Verfahrensangaben

Beschaffung eines neurochirurgischen Operationsmikroskops mit Head Mounted Display...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum GmbH
HRB 14427
In der Schornau 23-25
44892
Bochum
Deutschland
DEA51
vergabe@aurantia.de
+492342990

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Aurantia Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft mbH
HRB 34491
Zum Steigerhaus 8
46117
Oberhausen
Deutschland
DEA17
vergabe@aurantia.de
+49 2082076580
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:022894990
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
t:022894990
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38510000-3
33162100-4
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand der Vergabe ist die Beschaffung eines neurochirurgischen Operationsmikroskops mit Head Mounted Display (HMD)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

1. Ausgangssituation und Versorgungsauftrag

Das Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH ist als Krankenhaus der Maximalversorgung mit der Behandlung hochkomplexer Krankheitsbilder betraut. Zur Erfüllung dieses Versorgungsauftrags ist eine über das übliche Maß hinausgehende apparative Ausstattung erforderlich, um schwer erkrankte Patientinnen und Patienten zeitnah und auf höchstem medizinischem Niveau behandeln zu können.

Die Neurochirurgische Klinik als universitäre Einrichtung der Ruhr-Universität Bochum deckt das gesamte Spektrum neurochirurgischer Erkrankungen ab. Hierzu gehören insbesondere:
- die vaskuläre Neurochirurgie im Rahmen des Neurovaskulären Zentrums,
- die Tumorchirurgie im Rahmen des Neuroonkologischen Zentrums,
- die interdisziplinäre Behandlung von Schädelbasisprozessen im neu gegründeten Schädelbasiszentrum,
- sowie die komplexe Wirbelsäulenchirurgie

Der universitäre Versorgungs- und Lehrauftrag erfordert eine gerätetechnische hochentwickelte Infrastruktur, die sowohl klinischen als auch wissenschaftlichen Anforderungen gerecht wird.

2. Notwendigkeit der Neubeschaffung

Neben der perioperativen Versorgung schwerkranker Patienten ist ein hochmodernes Operationsmikroskop äußerst wichtig für eine universitäre Neurochirurgie, welches für die moderne Tumorchirurgie in der Lage sein muss, verschiedene Fluoreszenzfarbstoffe im Tumorgewebe aktivieren und für den Operateur sichtbar machen zu können und dadurch das Operationsergebnis zu verbessern. Im Rahmen der Schädelbasischirurgie ist eine Kontrolle des Resektionsausmaßes beispielsweise von Akustikusneurinomen mit Hilfe eines an das Mikroskop angebundenen Endoksopes von Vorteil, gleiches gilt für die Hypophysenchirurgie und die Ventrikulozisternotomie.

In der aktuellen Bestandssituation steht lediglich ein Operationsmikroskop zur Verfügung, das fluoreszenzgestützte Verfahren unterstützt. Dieses System ist irreparabel defekt. Dadurch können bestimmte fluoreszenzgestützte Tumoroperationen derzeit nicht durchgeführt werden. In Einzelfällen müssen Notfallpatienten abgewiesen oder verlegt werden, was sowohl medizinische als auch wirtschaftliche Nachteile für das Klinikum zur Folge hat.

Die Neubeschaffung eines modernen Operationsmikroskops ist daher zwingend erforderlich, um:
- den Versorgungsauftrag als Maximalversorger weiterhin erfüllen zu können,
- fluoreszenzgestützte Tumor- und Gefäßeingriffe durchzuführen,
- Notfallversorgung sicherzustellen,
- die universitäre Lehre zu gewährleisten

Das neu zu beschaffende System muss die Fluoreszenzmodule FL400, FL560 und FL800 unterstützen.

3. Medizinisch-technische Anforderungen

3.1 Fluoreszenzgestützte Tumorchirurgie

Das System muss folgende Eigenschaften erfüllen:

- Echtzeit-3D-Darstellung fluoreszierender Substanzen mit Anregungspeak zwischen 380 nm und 430 nm
- Modus zur verbesserten Visualisierung des anatomischen Hintergrundes bei blauem Anregungslicht (z. B. Anatomy View)
- Modus mit verstärktem Fluoreszenzkontrast (z. B. Highlighted Fluorescence View)

3.2 Gefäßdarstellung (Nahinfrarot)

- Echtzeit-3D-Darstellung fluoreszierender Substanzen mit Anregungspeak im nahinfraroten Bereich
- Modus zur verbesserten anatomischen Hintergrundvisualisierung unter Nahinfrarot-Anregung

4 Besonderheit: Integriertes Head Mounted Display (HMD)

Das zu beschaffende System verfügt über eine zugelassene Technologie zur stereoskopischen Live-Darstellung des Videobildes in einem Head Mounted Display (HMD) während der Operation.

Besondere Merkmale:
- Einblendung zusätzlicher relevanter Daten in Echtzeit (z. B. Brainlab Navigation, Inomed Nervenstimulation)
- Darstellung sämtlicher Fluoreszenzmodi im HMD
- Integration externer Bildquellen (z. B. flexible Endoskope verschiedener Hersteller)
- Kein Blickwechsel zu externen Monitoren erforderlich

Hierdurch wird das intraoperative Risiko reduziert, da der Operateur seinen Blick nicht vom Situs abwenden muss.

Das HMD ermöglicht:
- ergonomisches Arbeiten in aufrechter Haltung
- Reduktion von Nacken- und Arm-Belastung bei langen Eingriffen
- erhöhte Konzentrationsfähigkeit
- erweiterte Positionierungsmöglichkeiten der Mikroskopoptik

Darüber hinaus können zwei weitere Operateure parallel über das System aktiv am Eingriff teilnehmen. Dieses ist ein wichtiger und positiver Aspekt für die Ausbildung der Studierenden und Assistenzärzte. Das gesamte OP-Team verfolgt die Operation über separate Monitore.

Nach Marktanalyse ist das MyVeo-Headset der Firma Leica weltweit das einzige für operative Eingriffe zugelassene Head Mounted Display mit stereoskopischer Live-Darstellung und vollständiger Integration von Navigations- und Fluoreszenzdaten.

5 Integration in bestehende Infrastruktur

Das System muss vollständig in die bestehende IT-Landschaft integrierbar sein:

- Speicherung von Bild- und Videodaten im PACS
- Integration der vorhandenen Navigationssysteme (Brainlab Kick und Curve, Inomed)
- Anbindung flexibler Endoskope gängiger Hersteller mit Darstellung im HMD.

6. Mechanische und ergonomische Anforderungen

- Stativreichweite (Stativachse zu Objektivachse) mindestens 1.925 mm
- Nutzung mit Okularen und/oder HMD ohne Beeinträchtigung des OP-Feldes
- Hauptbeobachter, seitlicher Beobachter und gegenüberliegender Mitbetrachter
- Unabhängige Feinfokussierung des Mitbetrachters
- Bedienbarkeit der Feinfokussierung im steril abgedeckten Zustand
- Verwendung zugelassener steriler Einmalbezüge auch anderer Hersteller

7 Monitor- und Visualierungskonzept

Die Möglichkeit, auch Bezüge alternativer Hersteller zu verwenden, gewährleistet einen wirtschaftlicheren Betrieb im Vergleich zu Systemen, die ausschließlich proprietäre Verbrauchsmaterialien zulassen.

Zusätzlich ist eine mechanische Redundanz (manuelle Fokussierung über Drehrad) erforderlich, um bei technischem Ausfall die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.

Umfang der Auftragsvergabe

464.883,82
EUR
464.883,82
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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In der Schornau 23-25
44892
Bochum
Deutschland
DEA51

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Zuschlagskriterium war zu 100 % der Preis in EUR.

Fester Wert (insgesamt)
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.

Diese Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV sind vorliegend gegeben. Die Beschaffung des neurochirurgischen Operationsmikroskops mit Head Mounted Display (HMD), hier Leica Evolved ARveo 8 kann aus technischen Gründen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) nur durch den Anbieter Leica erbracht werden.

Wesentliche Alleinstellungsmerkmale des zu beschaffenden neurochirurgischen Operationsmikroskops mit Head Mounted Display (HMD), sprechen für eine Beschaffung bei dem Anbieter Leica.

- weltweit einzig zugelassenes operatives stereoskopisches HMD
- vollständige Integration von Navigation, Fluoreszenz und Anbindung aller Endoskop-Hersteller. Somit können auch die Endoskop-Türme mit flexiblen Endoskopen angeschlossen werden. Die Mitbewerber haben ein ähnliches, allerdings nur starres Instrument namens Zeis QEVO.
- Echtzeit-3D-Fluoreszenzdarstellung
- ergonomisch optimiertes Arbeiten
- mechanische Redundanz
- wirtschaftlicher Betrieb durch Nutzung herstellerunabhängiger Bezüge
- umfassendes 3D-Monitoring-Konzept
- einziges Hybrides System mit Okularen, HMD und 3D Monitor

Nach aktueller Marktanalyse ist die Kombination der genannten Merkmale ausschließlich durch das System der Firma Leica realisierbar. Das MyVeo-Headset der Firma Leica ist derzeit weltweit das einzige für operative Eingriffe zugelassene Head Mounted Display mit stereoskopischer Live-Darstellung und vollständiger Integration von Navigations- und Fluoreszenzdaten. Als Wettbewerbsmodell ist derzeit lediglich ein endoskopartiges Untersuchungsgerät erhältlich, welches starr ist und in das keine Instrumente eingeführt werden können. Es dient lediglich zum Anschauen. Dieses führt insbesondere im Schädelbereich zu funktionalen Einschränkungen. Die technischen Ausstattungsmerkmale erfüllen in besonderer Weise die hohen technischen Anforderungen der Fachabteilung des Klinikums.
All dies begrenzt die Auswahl möglicher Auftragnehmer zur Umsetzung der Beschaffung. Es ist der Auftraggeberin nicht zuzumuten, aufgrund der vorstehend dargestellten Sachzwänge aus Gründen wettbewerblicher Vielfalt auf die Vergabeabsicht bzw. die Umsetzung der Maßnahme gänzlich zu verzichten, steht ihr doch mit der Möglichkeit einer Freihändigen Vergabe nach § 14 Abs. 4 VgV ein zulässiges und geeignetes vergaberechtliches Instrument zur Verfügung.

Aus den aufgeführten Gründen kann der Auftrag daher nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Eine Alternativlösung im Sinne des § 14 Abs. 6 VgV ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht verfügbar. Andere Systeme, die über die vorgenannten Eigenschaften und Alleinstellungsmerkmale entsprechend den Anforderungen der Auftraggeberin verfügen, sind zeitnah auf dem Markt nicht erhältlich.

Aus technischen und wirtschaftlichen Gründen besteht im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV in Verbindung mit § 14 Abs. 6 VgV somit kein Wettbewerb, da das beschriebene System der Fa. Leica, das einzige System ist, das den Anforderungen des Klinikums gerecht wird, sodass die Beschaffung im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit b) VgV gerechtfertigt ist.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB). I). Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.

II). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB kann die von Anfang an bestehende Unwirksamkeit eines Vertrages gemäß § 135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen AG über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.

Hat der AG die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Für die vorliegende freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung gelten ergänzend die Fristen aus § 135 Abs. 3 GWB: III). Gemäß § 135 Absatz 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn

(1.) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

(2.) der öffentliche Auftraggeber eine
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen,

und (3.) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Bei der vorliegenden
Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach Maßgabe des § 135 Abs. 3 GWB. Der Auftraggeber ist danach der Ansicht, dass die unter Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung aufgeführte Beschaffungsmaßnahme aufgrund der unter Abschnitt IV.1.1) dargestellten Gründe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben werden kann. Es ist daher beabsichtigt, den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Information mit dem Unternehmen Leica Microsysteme Vertrieb GmbH abzuschließen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

043f6e58-01dc-4e17-b5c2-7f5336e926ad-01

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1

Größe der Unternehmen

0

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

464.883,82
EUR
464.883,82
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

1
Leica Microsysteme Vertrieb GmbH
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Leica Microsysteme Vertrieb GmbH
HRB 5464
Großunternehmen
Ernst-Leitz-Straße
35578
Wetzlar
Deutschland
DE722
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

20.04.2026
20.04.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

464.883,82
EUR

Angaben zum Angebot

1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung