist gesetzt. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Bitte siehe hierzu das Dokument: Teilnahmeantrag für die Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen
für ein Fuhrparkmanagementsystem nach SektVO

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Zahlungs- und Finanzierungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen bzw. den EVB-IT Cloud-Vertragsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Bitte siehe hierzu das Dokument: Teilnahmeantrag für die Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen
für ein Fuhrparkmanagementsystem nach SektVO

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung