Die Eignung der Bieter wird gemäß § 6a VOB/A geprüft.
Zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vollständig ausgefüllt vorzulegen.
Alternativ kann die Eignung durch eine gültige Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (z. B. AVPQ gemäß § 6b VOB/A) nachgewiesen werden, sofern die dort hinterlegten Angaben und Nachweise die nachfolgend benannten Anforderungen abdecken.
Der Auftraggeber behält sich vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechenden Nachweise und Belege (z. B. Eintragungen, Bescheinigungen, Qualifikationsnachweise) anzufordern und zu prüfen, soweit diese nicht bereits im Rahmen der Präqualifikation hinterlegt und abrufbar sind.
Bei Bietergemeinschaften sind die Nachweise jeweils von dem Mitglied zu erbringen, das die betreffenden Leistungen ausführt.
Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern gilt Entsprechendes; der Auftraggeber behält sich vor, die Nachweise auch für diese anzufordern.
Gleichwertige Nachweise aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder aus Staaten, die Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, werden anerkannt, sofern sie die geforderten Anforderungen in vergleichbarer Weise erfüllen.