Seite drucken

Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
BSB
 
Projektbezeichnung:
Bauhof Schöneweide / Neubau Werkstatt IJGD
 

Vergabe-Daten

Art der Ausschreibung:
Beschränkte Ausschreibung
 
Datum der Angebotseröffnung:
19.10.2026
 

Ausführungstermine

Ausführungsbeginn (Soll):
25.01.2027
 
Ausführungsende (Soll):
26.07.2027
 

LV-Daten

LV-Name:
08
 
LV-Bezeichnung:
BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
2. Ebene: LV-Ebene, nummerisch (Länge 2 Ziffern)
3. Ebene: Leistung, nummerisch (Länge 4 Ziffern)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: BSB Bauhof Schöneweide / Neubau Werkstatt IJGD
LV: 08 BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
Titel
Bezeichnung
   
01

Technische Bearbeitung

02

Perimeterdämmung

03

Bodenplatte

04

Abdichtung Fundamente

05

Stundenlohnarbeiten

05.01

Stundenlohnarbeiten

   
 
  1. Leistungsbestandteile nach ATV

Die Leistungen umfassen Arbeiten nach:

- ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art

- ATV DIN 18331 Betonarbeiten

- ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten



HINWEIS gem. Pkt.0, ATV Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18299 VOB/C:
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

 
  1. Gliederung der Leistungsbeschreibung

  • Allgemeine Baubeschreibung Architekt

  • Allgemeine Angaben zur Baustelle

  • Allgemeine Angaben zur Ausführung

  • Bezeichnung der Baustelle

  • Gewerkespezifische Angaben Baustelle

  • Gewerkespezifische Angaben Ausführung

  • Ausführungsbeschreibung Leistungsverzeichnis

  • Leistungspositionen

  1. Anlagenverzeichnis Pläne/Berechnungen/Gutachten

    1. Pläne

Die bei der Kalkulation zu berücksichtigenden Pläne sind dem Anhang zu entnehmen.

    1. Weitere Unterlagen

  1. Statischer Nachweis vom 24.10.2025

  2. Brandschutznachweis vom 31.10.2025

  3. GEG Nachweis vom 23.07.2025

  4. Schallschutznachweis vom 21.10.2025

  5. Baugrundgutachten vom 20.06.2023

  6. Barrierefreiheitskonzept vom 26.11.2024

 
  1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben

    1. Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben

Das Land Berlin hat sich mit Beschluss vom 15.11.2018 (Drucksachen Nrn. 18/0965 und 18/1448) verpflichtet, eine eigene Jugendbauhütte zu etablieren. In einer Pressemitteilung zum Beschluss des Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021 vom 13.12.2019 betont Senator Dr. Klaus Lederer, dass "wir [...] Handwerks- und Bautechniken als Kulturelles Erbe [verstehen] und [...] sie mit Hilfe der Jugendbauhütte Berlin an nachfolgende Generationen weitergeben und somit am Leben erhalten [werden]." Um diesen Zweck zu erfüllen, ist die Weiterentwicklung der Berliner Jugendbauhütte um die Ergänzung einer eigenen Werkstatt unbedingt erforderlich.

Für die Durchführung von Jugendbauhütten-Seminare ist es unser Ziel, allen Freiwilligen praktische Erfahrungen mindestens mit den Werkstoffen Holz, Stein, Glas und Metall zu ermöglichen. Dafür sind eigene Werkstätten unerlässlich, da es in Berlin keine offenen Werkstätten gibt, die unter der Woche verfügbar sind.

Mit eigenen Werkstätten kann die Jugendbauhütte einerseits sehr viele hochinteressante Anleiter*innen/Meister*innen/Restaurator*innen für praktische Workshops/Bildungsarbeit gewinnen. Die Nachfrage ist jetzt bereits enorm. Außerdem könnten hier auch verbindende Workshops stattfinden: Freiwillige mit Schüler*innen/Kindern, Freiwillige mit Fachleuten, Freiwillige mit Denkmalpfleger*innen, Azubis, Studierenden etc.

Das Werkstattgebäude wird in Kooperation mit der Jugendbauhütte ausgeführt. Dabei übernimmt die Jugendbauhütte nicht nur die Rolle der späteren Nutzer sondern ebenfalls ausführende Arbeiten am Gebäude in Eigenleistung.

Von besonderer Relevanz ist ebenfalls die Absicht so viele Materialien und Bauteile wie möglich aus einer vorherigen Nutzung, d.h. als Re-Use Materialien oder Bauteile zu verwenden. Aktuell steht schon fest, dass das Material für die Dach- bzw. Fassadenbekleidung bereits zu großen Teilen vorhanden ist.

    1. Lage des Grundstücks
      Das Baugrundstück Wagner-Régeny-Allee 9 in 12487 Berlin (Gemarkung Treptow, Flur 151, Flurstück 109) befindet sich auf dem Grundstück eines ehemaligen Bahnbetriebswerks in Schöneweide.

    1. Grundstück

Die Planung des Werkstattgebäudes für die internationale Jugendbauhütte erfolgt auf einem Teilgrundstück von 1.187m2 auf dem Grundstück des ehemaligen Bahnbetriebswerks in Schöneweide. Die Gesamtanlage steht unter Denkmalschutz (s. Eintrag Denkmaldatenbank des Landes Berlin Obj. Dok. Nr.: 09045261, Gemarkung Treptow, Flurstück 104)

Das Bauhofgelände ist ideal über die S-Bahn Station Johannisthal angebunden. Die Zufahrt zum Baugrundstück mit dem Auto erfolgt über die Benno-König-Straße und die Wagner-Régeny-Allee, die Zufahrt auf das Baugrundstück wird neu hergestellt. Auf der gegenüberliegenden Seite der Wagner-Régeny-Allee sowie östlich des Baugrundstücks ist eine neue Bebauung geplant.


Das Teilgrundstück auf dem das Werkstattgebäude errichtet werden soll, ist bisher nur eine Brachfläche auf dem Grundstück des Bahnbetriebswerks, welches ursprünglich von der Bahn als Rangierfläche genutzt wurde. Seit etwa 1906 war das Gelände Teil des Rangierbahnhofs Berlin-Schöneweide und es führten Schienen über das Grundstück. Der Rangierbahnhof wurde 1998 geschlossen, die Schienen wurden in der Folge rückgebaut.

Die mittlere geplante Geländehöhe um das Gebäude liegt bei 35,60m ü. NN (±0,00 = 35,70 m ü. NN).

  1. Beschreibung Gebäude

    1. Bezeichnung, Gebäudegeometrie, Nutzung

Werkstattgebäude für die Jugendbauhütte
BGF: ca. 568 m2
BRI: ca. 2.608 m3
Ausdehnung: ca. 35m x 20m
Nutzung: Werkstattgebäude
Gebäude-Null: ±0,00 = 35,70m ü. NN

    1. Baubeschreibung Architekt

Bauweise:
Das Gebäude wird als 1,5 geschossiges Gebäude in Holzbauweise errichtet.

Der im Grundriss L-förmige Baukörper schließt zur Wagner-Régeny-Allee beinahe als Grenzbebauung an. Hier ist der Baukörper zweigeschossig und ca. 35,5m lang. Der Firstpunkt dieses Satteldaches hat eine Höhe von ca. 6,75m ü. GOK (= 42,45m ü NN). Zur Privatstraße ist das Gebäude ca. 20,5m lang. Hier beträgt die Höhe der eingeschossigen Werkhalle an ihrem höchsten Punkt des Sheddachs ca. 7,60m GOK. Die Traufkanten staffeln sich von ca. 5,60m im Bereich der Wagner-Régeny-Allee zum Werkhof ab. Im Bereich des Satteldachs sind es.ca. 4,30m bzw. 3,10m im Bereich des Sheddachs.

Barrierefreiheit:

Die Außenanlagen sind so gestaltet, dass der Zugang zum Gebäude barrierefrei möglich ist. Ein barrierefreier PKW Stellplatz ist im Freilager vorgesehen. Im Werkstattgebäude ist das komplette Erdgeschoss barrierefrei gestaltet. Ein barrierefreies WC ist ebenfalls vorgesehen. Das Obergeschoss mit den geplanten Nebennutzungen ist nicht barrierefrei geplant.

Gebäude:
- Gründung: Flachgründung aus Einzel- und Streifenfundamenten, unbewehrte Bodenplatte auf lastabtragendem Schaumglasschotter
- Tragwerk: Holzskelettbauweise, tragende und aussteifende Stützen und Unterzüge,
- Decken: Holzbalkendecke
- Dach: Sattel- bzw. Sheddach Metalldeckung und außenliegende Entwässerung
- Außenwände: Holzrahmenbauweise mit Holzfaserdämmung
- Außenwandbekleidung: Hinterlüftete Holzfassade im Erdgeschoss, Metallfassade aus wiederverwendeten Blechen im Obergeschoss
- Außentüren - und Fenster: teilweise wiederverwendete Fenster, Doppelkastenfenster aus Holz
- Innenwände: Ständerkonstruktionen mit innenliegender Holzfaserdämmung, beidseitig doppelte Gipsfaser-Beplankung in Schmiede, sonst Lehmputz oder Spanplatten
- Innentüren: Holztüren, lackiert
- Innentreppe: Massivholztreppe

- Außentreppe: Stahlkonstruktion
- Fußbodenaufbau: Industrieboden (unbewehrte Bodenplatte)

    1. Baubeschreibung Technische Anlagen

Wärmeversorgung:
Die Wärmeversorgung wird über einen Fenrwärmeanschluss sichergestellt. Die Übergabe an das Gebäude erfolgt über Heizkörper.

Lüftung:
Grundsätzlich wird das Gebäude natürlich belüftet. Ein Innenliegendes WC und Lager wird mech. entlüftet. Die Frischluftzufuhr erfolgt über Nachströmöffnungen an den Türen.

In der Schmiede werden nutzungsbedingte Abgasanlagen eingebaut.

Aufzug:
Es ist ein kein Aufzug geplant

PV-Anlage:

Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert.

    1. Baubeschreibung Bauphysik

Schallschutz
Die Gebäude werden die gesetzliche Mindestanforderung an den
Schallschutz einhalten. Detaillierte Angaben sind dem beiliegenden
Schallschutznachweis zu entnehmen.


Anforderung nach GEG
Die Gebäude werden über Fernwärme versorgt. Das Gebäude entspricht
den Anforderungen des GEG. Detaillierte Angaben sind dem beiliegenden
GEG-Nachweis zu entnehmen.

    1. Baubeschreibung Brandschutz

Das Gebäude bildet im Wesentlichen einen Brandabschnitt, aus jeder Nutzungseinheit gibt es zwei bauliche Rettungswege.
Die Trennwände zwischen einzelnen Nutzungseinheiten, insbesondere zu den Werkstätten, haben Brandschutzanforderungen. Die Löschwasserversorgung erfolgt über Hydranten. Notwendige Feuerwehrabstellflächen sind vorhanden.

Weiterführende Angaben sind dem beiliegenden Brandschutzkonzept zu entnehmen.

 
  1. Baustelleneinrichtung

Die allgemeine Einrichtung der Baustelle inkl. mobiler Toiletten erfolgt durch den AN Baustelleneinrichtung.
Baustelleneinrichtung für das eigene Gewerk muss der AN tragen.
Die dafür benötigten Flächen für die Baustelleneinrichtung auf dem Grundstück stehen sehr begrenzt, unter Berücksichtigung des zu schützenden Baumbestandes zur Verfügung.
Es stehen nur begrenzt Lagerflächen zur Verfügung. Diese sind mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.
Aufenthalts- und Lagerräume stehen dem AN nicht zur Verfügung.

Arbeits- und Schutzgerüste sind jeweils für die Ausführung der eigenen Leistung zu erbringen.

Für Entsorgungscontainer und Entladebereiche werden entsprechend verfestigte Flächen vorbereitet.
Große Lieferungen, die den täglichen Anlieferungs- und Versorgungsverkehr einschränken, sind der OÜ mind. 1 Woche vorher anzumelden.

Die bestehenden Bäume vor dem Baugrundstück erhalten einen Baumschutz durch die Baustelleneinrichtung.

Auf dem Baugrundstück werden keine Parkflächen zur Verfügung gestellt. Im nahen Umkreis stehen Parkplätze im Straßenraum zur Verfügung. Das Abstellen von Fahrzeugen auf wasserdurchlässigen Belägen ist nicht gestattet.

  1. Baustrom, Bauwasser

Die Lage, Art und der Anschlusswert für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.

  1. Regenwasser-/Abwasserkanäle

Das Regenwasser wird über Mulden oberflächlich zur Versickerung gebracht. Das Abwaser wird eingeleitet. Abstimmungen und Genehmigungen erflgen durch den AG.

  1. Transporteinrichtungen/ Montageöffnungen

Als Transportweg zur Baustelle dürfen ausschließlich die auf dem Baustelleneinrichtungsplan markierten Wege verwendet werden. Zu schützende Bäume dürfen nicht beschädigt werden.

  1. Bauschuttentsorgung und Baureinigung

Die Bauschutt- und Abfallbeseitigung sowie die Entsorgung von
Verpackungen und Restmaterialien hat arbeitstäglich eigenverantwortlich durch den AN zu erfolgen. Der AN ist verpflichtet, für alle seine auf dem Baustellengelände angefallenen Baustellenabfälle die Entsorgungsleistungen zu übernehmen und diese arbeitstäglich nach den Abfallentsorgungsvorschriften des Landes zu entsorgen.

Zur Minimierung von Brandlasten auf der gesamten Baustelle und im Besonderen im Baukörper, hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass die in seinen Arbeitsbereichen anfallenden Abfälle und Transportverpackungen arbeitstäglich, getrennt eingesammelt und der Entsorgungseinrichtung
angedient werden. Das Verunreinigen des Baugeländes, und das Abkippen von Waschwasser aus Reinigungsvorgängen ist ausdrücklich untersagt.

Der AN hat die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf sein eigenes Material und Werkzeug. Es ist deutlich räumlich von Abfällen zu trennen und ggf. zu kennzeichnen und witterungsgeschützt zu sichern. Der AN hat für die ständige Sauberkeit der von ihm benutzten Verkehrswege zu sorgen. Werden insbesondere öffentliche Straßen und Gehwege und Flächen im Bereich außerhalb des Baufeldes, verunreinigt, sind diese umgehend durch den Verursacher zu reinigen, jedoch mind. täglich.

Verschmutzungen i.B. auch im Baufeld durch Stofftransporte sind täglich zu beseitigen.

  1. Bodenverhältnisse, Baugrund

gem. anliegendem Baugrund- und Bodengutachten

Baugrund:
- Auffüllung: lockere und sehr lockere Sande, bis ca. 2m u. GOK,
- darunter Fein- bis Mittelsand, mitteldicht gelagert

Abfalltechnische Einstufung der Böden gemäß Baugrundgutachten:
- keine Kontaminierungen

Grundwasser:
- ca. 2,75m - 4,10m u. GOK (ca. 31,7-32,9m ü NN)
- der zu erwartende Grundwasserhöchststand liegt bei ca. +33,5m NN (Bemessungswasserstand)

7. Wasserschutzgebiet

Das Baugrundstück befindet sich in einem Wasserschutzgebiet. Baustellenwasser darf nicht auf dem Grundstück geleert werden. Stoffe, die das Grundwasser gefährden können, dürfen nicht auf ungeschützem Boden gelagert werden.

Die Baustraße darf nur aus natürlichen Gesteinen bzw. Recycling Anteilen der Klasse 1 ausgebildet werden.

Das beiliegende Hinweisblatt zum Bauen im Wasserschutzgebiet sowie die folgenden Anforderungen sind zwingend zu berücksichtigen.

    1. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

      1. Die Lagerung und Umfüllung wassergefährdender Stoffe auf ungeschütztem Untergrund ist unzulässig. Sie dürfen nur in Originalgebinden oder in für den Transport oder die Lagerung zugelassenen Behältern gelagert werden. Diese Behälter müssen in abflusslosen Auffangwannen stehen, deren Rückhaltevolumen mindestens dem Volumen aller in ihr lagernden Behälter entspricht.

      2. Behälter einschließlich Auffangwannen sind vor Niederschlag zu schützen.

      3. Es ist eine ausreichende Menge an Absorptionsmitteln vorzuhalten, um austretende wassergefährdende Stoffe unverzüglich aufnehmen zu können.

Um Stoffe hinsichtlich ihrer wassergefährdung zu beurteilen, nutzen Sie bitte folgendes Portal: https://webrigoletto.uba.de/Rigoletto/

 
  1. Allgemeine Bauausführung

    1. Ausführungsvorschriften

Alle Maßnahmen zur Erfüllung der bauaufsichtsbehördlichen,
gewerbeaufsichtlichen, berufsgenossenschaftlichen und
Umweltschutzvorschriften sowie -auflagen sind einzukalkulieren.
Der AN verpflichtet sich, für die Durchführung seiner vertraglichen
Leistungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine ausreichendes
Personal mit qualifizierter Aufsicht einzusetzen.

    1. Fachbauleiter

Der Bauleiter nach LBO wird durch den Planer gestellt.

Der Firmenbauleiter oder ein im einzelnen zu benennender Vertreter hat, wenn Arbeiten durch den AN ausgeführt werden, ständig vor Ort anwesend zu sein. Der Firmenbauleiter muss der deutschen Sprache mächtig sein. Der Firmenbauleiter muss bevollmächtigt sein, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und ausführen zu lassen.

Vom AG bzw. der von ihm beauftragten Objektüberwachung werden zu turnusgemäß festgesetzten Terminen Baubesprechungen zur Koordination der verschiedenen Arbeitsabläufe einberufen. Der AN und/oder sein Vertreter
sind zur Teilnahme an diesen Baubesprechungen verpflichtet. Eine Nichtteilnahme ist besonders zu begründen.

  1. Koordinierung

Der AN hat seine Leistung mit den vorhergehenden und den nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung technisch berühren, so abzustimmen, dass die eigene Leistung und die eigenen Ausführungstermine im Bezug auf die Detailausführungsschritte und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die dabei üblicherweise anstehenden Arbeitsfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte von Teilleistungen
sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.

  1. Verschlussfreigaben

Vor Überbauung / Verfüllung / vor dem Verschluss von Wänden etc. in denen Leistungen Dritter integriert sind, bzw. verschlossen werden,bedarf es der Freigabe zum Verschluss durch die Fachbauleitung des Gewerkes Dritter.

  1. Vermessung

Grobabsteckung: Der AG gibt für die Gebäudeabmessungen Vermessungspunkte vor (Gebäudeabsteckung, Achsen, Höhenbezugspunkte).

Feinabsteckung: Der AN übernimmt soweit erforderlich die Feinabsteckung (Absteckungen, Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken etc.) und sichert diese vor Arbeitsbeginn. Wenn erforderlich, im Leistungszeitraum des AN durch den AN umzusetzten und bei Abnahme den AG zu übergeben.

  1. Maße und Maßtoleranzen

Alle Maße sind vor Ausführung eigenverantwortlich am Bau zu prüfen! Abweichungen sind der OÜ unverzüglich anzuzeigen.

  1. Arbeitsgeräte und Baubehelfe

Sofern im LV nicht anders beschrieben obliegt die Wahl der zum Einsatz kommenden Geräte und Baubehelfe dem AN. Er hat sich jedoch streng an die geltenden Richtlinien und Bestimmungen zu halten.

  1. Sicherheitshinweise

Umgang mit Gefahrstoffen / Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen:
Insbesondere bei Arbeiten mit Epoxidharz und anderen Gefahrstoffen sind die Arbeiten gemäß Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) auszuführen.

Insbesondere bei der Ausführung von Schleifarbeiten, Strahlarbeiten, Arbeiten mit Glättmaschinen oder Ähnlichem sind Maschinen einzusetzen bei denen der Staub bereits an seiner Entstehungsstelle abgesaugt wird.
Lärmemittierende Maschinen müssen lärmarm ausgeführt sein (< 80 db (A)). Die Arbeitsbereiche sind zu kennzeichnen und für andere Gewerke abzusperren gegebenenfalls sind technische Maßnahmen zur Durchlüftung durchzuführen.

Die allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen Baulärm sind einzuhalten. Belästigungen im Baustellenbereich an und auf den Zufahrtstraßen, sowie von Anwohnern durch Lärm und Staubentwicklung sowie Vibrationen, bei Ausführungsleistungen bzw. Transporten o.Ä. sind auf das technisch unvermeidbare Maß zu beschränken.

  1. Arbeitsablauf, Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle

Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der OÜ abzustimmen. Beim Ineinandergreifen verschiedener Gewerke haben die AN ihre Arbeiten so miteinander zu koordinieren, dass ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

- BE

- Erdarbeiten

- Gründung
- Holzbauarbeiten: Tragwerk, Dachabdichtungarbeiten

- Bodenplatte

- Fenster und Türen
- Dachdeckung- und Klempnerarbeiten
- Installationsarbeiten der Haustechnischen Gewerke
- Trockenbau und Lehmbau
- Fliesenarbeiten

- Metallbauarbeiten/Schlosser

Teilweise werden Leistungen durch Freiwillige der späteren Nutzer ausgeführt (Jugendbauhütte) und teilweise sollen Leistungen an einen Ausbildungsbetrieb vergeben werden um Jugendliche in Ihrer Ausbildung zu fördern.

  1. Bemusterung

Sollte für die beschriebenen Leistungen eine Bemusterung notwendig werden, so wird diese explizit als Position ausgeschrieben.

Mittels Handmuster oder vorgezogener Ausführung in Teilabschnitten wird dabei vom AG die verbindliche Oberfläche festgelegt.

  1. Stundenlohnarbeiten

Abforderung von Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei Vergütungsanspruch des AN.

Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters, der ausgeführten Arbeiten und ggf. Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen.

Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen enthalten:

  1. Name, Beruf und tägliche Stundenleistungen der im Tagelohn beschäftigten Personen

  2. Aufstellung über die Verwendung der besonders zu vergütenden Materialien und Baustoffe, Aufstellung und Beschreibung der ausgeführten Leistungen.

Sie gelten erst nach Freigabe des Bauherren sowie Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht anerkannt.

Vergütung von Stundenlohnarbeiten

Nicht vergütet werden

  • Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier, o.Ä.)

  • Überstundenzuschläge

  • Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung

  • Materialtransport, Gerätetransport

  • Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge herrichten u.ä.

Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese Leistung (nach LV oder nachrangig Tagespreis des Baustoffhandels).

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschließlich:

  • Lohn- und Gehaltskosten

  • Alle Sozialkosten

  • Erschwernis- und sonstige Zuschläge

  • Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts- und Übernachtungsgelder usw.)

  • Wagnis und Gewinn

Eine Einreichung der Stundenlohnarbeiten in die LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als Eventualposition zu verstehen und können ggf. auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann keine Abrechnung.

 
  1. Neubau einer Holz- und Metallwerkstatt für die Jugendbauhütte

Die Ausschreibung bezieht sich auf den Neubau des Werkstattgebäudes für die Jugendbauhütte
inkl. der direkt zugehörigen Außenanlagen.

 
  1. Art, Lage, Maße, Dauer von bauseitigen Gerüsten

Bauseits werden für Leistungen Dritter folgende Gerüste gestellt:

keine

  1. Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten benachbarter Bauwerke

Gründungstiefe: bis ca. -0,8m bzw. -1,05m ab OK Gelände
Einzelfundamente und Streifenfundamente,

Kein Lastabtrag aus benachbarten Bauwerken

  1. Baumbestand

Angrenzend an das Baufeld befinden sich junge Bäume. Diese sollen erhalten bleiben und werden geschützt.

  1. Leitungen

im südlichen und östlichen Bereich des Grundstücks verlaufen bestehende Leitungen. Diese müssen im Rahmen der Erdarbeiten berücksichtigt und evtl. geschützt werden.

  1. Angaben zur Baustelle/ Baustelleneinrichtung

    Flächen Baustelleneinrichtung AN/ AG :
    Flächen für die Baustelleneinrichtung des AN/ AG stehen begrenzt zur Verfügung und sind im BE Plan gekennzeichnet.

    Lagerplätze:
    Lagerflächen stehen auf der Baustelle nur sehr begrenzt zur Verfügung. Die Lagerflächen sind auf dem BE-Plan gekennzeichnet und sind im Einzelnen mit der Objektüberwachung des AG abzustimmen.

    Aufenthalts- und Lageräume (verschließbar) :
    stehen dem AN nicht zur Verfügung. Die hierfür anfallenden Aufwendungen sind entsprechend "-Kosten" bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

    Baustrom
    im Bereich der Baustelle

    Bauwasser
    im Bereich der Baustelle

    Schmutzwasser (Abwasser )
    im Bereich der Baustelle

    Bauzaun
    Das Baufeld ist mit einem Bauzaun begrenzt.

    Gerüste, Hebezeuge:
    Die für die eigenen Leistungen erforderlichen Gerüste, Hebezeuge und Aufwendungen für Zwischenbauzustände (Montagezustände) sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Gerüste sind Dritten kostenlos zur Mitnutzung zu überlassen, bis zum
    Ende der eigenen Leistungen. Der Abbau der Gerüste ist mit der Bauüberwachung rechtzeitig abzustimmen, damit ggf. rechtzeitig Gerüste durch Dritte errichtet werden können.

    Reinigung
    Die Arbeitsbereiche sind werktäglich aufzuräumen und zu reinigen.

    Kosten
    Alle Kosten für die gewerkeigene Baustelleneinrichtung sind in die Einzelpreise
    einzukalkulieren.

 
  1. Vorbereitung und Planung

Der AN hat den AG auf die für die angebotenen Leistungen erforderlichen bauseitigen Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungbeginn der an ihn beauftragten Leistungen hinzuweisen.

Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten hat der AN eigenverantwortlich vorgegebene Maße und benannte Höhen auf Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit von Planum oder Sauberkeitsschicht des Planums durch Nivellement festzustellen. Bei Überschreitung der Toleranzgrenzen, insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt werden, erstellt der AN vor Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß über diese Leistungen. Nach Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands zur Toleranzbeseitigung nicht mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das diesbezügliche Aufmaß vom AG rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines Vergütungsanspruchs prüfen lassen.

Der AN plant eigenverantwortlich seinen baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgend sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze, Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen, Tragrüstungen (mit Ausnahme von Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren etc. integraler Leistungsbestandteil des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht in Leistungspositionen ausdrücklich abweichend beschrieben.

Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der AN alle Abmessungen, Betongüten, Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten, Betonoberflächen der einzelnen Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere der Tragwerksplanung, den Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und Sonderfachplanungen, zu entnehmen und auf Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu ermitteln.

Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen Maßangaben sind Mindestabmessungen bzw. Mindestqualitäten.

  1. Vorleistung

Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der AN durch Einbau entsprechender Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und Baugrundgutachten zu erwartenden Setzungen von den vorhandenen Grundleitungen aufgenommen werden können .

  1. Schnittstellen andere Gewerke

Konkrete Schnittstellen gibt es zu folgenden Leistungen:

- Schnittstelle AN Holzbau: Vor Beginn der Holzbau-Montage wird der Bodenaufbau bist zur Sauberkeitsschicht hergestellt um eine Arbeitsfläche zu bieten.

Die Bodenplatte selbst wird erst hergestellt, wenn die Bauteile der Gebäudehülle stehen.

- Schnittstelle AN Grundleitungen/Gründung: Mit Beginn der Leistung sind die Fundamente und Grundleitungen hergestellt.

Bevor der AN Gründung die Perimeterdämmung dort aufbringt, müssen die Fundamente mit einer mineral. Ditschlämme abgedichtet werden. Diese Abdichtung ist Teil dieser Ausschreibung und wird als vorgezogene Maßnahme durchgeführt.

Die Grundleitungen müssen anschließend entsprechend der Planung und der Positionierung durch die Bodenplatte geführt und abgedichtet werden.

- Schnittstelle AN Holzbau: Nach Fertigstellung der Bodenplatte werden die Innenbauteile aus Holz auf die Bodenplatte gesetzt

  1. Arbeitsablauf

Die Arbeiten dieser Ausschreibung sollen in 4 Phasen ausgeführt werden. Vor den Holzarbeiten soll der Schaumglasschotter und die Sauberkeitsschicht eingebracht werden. Nach Stellung der Gebäudehülle folgt die Herstellung der Bodenplatte.

1. Phase

- Abdichten der Fundament-Aufkantungen mit mineral. Dichtschlämme

2. Phase

  • Auslegen der Fläche mit Geotextil

  • Einbringen und lagenweise verdichten von Schaumglasschotter

  • Trennlage auf Schaumglasschotter herstellen

  • Sauberkeitsschicht auf Trennlage

3. Phase

  • Abdichtungsschicht aus Bitumenbahnen

  • Herstellung Bodenplatte inkl. Oberflächenbearbeitung für sichtige Bodenflächen

4. Phase

  • Der Betonspachtel auf den Aufkantungen (OK -0,005m) wird erst nach Einbau der Fenster und Türen ausgeführt.

  1. Toleranzen

Es gelten die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202, mit erhöhten Anforderungen gem. Tabelle 3.

  1. Baustelleneinrichtung

Baulogistik:
Durch den AN ist eigenverantwortlich eine detaillierte Bauablaufplanung zu erstellen und freigeben zu lassen. Dieser Logistikplan beinhaltet insbesondere die Baustellen-Abläufe und Lagerflächen.

Bei der Planung der Abläufe und der einzusetzenden Geräte muss zwingend berücksichtigt werden, dass die Gebäudehülle schon steht und die Arbeiten innerhalb dieser Hülle ausgeführt werden müssen.

Witterungsschutz + Sicherungsmaßnahmen:
Bauseits ist im Verlauf der Leistungen die Gebäudehülle als Witterungsschutz vorhanden.

  1. Anforderungen an Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchteschutz

Die Wärmedämmwerte des Schaumglasschotters müssen die Anforderungen aus den Einzelpositionen erfüllen.

Die Abdichtung erfolgt entsprechend der Einzelpositionen und der Wassereinwirkungsklasse W1.1 E

  1. Art, Lage, Maße, Ausbildung von Bewegungs-, Bauwerks- und Bauteilfugen

Bewegungsfugen, Bauwerksfugen sind geplant und können den Ausführungsunterlagen entnommen werden. In der unbewehrten Bodenplatte sollen auch Scheinfugen als Sollrissstellen eingebracht werden. Diese sind ebenfalls geplant und aus den Plänen ablesbar.

  1. Material

Aufgrund der wasserschutzrechtlichen Anforderungen dürfen keine Materialien verwendet werden, die als wassergefährdend einzustufen sind. Recycling Baustoffe dürfen nur nach Typ 1 verwendet werden. Die Einholung der Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN.

Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der auf den Beton einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel dürfen nur zur Erfüllung der betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden. Verzögerer werden nur zugelassen, wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies Zwingend erfordert.

Die Expositionesklassen sind entsprechend den Umweltbelastungen und dem Einbauort der einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der Tragwerksplanung genannten Expositionsklassen gelten als Mindestanforderung und sind vom AN nochmals anforderungsbezogen zu prüfen.

Betongüten Normalbeton :

Beton: C30/37, unbewehrt

  1. Tag- und Schichtenwasser

Sämtliches anfallendes Tag- und Schichtenwasser ist durch den AN in den Kanal abzuleiten.

  1. Vergütung

Die Vergütung erfolgt entsprechend des Auftrages nach ausgeführten Leistungen. Vorauszahlungen sind nicht zulässig.

 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: BSB Bauhof Schöneweide / Neubau Werkstatt IJGD
LV: 08 BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
01

Technische Bearbeitung

 
 
01.1

Baustelle einrichten räumen

Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen einrichten, vorhalten und räumen nach

Ende der Bauzeit. Folgende Themen sind zu berücksichtigen:

Grundvorhaltezeit: 4 Wochen

Nutzung: durch den AN

Personal:

- Projekt- und Bauleitung

- Poliere

- Bedienpersonal für Krane etc.

- alle übrigen Personakosten der Baustellengemeinkosten

Grundstück:

- Beweissicherung

- Wiederherstellen des Geländes in ursprünglichen Zustand einschl. Ausbau von Fundamenten der BE

Unterkünfte und Lager

- ggf. Tagesunterkünfte für das Baustellenpersonal

- Lager- und Arbeitsplätze

Sicherheit:

- Verkehrssicherung der Verkehrswege auf und vor dem Grundstück, im Gebäude, Auf Zufahrten, Bürgersteigen

Geräte:

- Geräte, Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel

- Materialaufzüge, Winden, Mobilkräne, Radlader, Pumpen

- Schnurgerüste und EInmessarbeiten

- Drehkran gem. BE-PLan

Die Bereitstellung von Flächen für die Baustelleneinrichtung ist Sache des AG


   
       
    1  St
 
 
01.2

Baustelleneinr. vorhalten

Baustelleneinrichtung für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen über die Grundvorhaltezeit hinaus vorhalten,


   
       
    6  StWo
 
 
01.3
*** Pauschalposition

Technische Bearbeitung

Technische Bearbeitung des nachfolgenden Leistungsumfanges bestehend aus

1) Abstimmung mit den Architekten und den weiteren fachlich Beteiligten

2) Technische Vorbereitung

3) Beschreibung Transport und Montage

4) Bauablaufplan mit technischer Vorbereitung, Logistik- und Transportkonzept

Dabei ist die Planung des Architekten nachzuvollziehen und in sämtlichen erforderlichen Punkten darzustellen. Die dafür benötigte Anzahl von zusätzlichen W+M-Plänen sind vom AN in der Technischen Bearbeitung mit einzukalkulieren

Hinweis: Es sind alle Produkte mit Hersteller- und Typenangabe zu benennen die vom An eingesetzt werden, insbesondere sind alle erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit der verwendeten Bauprodukte und Bauarten im Zuge der Planung zu erbringen, au der Baustelle vorzuhalten und nach Abschluss der Arbeiten als Dokumentation dem AG zu übergeben.


   
       
    1  psch
 
 
Summe 01
 

Technische Bearbeitung


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
02

Perimeterdämmung

 
 
02.1

Geotextil Vliesstoff Trennen Überlappungs-B 20cm

Schicht aus Geotextilien, Vliesstoff, zum Trennen, Beständigkeit 50 Jahre, hohe Witterungsbeständigkeit, auf Bodengruppe GW (weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch), Einbau in Baugrube, Überlappungsbreite mind. 20 cm, Abrechnung in der Abwicklung der Bearbeitungsflächen.


   
       
    436  m2
 
 
02.2

Perimeterdämmung Bodenpl. Unterseite Schaumglasschotter

0,125W/(mK) D 400mm PB lagenweise verdichtet

Perimeterdämmung unter Bodenplatte, aus Schaumglasschotter 10/60, DIN EN 13167, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,125 W/(mK), Nennwert der Wärmeleitfähigkeit max. 0,080 W/(mK), Dicke 400 mm, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 PB, 2-lagig einbauen, lagenweise verdichtet mit Lastplattenversuch zum Nachweis Druckfestigkeit.


   
       
    335  m2
 
 
02.3

Trennlage PE-Folie D 0,2mm einlagig Dämmschicht

Trennlage aus PE-Folie Dicke 0,2 mm, einlagig, Stöße überlappen, Überlappungsbreite 10 cm, auf Dämmschicht.


   
       
    368,5  m2
 
 
Summe 02
 

Perimeterdämmung


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
03

Bodenplatte

 
 
03.1

Ortbeton Sauberkeitsschicht Bodenplatte unbewehrt C20/25 D 5cm

Ortbeton Sauberkeitsschicht, für Bodenplatte, als unbewehrter Beton, Normalbeton C 20/25 DIN 1045-2, natürliche Gesteinskörnung, Dicke 5 cm.


   
       
    335  m2
 
 
03.2

Abdichtung Bodenplatte W1.1-E einlagig Polymerbitumenbahn

PYE-KTGKSP2,8 BA Kaltselbstklebeverf

Abdichtung erdberührter Bodenplatten DIN 18533-1 und DIN 18533-2, Raumnutzungsklasse RN1-E (geringe Anforderung), Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden), Rissklasse R1-E (gering), Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm), einlagig, kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen mit Trägereinlage PYE - KTG - KSP 2,8 mit Kombinationsträgereinlage mit überwiegendem Glasanteil, Anwendungstyp DIN/TS 20000-202 BA (Bahn für Bauwerksabdichtung), im Kaltselbstklebeverfahren aufbringen und an den Aufkantungen hochführen.


   
       
    335  m2
 
 
03.3

Dämmkeil MW 50/50mm

Dämmkeil aus Mineralwolle, DIN EN 13162 MW, Querschnitt 50/50 mm, an aufgehendes Bauteil.


   
       
    135  m
 
 
03.4

Randdämmstreifen Holzfaserdämmplatte D 10mm H 150mm

Randdämmstreifen aus Holzfaserdämmplatte, Dicke 10 mm, Höhe 150 mm.


   
       
    135  m
 
 
03.5

Schalung Bodenpl. H bis 15cm

Schalung Bodenplatte, als Randschalung, Schalungshöhe bis 15 cm.

Im Bereich des Fernwärmeschachtes und in den Bereichen wo die Aufkantung der Fundamente unterhalb der OK Bodenplatte liegt.


   
       
    20  m2
 
 
03.6

Ortbeton Bodenpl. unbewehrt C30/37 D 20cm

Ortbeton Bodenplatte, als unbewehrter Beton, Normalbeton C 30/37 DIN 1045-2, zwingende, anteilige Verwendung rezyklierter Gesteinskörnung, rezyklierte Gesteinskörnung Typ 1, RC-Beton ist mit max. zulässigem Anteil an rezyklierter Gesteinskörnung gemäß DAfStb-Richtlinie "Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung" herzustellen, Dicke 20 cm.

Einschl. Anlegen aller Durchführungen und Durchbrüche sowie Einbau bauseits gelieferter Einbauteile, wie Dichtungen, Bodeneinläufe, Rinnen, usw., Schalung in gesonderter Position.


   
       
    60  m3
 
 
03.7

Ortbeton Bodenpl. unbewehrt C30/37 D 14cm

Ortbeton Bodenplatte, als unbewehrter Beton, Normalbeton C 30/37 DIN 1045-2, zwingende, anteilige Verwendung rezyklierter Gesteinskörnung, rezyklierte Gesteinskörnung Typ 1, RC-Beton ist mit max. zulässigem Anteil an rezyklierter Gesteinskörnung gemäß DAfStb-Richtlinie "Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung" herzustellen, Dicke 14 cm.


   
       
    4,9  m3
 
 
03.8

Gefälle im Bereich der Bodeneinläufe herstellen, 45x45cm

Im Bereich der Einläufe ist ein Gefälle von ca. 2% herzustellen. Die Flächen um die Einkäufe sind so mit einem Gefälle zu versehen, dass der zentrale Ablaufpunkt innerhalb eines Kreuzgefälles den tiefsten Punkt ergibt.

Fläche: ca. 45x45cm am Bodeneinlauf,


   
       
    1  St
 
 
03.9

Gefälle im Bereich der Dusche herstellen, 90x90cm

Im Bereich der Einläufe ist ein Gefälle von ca. 2% herzustellen. Die Flächen um die Einkäufe sind so mit einem Gefälle zu versehen, dass der zentrale Ablaufpunkt innerhalb eines Kreuzgefälles den tiefsten Punkt ergibt.

Fläche: ca. 90x90cm am Bodeneinlauf,


   
       
    1  St
 
 
03.10

Aussparung für Sauberlauf herstellen b/l = 1,0m/1,5m, t=25mm

Aussparung für Sauberlaufmatte herstellen, Untergrundfläche waagerecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung über1,0mx1,5m, Tiefe 25mm, Hilfsschnitte werden nicht gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten, Charakterisierung sortenreiner Bauschutt, Klasse RC-2 nach EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, reines Betonmaterial, Wichte des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3, Geräteeinsatz ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung innerhalb des Bauwerks, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf LKW des AN laden, transportieren, entsorgen, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.


   
       
    1  St
 
 
03.11

Sauberlaufmatte Kokosvelours mit Rückseitenbeschichtung, 1,0/1,5m

Sauberlaufzone aus Kokosvelours

Ergänzung 11 des Ausschreibenden
Breite '100' cm,


Ergänzung 12 des Ausschreibenden
Tiefe '150' cm, mit Rückseitenbeschichtung, Dicke 24 mm.

   
       
    1,5  m2
 
 
03.12

Einläufe eindichten, inkl. Duschbereiche

Einläufe in Dichtungsebene fachgerecht einbinden. Systemgeeignete Anschlussdichtungen verwenden.


   
       
    2  St
 
 
03.13

Glätten Frischbetonoberfläche

Glätten mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen DIN 18202 Ausgabe 2013-04 Tabelle 3 Zeile 3, der Frischbetonoberfläche, maschinell, an der Oberseite waagerechter Bauteile, zur Aufnahme der Versiegelung.


   
       
    335  m2
 
 
03.14

Fuge TS Beton D 20cm Scheinfuge Kerbe einschneiden

Fuge in Betontragschicht nach ZTV Beton-StB, Dicke der Tragschicht 14 cm, als Scheinfuge, Kerbe 6cm tief einschneiden, Ausführung gemäß Zeichnung.

Siehe DT A6021


   
       
    190  m
 
 
03.15
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 025

Beton schleifen wachsen polieren

Oberfläche aus Beton schleifen, wachsen und polieren.
   
       
    335  m2
 
 
03.16

Ausgleichsspachtelung Aufkantung Spachtel kunststoffmodif.

Ausgleichsspachtelung auf vorbereiteter Betonoberfläche, Bauteil Aufkantung, Fläche waagerecht (bis 2 % geneigt), Untergrund Normalbeton, Altbetonklasse A1, mit kunststoffmodifizierter Spachtelmasse, Schichtdicke über 4 bis 5 mm, Oberfläche glätten.

Die Leistung wird erst nach Einbau der Türen ausgeführt um die Oberfläche der Schwelle zu optimieren.


   
       
    16  m2
 
 
Summe 03
 

Bodenplatte


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
04

Abdichtung Fundamente

 
 
04.1
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018

Abdichtung Wand W1.1-E mineral Schlämme rissüberbrückend

D 2mm Spachtelverf

Abdichtung erdberührter Wände DIN 18533-1 und DIN 18533-3, Raumnutzungsklasse RN1-E (geringe Anforderung), Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden), Rissklasse R1-E (gering), Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm),
mit mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS), rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen, Trockenschichtdicke mind. 2 mm, im Spachtelverfahren aufbringen, Untergrund Beton.
   
       
    116  m2
 
 
04.2
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018

Anschluss Durchdringung Abdichtung Wand Dichtmanschette

W1.1-E mineral Schlämme rissüberbrückend D 2mm

Anschluss an Durchdringung in der Abdichtung erdberührter Wände DIN 18533-1 und DIN 18533-3, mit Dichtmanschette, an Futterrohr, Raumnutzungsklasse RN1-E (geringe Anforderung), Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und erdberührten Wänden), Rissklasse R1-E (gering), Rissüberbrückungsklasse RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm),
mit mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS), rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen, Trockenschichtdicke mind. 2 mm.
   
       
    2  St
 
 
Summe 04
 

Abdichtung Fundamente


 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
05

Stundenlohnarbeiten

 
05.01

Stundenlohnarbeiten

 
 

Stundenlohnarbeiten

Stundenlohnarbeiten werden nach Stundenverrechnungssätzen, in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge, Vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile und Gewinn enthalten sind, vergütet.

Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags-, und Feiertagsarbeit sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern - sofern sie nicht schon als Teilleistungsposition im Leistungsverzeichnis enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und gesondert nachzuweisen.

Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz unter Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt wurde und unabhängig von der Anzahl der abgerechenten Stunden gilt.

Stundenlohnarbeiten werden nru vergütet, wenn deren Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2 Nr. 10 VOB/B)


 
 
05.01.1

Facharbeiter-in

Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in


   
       
    10  h
 
 
05.01.2

Helfer-in

Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in


   
       
    10  h
 
 
Summe 05.01
 

Stundenlohnarbeiten


 
Summe 05
 

Stundenlohnarbeiten


 
 

Zusammenstellung

Projekt: BSB Bauhof Schöneweide / Neubau Werkstatt IJGD
LV: 08 BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01

Technische Bearbeitung

 
 
Summe 01
 

Technische Bearbeitung


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02

Perimeterdämmung

 
 
Summe 02
 

Perimeterdämmung


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03

Bodenplatte

 
 
Summe 03
 

Bodenplatte


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
04

Abdichtung Fundamente

 
 
Summe 04
 

Abdichtung Fundamente


 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
05

Stundenlohnarbeiten

 
05.01

Stundenlohnarbeiten

 
 
Summe 05
 

Stundenlohnarbeiten


 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
08
 
01

Technische Bearbeitung

 
02

Perimeterdämmung

 
03

Bodenplatte

 
04

Abdichtung Fundamente

 
05

Stundenlohnarbeiten

 
  LV  BSB16N VE3.04 - Bodenplatte