Im Ergebnis des vorliegenden offenen Verfahrens soll der Betrieb des Vor-Ort-Labors inkl. Organisation des Blutdepots (Transfusionmedizin) im Krankenhaus Freiberg (Outsourcing) beauftragt werden. Weitere Einzelheiten zum Verfahren sind auch den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. § 50 VgV. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 1 bis 3 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bieters an. Als ausreichenden Beleg dafür, dass die in § 123 Absatz 4 und § 124 Absatz 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bieter nicht zutreffen, erkennt der öffentliche Auftraggeber eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des Bewerbers oder Bieters ausgestellte Bescheinigung an. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern (§ 6 WRegG)
Beschreibung: Der Leistungsumfang umfasst den Betrieb des Vor-Ort-Labors inkl.Organisation des Blutdepots (Transfusionsmedizin) im Kreiskrankenhaus Freiberg(Outsourcing). Gegenstand ist die Sicherstellung der Notfall- und Routineanalytik im Rahmeneiner Gerätestellung und Versorgung mit Diagnostika durch einen externen Dienstleister übereine Vertragslaufzeit von 48 Monaten mit dreimaliger Verlängerungsoption um jeweils 12Monate. Darüber hinaus sind die ärztlichen Laborleistungen (Facharztlabor) aus den KapitelnM III und IV der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), die nicht im Vor-Ort-Labor erbrachtwerden, zeitgerecht und qualitätsgesichert im Fremdversand zu erbringen. Zusätzlich sindPathologieversandleistungen sowie die Einrichtung und der Betrieb eines Schnellschnittlaborsvor Ort zu gewährleisten. Die Laborleistungen des Auftraggebers (Vor-Ort-Labor undFacharztlabor) belaufen sich insgesamt auf ca. 70 Mio. GOÄ-Punkte pro Jahr. DiePathologieleistungen umfassen ca. 7 Mio. GOÄ-Punkte pro Jahr.
Dreimalige Vertragsverlängerung um je 12 Monate
Bewertung der Gesamtkosten nach der in derBewertungsmatrix veröffentlichten linearenFormel (maximale Punktzahl 5.000 von 10.000).
Bewertung der Güte der vorgelegten Konzepte (maximale Punktzahl 5.000 von 10.000). Einzelheiten zur Bewertung und zu den Unterkriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (§ 135 Abs. 2 GWB).
vgl. § 56 VgV, Ausübung ordnungsgemäßen Ermessens des Auftraggebers
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland: Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung hierzu ist mit dem Angebot abzugeben. Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 2 i.V.m. § 21 i. V. m. § 23 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG
Zwingender Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und 5 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird ausgeschlossen, wenn keine oder keine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen werden kann und der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 1 GWB noch nicht abgelaufen ist.
Fakultativer Ausschlussgrund, § 42 Abs. 1 VgV, § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. 2 GWB. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung mit dem Angebot abzugeben. Das Angebot wird nicht ausgeschlossen, wenn eine ausreichende Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB nachgewiesen wird oder der zulässige Zeitraum für den Ausschluss nach § 126 Nr. 2 GWB abgelaufen ist.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung ist mit dem Angebot vorzulegen: a) Erklärung zur Eintragung im Handelsregister oder in einem vergleichbaren Register des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist. b) bei bestehender Eintragung Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines aktuellen Nachweises über die bestehende Eintragung im entsprechenden Register des Staates, in dem der Bieter ansässig ist. Eine Kopie ist ausreichend. Der Eintragungsnachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein. Die Erklärung gem. a) ist entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. a) und b) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV eingetragene oder zertifizierte Unternehmen, soweit das Verzeichnis bzw. die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. In diesem Fall ist die Angabe der Registriernummer ausreichend.Bei Bietergemeinschaften haben Erklärungen und Nachweise für jedes Mitglied gesondert zu erfolgen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: a) eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder - soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - Eigenerklärung, eine solche Versicherung im Zuschlagsfall abzuschließen. b) Vorlage einer Bescheinigung der Haftpflichtversicherung über das Bestehen der entsprechenden Haftpflichtversicherung oder - soweit eine solche Versicherung noch nicht besteht - verbindlichen Zusage eines Haftpflichtversicherers, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Die Erklärung gem. a) ist entweder mittels Eigenerklärung zur Eignung (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. a) und b) entfällt für gem. § 48 Abs. 8 VgV zertifizierte Unternehmen, soweit die Zertifizierungsunterlagen entsprechende Urkunden beinhalten. In diesem Fall ist die Angabe der Registriernummer ausreichend.Mindestanforderung: Mindestdeckung von 5.000.000 EUR je für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, mindestens zweifach maximiert im VersicherungsjahrBei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied getrennt zu führen. Alternativ kann eine Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder nebst einer Bestätigung durch eine Versicherungsgesellschaft eingereicht werden, dass im Falle einer Auftragsvergabe durch die Bietergemeinschaft eine auftragsbezogene Versicherung in der vorgegebenen Deckungshöhe abgeschlossen wird, die die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft abdeckt.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre (netto) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Betrieb eines Vor-Ort-Labors, Labor-Fremdversand sowie Pathologie-Versand).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte vergleichbare Leistungen in Form einer Liste der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit den im Formular Referenzen geforderten Angaben (Auftraggeber, Projektdaten (24/7 Betrieb, Einsatz Order-Entry, Name Order-Entry, GOÄ-Punkte p. a. für Labor und Pathologie), Leistungsumfang, Leistungszeitraum, Auftragswert in Form des Umsatzes pro Jahr).Als vergleichbar gelten für den Leistungsteil "Labor" Referenzen über den Betrieb eines Vor-Ort-Labors in einem Krankenhaus im 24/7-Betrieb und für den Leistungsteil "Pathologie" Referenzen über die Erbringung pathologischer Untersuchungsleistungen für Krankenhäuser.Innerhalb des Referenzeitraumes noch nicht abgeschlossene Aufträge werden berücksichtigt, wenn die Leistungserbringung bereits seit mindestens 12 Monaten erfolgt.
Mindestanforderung: Für die beiden Leistungsteile "Labor" und "Pathologie" ist jeweils mindestens eine Referenz über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren vorzulegen, wobei der Nachweis über getrennte Referenzen erfolgen kann. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied die Mindestanforderung lediglich für den von ihm tatsächlich übernommenen Leistungsteil nachweisen, in ihrer Gesamtheit müssen die Mitglieder jedoch beide Leistungsteile vollständig abdecken.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Angabe des ärztlichen Personals für den Bereich Labor und Pathologie, das im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll (Facharztbezeichnung nach MWBO, Anzahl).Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß DIN EN ISO 9001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betreffende Zertifikat in Kopie mit dem Angebot vorzulegen.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Angaben zum Umweltmanagement des Unternehmens: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zum Umweltmanagement/zu Nachhaltigkeitsmaßnahmen des Bieters. Sofern der Bieter angibt, ein gültiges Zertifikat gemäß ISO 14001 oder ein diesem Zertifikat gleichwertiges Zertifikat zu besitzen, ist das betreffende Zertifikat in Kopie mit dem Angebot vorzulegen.Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Nimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (§ 47 VgV Eignungsleihe) und/oder beabsichtigt er, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben (§ 36 VgV Unterauftragnehmer) (nachfolgend auch "andere Unternehmen"), ist mit dem Angebot Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird. Im Falle der Eignungsleihe (§ 47 VgV) hat der Bieter bereits mit Angebotsabgabe zusätzlich nachzuweisen, dass das Unternehmen, dessen Kapazitäten er für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt. Hierzu sind mit dem Angebot die beim jeweiligen Eignungskriterium angegebenen Nachweise für das betreffende Unternehmen vorzulegen.Auf gesondertes Verlangen ist das Nichtvorliegen von Gründen für den Ausschluss der anderen Unternehmen nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage von Eigenerklärungen der anderen Unternehmen (Erklärungsvordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) sowie durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes bzw. einerBescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt). Vom Bieter ist zudem auf gesondertes Verlangen durch eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen und dass im Falle der finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe das eignungsverleihende Unternehmen entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haftet.Legt der Bieter zum Nachweis der Eignung eine EEE vor, muss diese auch die Angaben enthalten, die für die Überprüfung der Eignung des anderen Unternehmens erforderlich sind. Liegen bei einem Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen oder an das er Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe weiter vergeben will, die Ausschlussgründe nach § 123 oder 124 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen.
Bietergemeinschaften müssen nach Zuschlagserteilung folgende Rechtsform annehmen: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.