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Vergabeinformation Angebotsaufforderung

Projekt-Daten

Projektname:
GAEB 90
 
Projektbezeichnung:
Bauhof Schöneweide / Neubau Werkstatt IJGD
 

Vergabe-Daten

Datum der Angebotseröffnung:
19.10.2026
 

Auftraggeber-Daten

Firma:
Deutsche Stiftung Denkmalschutz, Brüders
 
tr. 13, 10178 Berlin
 
Ort:
PLZ 0
 

LV-Daten

LV-Name:
BSB16N V
 
LV-Bezeichnung:
BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
Teilschlüsselebenen:
1. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
2. Ebene: LV-Ebene, alphanummerisch (Länge 2 Zeichen)
3. Ebene: Leistung, alphanummerisch (Länge 4 Zeichen)
4. Ebene: Index, alphanummerisch (Länge 1 Zeichen)
 
Datum:
18.09.2026
 
 

Inhalt des Leistungsverzeichnisses

Projekt: GAEB 90 Bauhof Schöneweide / Neubau Werkstatt IJGD
LV: BSB16N V BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
Titel
Bezeichnung
   
01
Technische Bearbeitung
02
Perimeterdämmung
03
Bodenplatte
04
Abdichtung Fundamente
05
Stundenlohnarbeiten
05.01
Stundenlohnarbeiten
   
 

Leistungsverzeichnis Kurz- und Langtext

Projekt: GAEB 90 Bauhof Schöneweide / Neubau Werkstatt IJGD
LV: BSB16N V BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
 
Leistungsbestandteile nach ATV

Die Leistungen umfassen Arbeiten nach:
- ATV DIN 18299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
jeder Art
- ATV DIN 18331 Betonarbeiten
- ATV DIN 18336 Abdichtungsarbeiten


HINWEIS gem. Pkt.0, ATV Allgemeine Regelungen für
Bauarbeiten jeder Art
- DIN 18299 VOB/C:
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische
Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen
Europäische Normen umgesetzt werden, europäische
technische Zulassungen, gemeinsame technische
Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen
wird, werden auch
ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig",
immer gleichwertige Technische Spezifikationen in
Bezug genommen.

 
 
Gliederung der Leistungsbeschreibung

Allgemeine Baubeschreibung Architekt
Allgemeine Angaben zur Baustelle
Allgemeine Angaben zur Ausführung
Bezeichnung der Baustelle
Gewerkespezifische Angaben Baustelle
Gewerkespezifische Angaben Ausführung
Ausführungsbeschreibung Leistungsverzeichnis
Leistungspositionen

Anlagenverzeichnis Pläne/Berechnungen/Gutachten

Pläne
Die bei der Kalkulation zu berücksichtigenden Pläne
sind dem Anhang zu
entnehmen.

Weitere Unterlagen
Statischer Nachweis vom 24.10.2025
Brandschutznachweis vom 31.10.2025
GEG Nachweis vom 23.07.2025
Schallschutznachweis vom 21.10.2025
Baugrundgutachten vom 20.06.2023
Barrierefreiheitskonzept vom 26.11.2024

 
 
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
Allgemeine Angaben zum Bauvorhaben
Das Land Berlin hat sich mit Beschluss vom 15.11.2018
(Drucksachen Nrn. 18/0965 und
18/1448) verpflichtet, eine eigene Jugendbauhütte zu
etablieren. In einer Pressemitteilung
zum Beschluss des Doppelhaushalts für die Jahre 2020
und 2021 vom 13.12.2019 betont
Senator Dr. Klaus Lederer, dass "wir {...} Handwerks-
und Bautechniken als Kulturelles
Erbe {verstehen} und {...} sie mit Hilfe der
Jugendbauhütte Berlin an nachfolgende
Generationen weitergeben und somit am Leben erhalten
{werden}." Um diesen Zweck zu
erfüllen, ist die Weiterentwicklung der Berliner
Jugendbauhütte um die Ergänzung einer
eigenen Werkstatt unbedingt erforderlich.
Für die Durchführung von Jugendbauhütten-Seminare ist
es unser Ziel, allen Freiwilligen
praktische Erfahrungen mindestens mit den Werkstoffen
Holz, Stein, Glas und Metall zu
ermöglichen. Dafür sind eigene Werkstätten
unerlässlich, da es in Berlin keine offenen
Werkstätten gibt, die unter der Woche verfügbar sind.

Mit eigenen Werkstätten kann die Jugendbauhütte
einerseits sehr viele hochinteressante
Anleiter*innen/Meister*innen/Restaurator*innen für
praktische Workshops/Bildungsarbeit
gewinnen. Die Nachfrage ist jetzt bereits enorm.
Außerdem könnten hier auch
verbindende Workshops stattfinden: Freiwillige mit
Schüler*innen/Kindern, Freiwillige mit
Fachleuten, Freiwillige mit Denkmalpfleger*innen,
Azubis, Studierenden etc.

Das Werkstattgebäude wird in Kooperation mit der
Jugendbauhütte ausgeführt. Dabei
übernimmt die Jugendbauhütte nicht nur die Rolle der
späteren Nutzer sondern ebenfalls
ausführende Arbeiten am Gebäude in Eigenleistung.

Von besonderer Relevanz ist ebenfalls die Absicht so
viele Materialien und Bauteile wie
möglich aus einer vorherigen Nutzung, d.h. als Re-Use
Materialien oder Bauteile zu
verwenden. Aktuell steht schon fest, dass das Material
für die Dach- bzw.
Fassadenbekleidung bereits zu großen Teilen vorhanden
ist.

Lage des Grundstücks
Das Baugrundstück Wagner-Régeny-Allee 9 in 12487
Berlin (Gemarkung Treptow, Flur
151, Flurstück 109) befindet sich auf dem Grundstück
eines ehemaligen
Bahnbetriebswerks in Schöneweide.

Grundstück
Die Planung des Werkstattgebäudes für die
internationale Jugendbauhütte erfolgt auf
einem Teilgrundstück von 1.187m2 auf dem Grundstück
des ehemaligen
Bahnbetriebswerks in Schöneweide. Die Gesamtanlage
steht unter Denkmalschutz (s.
Eintrag Denkmaldatenbank des Landes Berlin Obj. Dok.
Nr.: 09045261, Gemarkung
Treptow, Flurstück 104)

Das Bauhofgelände ist ideal über die S-Bahn Station
Johannisthal angebunden. Die
Zufahrt zum Baugrundstück mit dem Auto erfolgt über
die Benno-König-Straße und die
Wagner-Régeny-Allee, die Zufahrt auf das Baugrundstück
wird neu hergestellt. Auf der
gegenüberliegenden Seite der Wagner-Régeny-Allee sowie
östlich des Baugrundstücks
ist eine neue Bebauung geplant.

Das Teilgrundstück auf dem das Werkstattgebäude
errichtet werden soll, ist bisher nur
eine Brachfläche auf dem Grundstück des
Bahnbetriebswerks, welches ursprünglich von
der Bahn als Rangierfläche genutzt wurde. Seit etwa
1906 war das Gelände Teil des
Rangierbahnhofs Berlin-Schöneweide und es führten
Schienen über das Grundstück. Der
Rangierbahnhof wurde 1998 geschlossen, die Schienen
wurden in der Folge rückgebaut.

Die mittlere geplante Geländehöhe um das Gebäude liegt
bei 35,60m ü. NN (±0,00 =
35,70 m ü. NN).


Beschreibung Gebäude
Bezeichnung, Gebäudegeometrie, Nutzung
Werkstattgebäude für die Jugendbauhütte
BGF: ca. 568 m2
BRI: ca. 2.608 m3
Ausdehnung: ca. 35m x 20m
Nutzung: Werkstattgebäude
Gebäude-Null: ±0,00 = 35,70m ü. NN


Baubeschreibung Architekt
Bauweise:
Das Gebäude wird als 1,5 geschossiges Gebäude in
Holzbauweise errichtet.
Der im Grundriss L-förmige Baukörper schließt zur
Wagner-Régeny-Allee beinahe als
Grenzbebauung an. Hier ist der Baukörper
zweigeschossig und ca. 35,5m lang. Der
Firstpunkt dieses Satteldaches hat eine Höhe von ca.
6,75m ü. GOK (= 42,45m ü NN).
Zur Privatstraße ist das Gebäude ca. 20,5m lang. Hier
beträgt die Höhe der
eingeschossigen Werkhalle an ihrem höchsten Punkt des
Sheddachs ca. 7,60m GOK.
Die Traufkanten staffeln sich von ca. 5,60m im Bereich
der Wagner-Régeny-Allee zum
Werkhof ab. Im Bereich des Satteldachs sind es.ca.
4,30m bzw. 3,10m im Bereich des
Sheddachs.

Barrierefreiheit:
Die Außenanlagen sind so gestaltet, dass der Zugang
zum Gebäude barrierefrei möglich
ist. Ein barrierefreier PKW Stellplatz ist im
Freilager vorgesehen. Im Werkstattgebäude ist
das komplette Erdgeschoss barrierefrei gestaltet. Ein
barrierefreies WC ist ebenfalls
vorgesehen. Das Obergeschoss mit den geplanten
Nebennutzungen ist nicht barrierefrei
geplant.

Gebäude:
- Gründung: Flachgründung aus Einzel- und
Streifenfundamenten, unbewehrte
Bodenplatte auf lastabtragendem Schaumglasschotter
- Tragwerk: Holzskelettbauweise, tragende und
aussteifende Stützen und Unterzüge,
- Decken: Holzbalkendecke
- Dach: Sattel- bzw. Sheddach Metalldeckung und
außenliegende Entwässerung
- Außenwände: Holzrahmenbauweise mit Holzfaserdämmung
- Außenwandbekleidung: Hinterlüftete Holzfassade im
Erdgeschoss, Metallfassade aus
wiederverwendeten Blechen im Obergeschoss
- Außentüren - und Fenster: teilweise wiederverwendete
Fenster, Doppelkastenfenster
aus Holz
- Innenwände: Ständerkonstruktionen mit innenliegender
Holzfaserdämmung, beidseitig
doppelte Gipsfaser-Beplankung in Schmiede, sonst
Lehmputz oder Spanplatten
- Innentüren: Holztüren, lackiert
- Innentreppe: Massivholztreppe
- Außentreppe: Stahlkonstruktion
- Fußbodenaufbau: Industrieboden (unbewehrte
Bodenplatte)


Baubeschreibung Technische Anlagen
Wärmeversorgung:
Die Wärmeversorgung wird über einen Fenrwärmeanschluss
sichergestellt. Die Übergabe an
das Gebäude erfolgt über Heizkörper.

Lüftung:
Grundsätzlich wird das Gebäude natürlich belüftet. Ein
Innenliegendes WC und Lager wird
mech. entlüftet. Die Frischluftzufuhr erfolgt über
Nachströmöffnungen an den Türen.
In der Schmiede werden nutzungsbedingte Abgasanlagen
eingebaut.

Aufzug:
Es ist ein kein Aufzug geplant

PV-Anlage:
Auf dem Dach wird eine Photovoltaikanlage installiert.


Baubeschreibung Bauphysik
Schallschutz
Die Gebäude werden die gesetzliche Mindestanforderung
an den
Schallschutz einhalten. Detaillierte Angaben sind dem
beiliegenden
Schallschutznachweis zu entnehmen.


Anforderung nach GEG
Die Gebäude werden über Fernwärme versorgt. Das
Gebäude entspricht
den Anforderungen des GEG. Detaillierte Angaben sind
dem beiliegenden
GEG-Nachweis zu entnehmen.


Baubeschreibung Brandschutz
Das Gebäude bildet im Wesentlichen einen
Brandabschnitt, aus jeder Nutzungseinheit gibt
es zwei bauliche Rettungswege.
Die Trennwände zwischen einzelnen Nutzungseinheiten,
insbesondere zu den Werkstätten,
haben Brandschutzanforderungen. Die
Löschwasserversorgung erfolgt über Hydranten.
Notwendige Feuerwehrabstellflächen sind vorhanden.
Weiterführende Angaben sind dem beiliegenden
Brandschutzkonzept zu entnehmen.

 
 
Baustelleneinrichtung
Die allgemeine Einrichtung der Baustelle inkl. mobiler
Toiletten erfolgt durch den AN
Baustelleneinrichtung.
Baustelleneinrichtung für das eigene Gewerk muss der
AN tragen.
Die dafür benötigten Flächen für die
Baustelleneinrichtung auf dem Grundstück stehen sehr
begrenzt, unter Berücksichtigung des zu schützenden
Baumbestandes zur Verfügung.
Es stehen nur begrenzt Lagerflächen zur Verfügung.
Diese sind mit der Objektüberwachung
des AG abzustimmen.
Aufenthalts- und Lagerräume stehen dem AN nicht zur
Verfügung.

Arbeits- und Schutzgerüste sind jeweils für die
Ausführung der eigenen Leistung zu
erbringen.

Für Entsorgungscontainer und Entladebereiche werden
entsprechend verfestigte Flächen
vorbereitet.
Große Lieferungen, die den täglichen Anlieferungs- und
Versorgungsverkehr einschränken,
sind der OÜ mind. 1 Woche vorher anzumelden.

Die bestehenden Bäume vor dem Baugrundstück erhalten
einen Baumschutz durch die
Baustelleneinrichtung.

Auf dem Baugrundstück werden keine Parkflächen zur
Verfügung gestellt. Im nahen Umkreis
stehen Parkplätze im Straßenraum zur Verfügung. Das
Abstellen von Fahrzeugen auf
wasserdurchlässigen Belägen ist nicht gestattet.


Baustrom, Bauwasser
Die Lage, Art und der Anschlusswert für das Überlassen
von Anschlüssen für Wasser,
Energie und Abwasser sind dem
Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.


Regenwasser-/Abwasserkanäle
Das Regenwasser wird über Mulden oberflächlich zur
Versickerung gebracht. Das Abwaser
wird eingeleitet. Abstimmungen und Genehmigungen
erflgen durch den AG.


Transporteinrichtungen/ Montageöffnungen
Als Transportweg zur Baustelle dürfen ausschließlich
die auf dem Baustelleneinrichtungsplan
markierten Wege verwendet werden. Zu schützende Bäume
dürfen nicht beschädigt werden.


Bauschuttentsorgung und Baureinigung
Die Bauschutt- und Abfallbeseitigung sowie die
Entsorgung von
Verpackungen und Restmaterialien hat arbeitstäglich
eigenverantwortlich durch den AN zu
erfolgen. Der AN ist verpflichtet, für alle seine auf
dem Baustellengelände angefallenen
Baustellenabfälle die Entsorgungsleistungen zu
übernehmen und diese arbeitstäglich nach
den Abfallentsorgungsvorschriften des Landes zu
entsorgen.

Zur Minimierung von Brandlasten auf der gesamten
Baustelle und im Besonderen im
Baukörper, hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass die
in seinen Arbeitsbereichen
anfallenden Abfälle und Transportverpackungen
arbeitstäglich, getrennt eingesammelt und
der Entsorgungseinrichtung
angedient werden. Das Verunreinigen des Baugeländes,
und das Abkippen von
Waschwasser aus Reinigungsvorgängen ist ausdrücklich
untersagt.

Der AN hat die Sorgfaltspflicht im Hinblick auf sein
eigenes Material und Werkzeug. Es ist
deutlich räumlich von Abfällen zu trennen und ggf. zu
kennzeichnen und witterungsgeschützt
zu sichern. Der AN hat für die ständige Sauberkeit der
von ihm benutzten Verkehrswege zu
sorgen. Werden insbesondere öffentliche Straßen und
Gehwege und Flächen im Bereich
außerhalb des Baufeldes, verunreinigt, sind diese
umgehend durch den Verursacher zu
reinigen, jedoch mind. täglich.

Verschmutzungen i.B. auch im Baufeld durch
Stofftransporte sind täglich zu beseitigen.


Bodenverhältnisse, Baugrund
gem. anliegendem Baugrund- und Bodengutachten

Baugrund:
- Auffüllung: lockere und sehr lockere Sande, bis ca.
2m u. GOK,
- darunter Fein- bis Mittelsand, mitteldicht gelagert

Abfalltechnische Einstufung der Böden gemäß
Baugrundgutachten:
- keine Kontaminierungen

Grundwasser:
- ca. 2,75m - 4,10m u. GOK (ca. 31,7-32,9m ü NN)
- der zu erwartende Grundwasserhöchststand liegt bei
ca. +33,5m NN
(Bemessungswasserstand)


7. Wasserschutzgebiet
Das Baugrundstück befindet sich in einem
Wasserschutzgebiet. Baustellenwasser darf nicht
auf dem Grundstück geleert werden. Stoffe, die das
Grundwasser gefährden können, dürfen
nicht auf ungeschützem Boden gelagert werden.
Die Baustraße darf nur aus natürlichen Gesteinen bzw.
Recycling Anteilen der Klasse 1
ausgebildet werden.

Das beiliegende Hinweisblatt zum Bauen im
Wasserschutzgebiet sowie die folgenden
Anforderungen sind zwingend zu berücksichtigen.

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Die Lagerung und Umfüllung wassergefährdender Stoffe
auf ungeschütztem
Untergrund ist unzulässig. Sie dürfen nur in
Originalgebinden oder in für den
Transport oder die Lagerung zugelassenen Behältern
gelagert werden. Diese
Behälter müssen in abflusslosen Auffangwannen stehen,
deren Rückhaltevolumen
mindestens dem Volumen aller in ihr lagernden Behälter
entspricht.
Behälter einschließlich Auffangwannen sind vor
Niederschlag zu schützen.
Es ist eine ausreichende Menge an Absorptionsmitteln
vorzuhalten, um austretende
wassergefährdende Stoffe unverzüglich aufnehmen zu
können.

Um Stoffe hinsichtlich ihrer wassergefährdung zu
beurteilen, nutzen Sie bitte folgendes
Portal: https://webrigoletto.uba.de/Rigoletto/

 
 
Allgemeine Bauausführung
Ausführungsvorschriften
Alle Maßnahmen zur Erfüllung der
bauaufsichtsbehördlichen,
gewerbeaufsichtlichen, berufsgenossenschaftlichen und
Umweltschutzvorschriften sowie -auflagen sind
einzukalkulieren.
Der AN verpflichtet sich, für die Durchführung seiner
vertraglichen
Leistungen und zur Einhaltung der vereinbarten Termine
ausreichendes
Personal mit qualifizierter Aufsicht einzusetzen.


Fachbauleiter
Der Bauleiter nach LBO wird durch den Planer gestellt.

Der Firmenbauleiter oder ein im einzelnen zu
benennender Vertreter hat, wenn Arbeiten
durch den AN ausgeführt werden, ständig vor Ort
anwesend zu sein. Der Firmenbauleiter
muss der deutschen Sprache mächtig sein. Der
Firmenbauleiter muss bevollmächtigt
sein, Anweisungen des AG entgegenzunehmen und
ausführen zu lassen.

Vom AG bzw. der von ihm beauftragten Objektüberwachung
werden zu turnusgemäß
festgesetzten Terminen Baubesprechungen zur
Koordination der verschiedenen
Arbeitsabläufe einberufen. Der AN und/oder sein
Vertreter
sind zur Teilnahme an diesen Baubesprechungen
verpflichtet. Eine Nichtteilnahme ist
besonders zu begründen.


Koordinierung
Der AN hat seine Leistung mit den vorhergehenden und
den nachfolgenden Gewerken, die
seine eigene Leistung technisch berühren, so
abzustimmen, dass die eigene Leistung und
die eigenen Ausführungstermine im Bezug auf die
Detailausführungsschritte und
Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. Die
dabei üblicherweise anstehenden
Arbeitsfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich
getrennten Einzelschritte von
Teilleistungen
sind bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen.


Verschlussfreigaben
Vor Überbauung / Verfüllung / vor dem Verschluss von
Wänden etc. in denen Leistungen
Dritter integriert sind, bzw. verschlossen
werden,bedarf es der Freigabe zum Verschluss
durch die Fachbauleitung des Gewerkes Dritter.


Vermessung
Grobabsteckung: Der AG gibt für die Gebäudeabmessungen
Vermessungspunkte vor
(Gebäudeabsteckung, Achsen, Höhenbezugspunkte).

Feinabsteckung: Der AN übernimmt soweit erforderlich
die Feinabsteckung (Absteckungen,
Grenzsteine, Festpunkte, Höhenmarken etc.) und sichert
diese vor Arbeitsbeginn. Wenn
erforderlich, im Leistungszeitraum des AN durch den AN
umzusetzten und bei Abnahme den
AG zu übergeben.


Maße und Maßtoleranzen
Alle Maße sind vor Ausführung eigenverantwortlich am
Bau zu prüfen! Abweichungen sind
der OÜ unverzüglich anzuzeigen.


Arbeitsgeräte und Baubehelfe
Sofern im LV nicht anders beschrieben obliegt die Wahl
der zum Einsatz kommenden Geräte
und Baubehelfe dem AN. Er hat sich jedoch streng an
die geltenden Richtlinien und
Bestimmungen zu halten.


Sicherheitshinweise
Umgang mit Gefahrstoffen / Gefährdungen durch Lärm und
Vibrationen:
Insbesondere bei Arbeiten mit Epoxidharz und anderen
Gefahrstoffen sind die Arbeiten
gemäß Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen
(GefStoffV) auszuführen.

Insbesondere bei der Ausführung von Schleifarbeiten,
Strahlarbeiten, Arbeiten mit
Glättmaschinen oder Ähnlichem sind Maschinen
einzusetzen bei denen der Staub bereits an
seiner Entstehungsstelle abgesaugt wird.
Lärmemittierende Maschinen müssen lärmarm ausgeführt
sein (< 80 db (A)). Die
Arbeitsbereiche sind zu kennzeichnen und für andere
Gewerke abzusperren gegebenenfalls
sind technische Maßnahmen zur Durchlüftung
durchzuführen.

Die allgemein gültigen Vorschriften zum Schutz gegen
Baulärm sind einzuhalten.
Belästigungen im Baustellenbereich an und auf den
Zufahrtstraßen, sowie von Anwohnern
durch Lärm und Staubentwicklung sowie Vibrationen, bei
Ausführungsleistungen bzw.
Transporten o.Ä. sind auf das technisch unvermeidbare
Maß zu beschränken.


Arbeitsablauf, Arbeiten anderer Unternehmer auf der
Baustelle
Die Reihenfolge der einzelnen Arbeiten ist mit der OÜ
abzustimmen. Beim Ineinandergreifen
verschiedener Gewerke haben die AN ihre Arbeiten so
miteinander zu koordinieren, dass ein
reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

- BE
- Erdarbeiten
- Gründung
- Holzbauarbeiten: Tragwerk, Dachabdichtungarbeiten
- Bodenplatte
- Fenster und Türen
- Dachdeckung- und Klempnerarbeiten
- Installationsarbeiten der Haustechnischen Gewerke
- Trockenbau und Lehmbau
- Fliesenarbeiten
- Metallbauarbeiten/Schlosser

Teilweise werden Leistungen durch Freiwillige der
späteren Nutzer ausgeführt
(Jugendbauhütte) und teilweise sollen Leistungen an
einen Ausbildungsbetrieb
vergeben werden um Jugendliche in Ihrer Ausbildung zu
fördern.

Bemusterung
Sollte für die beschriebenen Leistungen eine
Bemusterung notwendig werden, so wird
diese explizit als Position ausgeschrieben.
Mittels Handmuster oder vorgezogener Ausführung in
Teilabschnitten wird dabei vom AG die
verbindliche Oberfläche festgelegt.


Stundenlohnarbeiten
Abforderung von Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten sind nur auf Anweisung des AG
auszuführen. Für nicht ausdrücklich abgeforderte
Stundenlohnarbeiten besteht keinerlei
Vergütungsanspruch des AN.

Spätestens am folgenden Arbeitstag nach Ausführung
sind die vollständigen Stundenzettel 2-fach, unter
Angabe des Namens und Berufsbezeichnung des Arbeiters,
der ausgeführten Arbeiten und ggf.
Materialaufstellung, der Bauleitung vorzulegen.

Die Nachweise über Stundenlohnarbeiten müssen
enthalten:
Name, Beruf und tägliche Stundenleistungen der im
Tagelohn beschäftigten Personen
Aufstellung über die Verwendung der besonders zu
vergütenden Materialien und Baustoffe, Aufstellung
und Beschreibung der ausgeführten Leistungen.
Sie gelten erst nach Freigabe des Bauherren sowie
Bestätigung und Unterschrift durch die Bauleitung
als anerkannt. Die Stunden sind im Bautagebuch
einzutragen. Eine Abzeichnung des Bautagebuches
bedeutet keine Anerkenntnis der Stunden. Nicht
fristgemäß vorgelegte Stundenzettel werden nicht
anerkannt.

Vergütung von Stundenlohnarbeiten
Nicht vergütet werden
Aufsichtsstunden (Bauleiter, Polier, o.Ä.)
Überstundenzuschläge
Anmarsch, Fahrzeiten, Materialbesorgung
Materialtransport, Gerätetransport
Sonstige Vorbereitungsarbeiten, wie Werkzeuge
herrichten u.ä.

Vergütet werden die tatsächlich am Arbeitsplatz
anfallende Arbeitszeit, verwendetes Material für diese
Leistung (nach LV oder nachrangig Tagespreis des
Baustoffhandels).

Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen, insbesondere den
tatsächlichen Lohn einschließlich:
Lohn- und Gehaltskosten
Alle Sozialkosten
Erschwernis- und sonstige Zuschläge
Lohnnebenkosten (Auslösungen, Wegegelder, Unterkunfts-
und Übernachtungsgelder usw.)
Wagnis und Gewinn

Eine Einreichung der Stundenlohnarbeiten in die
LV-Summe (Angebot bzw. Auftrag) berechtigt nicht zur
Ausführung dieser Arbeiten. Die Leistungen sind als
Eventualposition zu verstehen und können ggf.
auch unausgeführt bleiben, in diesem Fall erfolgt dann
keine Abrechnung.

 
 
Neubau einer Holz- und Metallwerkstatt für die
Jugendbauhütte
Die Ausschreibung bezieht sich auf den Neubau des
Werkstattgebäudes für die Jugendbauhütte
inkl. der direkt zugehörigen Außenanlagen.

 
 
Art, Lage, Maße, Dauer von bauseitigen Gerüsten
Bauseits werden für Leistungen Dritter folgende
Gerüste gestellt:

keine


Gründungstiefen, Gründungsarten und Lasten
benachbarter Bauwerke
Gründungstiefe: bis ca. -0,8m bzw. -1,05m ab OK Gelände
Einzelfundamente und Streifenfundamente,

Kein Lastabtrag aus benachbarten Bauwerken


Baumbestand
Angrenzend an das Baufeld befinden sich junge Bäume.
Diese sollen erhalten bleiben und
werden geschützt.


Leitungen
im südlichen und östlichen Bereich des Grundstücks
verlaufen bestehende Leitungen. Diese
müssen im Rahmen der Erdarbeiten berücksichtigt und
evtl. geschützt werden.


Angaben zur Baustelle/ Baustelleneinrichtung

Flächen Baustelleneinrichtung AN/ AG:
Flächen für die Baustelleneinrichtung des AN/ AG
stehen begrenzt zur Verfügung und sind
im BE Plan gekennzeichnet.

Lagerplätze:
Lagerflächen stehen auf der Baustelle nur sehr
begrenzt zur Verfügung. Die Lagerflächen
sind auf dem BE-Plan gekennzeichnet und sind im
Einzelnen mit der Objektüberwachung
des AG abzustimmen.

Aufenthalts- und Lageräume (verschließbar):
stehen dem AN nicht zur Verfügung. Die hierfür
anfallenden Aufwendungen sind
entsprechend "-Kosten" bei der Kalkulation zu
berücksichtigen.

Baustrom
im Bereich der Baustelle

Bauwasser
im Bereich der Baustelle

Schmutzwasser (Abwasser)
im Bereich der Baustelle

Bauzaun
Das Baufeld ist mit einem Bauzaun begrenzt.

Gerüste, Hebezeuge:
Die für die eigenen Leistungen erforderlichen Gerüste,
Hebezeuge und Aufwendungen für
Zwischenbauzustände (Montagezustände) sind in die
Einheitspreise der Leistungspositionen
einzukalkulieren. Die Gerüste sind Dritten kostenlos
zur Mitnutzung zu überlassen, bis zum
Ende der eigenen Leistungen. Der Abbau der Gerüste ist
mit der Bauüberwachung
rechtzeitig abzustimmen, damit ggf. rechtzeitig
Gerüste durch Dritte errichtet werden
können.

Reinigung
Die Arbeitsbereiche sind werktäglich aufzuräumen und
zu reinigen.

Kosten
Alle Kosten für die gewerkeigene Baustelleneinrichtung
sind in die Einzelpreise
einzukalkulieren.


 
 
Vorbereitung und Planung
Der AN hat den AG auf die für die angebotenen
Leistungen erforderlichen bauseitigen
Vorleistungen rechtzeitig vor Ausführungbeginn der an
ihn beauftragten Leistungen
hinzuweisen.

Rechtzeitig vor Beginn der Ausführung seiner Arbeiten
hat der AN eigenverantwortlich
vorgegebene Maße und benannte Höhen auf
Übereinstimmung mit am Bau vorhandenen
Meterrissen und erforderlichenfalls die Maßgenauigkeit
von Planum oder Sauberkeitsschicht
des Planums durch Nivellement festzustellen. Bei
Überschreitung der Toleranzgrenzen,
insbesondere von Winkeltoleranzen, ist der
Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.

Soweit Toleranzen aus Vorleistungen vom AN beseitigt
werden, erstellt der AN vor
Beseitigung oder Ausgleich der Toleranzen ein Aufmaß
über diese Leistungen. Nach
Leistungserbringung ist die Abrechnung des Aufwands
zur Toleranzbeseitigung nicht
mehr nachvollziehbar. Daher wird der AN das
diesbezügliche Aufmaß vom AG
rechtzeitig vor Arbeitsausführung als Grundlage seines
Vergütungsanspruchs prüfen
lassen.

Der AN plant eigenverantwortlich seinen
baustelleninternen Arbeitsablauf. Hieraus folgend
sind alle eventuellen bauablaufbedingten Aufwendungen
für Hebezeuge, Mobilkraneinsätze,
Bauzwischenzustände, Provisorien, Unterstützungen,
Tragrüstungen (mit Ausnahme von
Traggerüsten der Klasse B nach DIN EN 12812), Lehren
etc. integraler Leistungsbestandteil
des AN und werden nicht gesondert vergütet, soweit
nicht in Leistungspositionen
ausdrücklich abweichend beschrieben.

Im Rahmen seiner Werkstatt- und Montageplanung hat der
AN alle Abmessungen,
Betongüten, Expositionsklassen, Bewehrungsstahlgüten,
Betonoberflächen der einzelnen
Bauteile usw. den beigefügten Unterlagen, insbesondere
der Tragwerksplanung, den
Zeichnungen, den Gutachten, Konzepten und
Sonderfachplanungen, zu entnehmen und auf
Plausibilität zu prüfen bzw. auf deren Grundlage zu
ermitteln.

Alle in den statischen Unterlagen enthaltenen
Maßangaben sind Mindestabmessungen
bzw. Mindestqualitäten.

Vorleistung
Soweit Grundleitungen Fundamente queren, stellt der
AN durch Einbau entsprechender
Hülsrohre sicher, dass die laut Statik und
Baugrundgutachten zu erwartenden Setzungen von
den vorhandenen Grundleitungen aufgenommen werden
können.

Schnittstellen andere Gewerke
Konkrete Schnittstellen gibt es zu folgenden
Leistungen:
- Schnittstelle AN Holzbau: Vor Beginn der
Holzbau-Montage wird der Bodenaufbau bist zur
Sauberkeitsschicht hergestellt um eine Arbeitsfläche
zu bieten.
Die Bodenplatte selbst wird erst hergestellt, wenn die
Bauteile der Gebäudehülle stehen.
- Schnittstelle AN Grundleitungen/Gründung: Mit Beginn
der Leistung sind die Fundamente
und Grundleitungen hergestellt.
Bevor der AN Gründung die Perimeterdämmung dort
aufbringt, müssen die Fundamente mit
einer mineral. Ditschlämme abgedichtet werden. Diese
Abdichtung ist Teil dieser
Ausschreibung und wird als vorgezogene Maßnahme
durchgeführt.
Die Grundleitungen müssen anschließend entsprechend
der Planung und der Positionierung
durch die Bodenplatte geführt und abgedichtet werden.
- Schnittstelle AN Holzbau: Nach Fertigstellung der
Bodenplatte werden die Innenbauteile aus
Holz auf die Bodenplatte gesetzt

Arbeitsablauf
Die Arbeiten dieser Ausschreibung sollen in 4 Phasen
ausgeführt werden. Vor den
Holzarbeiten soll der Schaumglasschotter und die
Sauberkeitsschicht eingebracht werden.
Nach Stellung der Gebäudehülle folgt die Herstellung
der Bodenplatte.
1. Phase
- Abdichten der Fundament-Aufkantungen mit mineral.
Dichtschlämme
2. Phase
Auslegen der Fläche mit Geotextil
Einbringen und lagenweise verdichten von
Schaumglasschotter
Trennlage auf Schaumglasschotter herstellen
Sauberkeitsschicht auf Trennlage
3. Phase
Abdichtungsschicht aus Bitumenbahnen
Herstellung Bodenplatte inkl. Oberflächenbearbeitung
für sichtige Bodenflächen
4. Phase
Der Betonspachtel auf den Aufkantungen (OK -0,005m)
wird erst nach Einbau der Fenster und
Türen ausgeführt.


Toleranzen
Es gelten die Ebenheitstoleranzen der DIN 18202, mit
erhöhten Anforderungen gem.
Tabelle 3.

Baustelleneinrichtung
Baulogistik:
Durch den AN ist eigenverantwortlich eine detaillierte
Bauablaufplanung zu erstellen und
freigeben zu lassen. Dieser Logistikplan beinhaltet
insbesondere die Baustellen-Abläufe und
Lagerflächen.
Bei der Planung der Abläufe und der einzusetzenden
Geräte muss zwingend berücksichtigt
werden, dass die Gebäudehülle schon steht und die
Arbeiten innerhalb dieser Hülle
ausgeführt werden müssen.

Witterungsschutz + Sicherungsmaßnahmen:
Bauseits ist im Verlauf der Leistungen die
Gebäudehülle als Witterungsschutz vorhanden.


Anforderungen an Brand-, Schall-, Wärme-, Feuchteschutz
Die Wärmedämmwerte des Schaumglasschotters müssen die
Anforderungen aus den
Einzelpositionen erfüllen.

Die Abdichtung erfolgt entsprechend der
Einzelpositionen und der
Wassereinwirkungsklasse W1.1 E


Art, Lage, Maße, Ausbildung von Bewegungs-, Bauwerks-
und Bauteilfugen
Bewegungsfugen, Bauwerksfugen sind geplant und können
den Ausführungsunterlagen
entnommen werden. In der unbewehrten Bodenplatte
sollen auch Scheinfugen als
Sollrissstellen eingebracht werden. Diese sind
ebenfalls geplant und aus den Plänen
ablesbar.


Material
Aufgrund der wasserschutzrechtlichen Anforderungen
dürfen keine Materialien verwendet
werden, die als wassergefährdend einzustufen sind.
Recycling Baustoffe dürfen nur nach Typ
1 verwendet werden. Die Einholung der
Unbedenklichkeitsnachweise ist Aufgabe des AN.

Die Betonrezeptur ist vom AN eigenverantwortlich unter
Berücksichtigung der auf den Beton
einwirkenden Einflüsse zu entwickeln. Zusatzmittel
dürfen nur zur Erfüllung der
betontechnologischen Anforderungen eingesetzt werden.
Verzögerer werden nur zugelassen,
wenn der vom AG geforderte Bauablauf dies Zwingend
erfordert.

Die Expositionesklassen sind entsprechend den
Umweltbelastungen und dem Einbauort der
einzelnen Bauteile zu wählen. Die in der
Tragwerksplanung genannten Expositionsklassen
gelten als Mindestanforderung und sind vom AN nochmals
anforderungsbezogen zu prüfen.

Betongüten Normalbeton:
Beton: C30/37, unbewehrt


Tag- und Schichtenwasser
Sämtliches anfallendes Tag- und Schichtenwasser ist
durch den AN in den Kanal abzuleiten.

Vergütung
Die Vergütung erfolgt entsprechend des Auftrages nach
ausgeführten Leistungen.
Vorauszahlungen sind nicht zulässig.

 
01
Technische Bearbeitung
 
 
01.1
Baustelle einrichten räumen
Baustelle für sämtliche, in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Leistungen einrichten, vorhalten und
räumen nach
Ende der Bauzeit. Folgende Themen sind zu
berücksichtigen:

Grundvorhaltezeit: 4 Wochen

Nutzung: durch den AN

Personal:
- Projekt- und Bauleitung
- Poliere
- Bedienpersonal für Krane etc.
- alle übrigen Personakosten der Baustellengemeinkosten

Grundstück:
- Beweissicherung
- Wiederherstellen des Geländes in ursprünglichen
Zustand
einschl. Ausbau von Fundamenten der BE

Unterkünfte und Lager
- ggf. Tagesunterkünfte für das Baustellenpersonal
- Lager- und Arbeitsplätze

Sicherheit:
- Verkehrssicherung der Verkehrswege auf und vor dem
Grundstück, im Gebäude, Auf Zufahrten, Bürgersteigen

Geräte:
- Geräte, Werkzeuge und sonstige Hilfsmittel
- Materialaufzüge, Winden, Mobilkräne, Radlader, Pumpen
- Schnurgerüste und EInmessarbeiten
- Drehkran gem. BE-PLan


Die Bereitstellung von Flächen für die
Baustelleneinrichtung ist
Sache des AG

   
       
    1  St
 
 
01.2
Baustelleneinr. vorhalten
Baustelleneinrichtung für sämtliche, in der
Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungen über die
Grundvorhaltezeit hinaus vorhalten,


   
       
    6  StWo
 
 
01.3
Technische Bearbeitung
Technische Bearbeitung des nachfolgenden
Leistungsumfanges bestehend aus

1) Abstimmung mit den Architekten und den weiteren
fachlich
Beteiligten
2) Technische Vorbereitung
3) Beschreibung Transport und Montage
4) Bauablaufplan mit technischer Vorbereitung,
Logistik- und
Transportkonzept
Dabei ist die Planung des Architekten nachzuvollziehen
und in
sämtlichen erforderlichen Punkten darzustellen. Die
dafür
benötigte Anzahl von zusätzlichen W+M-Plänen sind vom
AN in
der Technischen Bearbeitung mit einzukalkulieren

Hinweis: Es sind alle Produkte mit Hersteller- und
Typenangabe
zu benennen die vom An eingesetzt werden, insbesondere
sind
alle erforderlichen Nachweise über die Verwendbarkeit
der
verwendeten Bauprodukte und Bauarten im Zuge der
Planung
zu erbringen, au der Baustelle vorzuhalten und nach
Abschluss
der Arbeiten als Dokumentation dem AG zu übergeben.

   
       
    1  psch
 
 
Summe 01
 
Technische Bearbeitung

 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
02
Perimeterdämmung
 
 
02.1
Geotextil Vliesstoff Trennen Überlappungs-B 20cm
Schicht aus Geotextilien, Vliesstoff, zum Trennen,
Beständigkeit
50 Jahre, hohe Witterungsbeständigkeit, auf
Bodengruppe GW
(weitgestuftes Kies-Sand-Gemisch), Einbau in Baugrube,
Überlappungsbreite mind. 20 cm, Abrechnung in der
Abwicklung der Bearbeitungsflächen.

   
       
    436  m2
 
 
02.2
Perimeterdämmung Bodenpl. Unterseite Schaumglasschotter
0,125W/(mK) D 400mm PB lagenweise verdichtet
Perimeterdämmung unter Bodenplatte, aus
Schaumglasschotter 10/60, DIN EN 13167, Bemessungswert
der Wärmeleitfähigkeit max. 0,125 W/(mK), Nennwert der
Wärmeleitfähigkeit max. 0,080 W/(mK), Dicke 400 mm,
Anwendungsgebiet DIN 4108-10 PB, 2-lagig einbauen,
lagenweise verdichtet mit Lastplattenversuch zum
Nachweis
Druckfestigkeit.

   
       
    335  m2
 
 
02.3
Trennlage PE-Folie D 0,2mm einlagig Dämmschicht
Trennlage aus PE-Folie Dicke 0,2 mm, einlagig, Stöße
überlappen, Überlappungsbreite 10 cm, auf Dämmschicht.

   
       
    368,5  m2
 
 
Summe 02
 
Perimeterdämmung

 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
03
Bodenplatte
 
 
03.1
Ortbeton Sauberkeitsschicht Bodenplatte unbewehrt C20/25 D 5cm
Ortbeton Sauberkeitsschicht, für Bodenplatte, als
unbewehrter
Beton, Normalbeton C 20/25 DIN 1045-2, natürliche
Gesteinskörnung, Dicke 5 cm.

   
       
    335  m2
 
 
03.2
Abdichtung Bodenplatte W1.1-E einlagig Polymerbitumenbahn
PYE-KTGKSP2,8 BA Kaltselbstklebeverf
Abdichtung erdberührter Bodenplatten DIN 18533-1 und
DIN
18533-2, Raumnutzungsklasse RN1-E (geringe
Anforderung),
Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und
nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und
erdberührten
Wänden), Rissklasse R1-E (gering),
Rissüberbrückungsklasse
RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm), einlagig,
kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen mit
Trägereinlage
PYE - KTG - KSP 2,8 mit Kombinationsträgereinlage mit
überwiegendem Glasanteil, Anwendungstyp DIN/TS
20000-202
BA (Bahn für Bauwerksabdichtung), im
Kaltselbstklebeverfahren aufbringen und an den
Aufkantungen
hochführen.

   
       
    335  m2
 
 
03.3
Dämmkeil MW 50/50mm
Dämmkeil aus Mineralwolle, DIN EN 13162 MW, Querschnitt
50/50 mm, an aufgehendes Bauteil.

   
       
    135  m
 
 
03.4
Randdämmstreifen Holzfaserdämmplatte D 10mm H 150mm
Randdämmstreifen aus Holzfaserdämmplatte, Dicke 10 mm,
Höhe 150 mm.

   
       
    135  m
 
 
03.5
Schalung Bodenpl. H bis 15cm
Schalung Bodenplatte, als Randschalung, Schalungshöhe
bis
15 cm.

Im Bereich des Fernwärmeschachtes und in den Bereichen
wo
die Aufkantung der Fundamente unterhalb der OK
Bodenplatte
liegt.

   
       
    20  m2
 
 
03.6
Ortbeton Bodenpl. unbewehrt C30/37 D 20cm
Ortbeton Bodenplatte, als unbewehrter Beton,
Normalbeton C
30/37 DIN 1045-2, zwingende, anteilige Verwendung
rezyklierter
Gesteinskörnung, rezyklierte Gesteinskörnung Typ 1,
RC-Beton
ist mit max. zulässigem Anteil an rezyklierter
Gesteinskörnung
gemäß DAfStb-Richtlinie "Beton mit rezyklierter
Gesteinskörnung" herzustellen, Dicke 20 cm.

Einschl. Anlegen aller Durchführungen und Durchbrüche
sowie
Einbau bauseits gelieferter Einbauteile, wie
Dichtungen,
Bodeneinläufe, Rinnen, usw., Schalung in gesonderter
Position.

   
       
    60  m3
 
 
03.7
Ortbeton Bodenpl. unbewehrt C30/37 D 14cm
Ortbeton Bodenplatte, als unbewehrter Beton,
Normalbeton C
30/37 DIN 1045-2, zwingende, anteilige Verwendung
rezyklierter
Gesteinskörnung, rezyklierte Gesteinskörnung Typ 1,
RC-Beton
ist mit max. zulässigem Anteil an rezyklierter
Gesteinskörnung
gemäß DAfStb-Richtlinie "Beton mit rezyklierter
Gesteinskörnung" herzustellen, Dicke 14 cm.

   
       
    4,9  m3
 
 
03.8
Gefälle im Bereich der Bodeneinläufe herstellen, 45x45cm
Im Bereich der Einläufe ist ein Gefälle von ca. 2%
herzustellen.
Die Flächen um die Einkäufe sind so mit einem Gefälle
zu
versehen, dass der zentrale Ablaufpunkt innerhalb eines
Kreuzgefälles den tiefsten Punkt ergibt.

Fläche: ca. 45x45cm am Bodeneinlauf,

   
       
    1  St
 
 
03.9
Gefälle im Bereich der Dusche herstellen, 90x90cm
Im Bereich der Einläufe ist ein Gefälle von ca. 2%
herzustellen.
Die Flächen um die Einkäufe sind so mit einem Gefälle
zu
versehen, dass der zentrale Ablaufpunkt innerhalb eines
Kreuzgefälles den tiefsten Punkt ergibt.

Fläche: ca. 90x90cm am Bodeneinlauf,

   
       
    1  St
 
 
03.10
Aussparung für Sauberlauf herstellen b/l = 1,0m/1,5m, t=25mm
Aussparung für Sauberlaufmatte herstellen,
Untergrundfläche
waagerecht, in unbewehrten Beton, Normalbeton, ohne
Bekleidungen und Beschichtungen, Einzelöffnung
über1,0mx1,5m, Tiefe 25mm, Hilfsschnitte werden nicht
gesondert vergütet, nicht schadstoffbelastet,
Abfall ist nicht gefährlich, Werte gemäß
Ersatzbaustoffverordnung 2023 sind eingehalten,
Charakterisierung sortenreiner Bauschutt, Klasse RC-2
nach
EBV 2023, Anlage 1, Tabelle 1, reines Betonmaterial,
Wichte
des Abbruchstoffes DIN EN 1991-1-1 24 kN/m3,
Geräteeinsatz
ist möglich, max. Gesamtgewicht bis 5 t, Ausführung
innerhalb
des Bauwerks, Ausführung staubarm TRGS 559,
aufgenommene Stoffe sammeln, ohne Zerkleinerung, auf
LKW
des AN laden, transportieren, entsorgen, zur
Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km,
Abfallschlüssel
nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170101 Beton,
Vergütung der Entsorgung übernimmt AN.

   
       
    1  St
 
 
03.11
Sauberlaufmatte Kokosvelours mit Rückseitenbeschichtung, 1,0/1,5m
Sauberlaufzone aus Kokosvelours

Ergänzung 01 des Bieters
Breite 100 cm,


Ergänzung 02 des Bieters
Tiefe 150 cm, mit Rückseitenbeschichtung, Dicke 24
mm.

   
       
    1,5  m2
 
 
03.12
Einläufe eindichten, inkl. Duschbereiche
Einläufe in Dichtungsebene fachgerecht einbinden.
Systemgeeignete Anschlussdichtungen verwenden.

   
       
    2  St
 
 
03.13
Glätten Frischbetonoberfläche
Glätten mit Grenzwerten für Ebenheitsabweichungen DIN
18202 Ausgabe 2013-04 Tabelle 3 Zeile 3, der
Frischbetonoberfläche, maschinell, an der Oberseite
waagerechter Bauteile, zur Aufnahme der Versiegelung.

   
       
    335  m2
 
 
03.14
Fuge TS Beton D 20cm Scheinfuge Kerbe einschneiden
Fuge in Betontragschicht nach ZTV Beton-StB, Dicke der
Tragschicht 14 cm, als Scheinfuge, Kerbe 6cm tief
einschneiden, Ausführung gemäß Zeichnung.

Siehe DT A6021

   
       
    190  m
 
 
03.15
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 025
Beton schleifen wachsen polieren
Oberfläche aus Beton schleifen, wachsen und polieren.
   
       
    335  m2
 
 
03.16
Ausgleichsspachtelung Aufkantung Spachtel kunststoffmodif.
Ausgleichsspachtelung auf vorbereiteter
Betonoberfläche,
Bauteil Aufkantung, Fläche waagerecht (bis 2 %
geneigt),
Untergrund Normalbeton, Altbetonklasse A1, mit
kunststoffmodifizierter Spachtelmasse, Schichtdicke
über 4 bis
5 mm, Oberfläche glätten.

Die Leistung wird erst nach Einbau der Türen
ausgeführt um die
Oberfläche der Schwelle zu optimieren.

   
       
    16  m2
 
 
Summe 03
 
Bodenplatte

 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
04
Abdichtung Fundamente
 
 
04.1
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018
Abdichtung Wand W1.1-E mineral Schlämme rissüberbrückend
D 2mm Spachtelverf
Abdichtung erdberührter Wände DIN 18533-1 und DIN
18533-3,
Raumnutzungsklasse RN1-E (geringe Anforderung),
Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und
nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und
erdberührten
Wänden), Rissklasse R1-E (gering),
Rissüberbrückungsklasse
RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm),
mit mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS),
rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen,
Trockenschichtdicke
mind. 2 mm, im Spachtelverfahren aufbringen, Untergrund
Beton.
   
       
    116  m2
 
 
04.2
*** Aufforderung zur EP-Aufgliederung
STLB-Bau: 04/2026 Leistungsbereich: 018
Anschluss Durchdringung Abdichtung Wand Dichtmanschette
W1.1-E mineral Schlämme rissüberbrückend D 2mm
Anschluss an Durchdringung in der Abdichtung
erdberührter
Wände DIN 18533-1 und DIN 18533-3, mit
Dichtmanschette, an
Futterrohr, Raumnutzungsklasse RN1-E (geringe
Anforderung),
Wassereinwirkungsklasse W1.1-E (Bodenfeuchte und
nichtdrückendes Wasser bei Bodenplatten und
erdberührten
Wänden), Rissklasse R1-E (gering),
Rissüberbrückungsklasse
RÜ1-E (geringe Rissüberbrückung bis 0,2 mm),
mit mineralischen Dichtungsschlämmen (MDS),
rissüberbrückend, mind. 2-mal auftragen,
Trockenschichtdicke
mind. 2 mm.
   
       
    2  St
 
 
Summe 04
 
Abdichtung Fundamente

 
OZ Leistungsbeschreibung Menge ME Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR
           
05
Stundenlohnarbeiten
 
05.01
Stundenlohnarbeiten
 
 
Stundenlohnarbeiten werden nach
Stundenverrechnungssätzen,
in denen Lohn- und Gehaltskosten, Lohn- und
Gehaltsnebenkosten, Sozialkassenbeiträge,
Vermögenswirksame Leistungen sowie Gemeinkostenanteile
und Gewinn enthalten sind, vergütet.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags-, und
Feiertagsarbeit
sowie Erschwerniszuschläge sind nicht in die
Stundenverrechnungssätze mit einzubeziehen, sondern -
sofern
sie nicht schon als Teilleistungsposition im
Leistungsverzeichnis
enthalten sind - im Bedarfsfall zu vereinbaren und
gesondert
nachzuweisen.
Der Bieter erklärt, dass der Stundenverrechnungssatz
unter
Beachtung der preisrechtlichen Vorschriften ermittelt
wurde und
unabhängig von der Anzahl der abgerechenten Stunden
gilt.
Stundenlohnarbeiten werden nru vergütet, wenn deren
Ausführung von der Bauleitung angeordnet wurde (zu § 2
Nr. 10
VOB/B)

 
 
05.01.1
Facharbeiter-in
Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in

   
       
    10  h
 
 
05.01.2
Helfer-in
Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in

   
       
    10  h
 
 
Summe 05.01
 
Stundenlohnarbeiten

 
Summe 05
 
Stundenlohnarbeiten

 
 

Zusammenstellung

Projekt: GAEB 90 Bauhof Schöneweide / Neubau Werkstatt IJGD
LV: BSB16N V BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
01
Technische Bearbeitung
 
 
Summe 01
 
Technische Bearbeitung

 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
02
Perimeterdämmung
 
 
Summe 02
 
Perimeterdämmung

 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
03
Bodenplatte
 
 
Summe 03
 
Bodenplatte

 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
04
Abdichtung Fundamente
 
 
Summe 04
 
Abdichtung Fundamente

 
           
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
05
Stundenlohnarbeiten
 
05.01
Stundenlohnarbeiten
 
 
Summe 05
 
Stundenlohnarbeiten

 
           
 
OZ Kurztext Betrag in EUR
     
LV
BSB16N V
 
01
Technische Bearbeitung
 
02
Perimeterdämmung
 
03
Bodenplatte
 
04
Abdichtung Fundamente
 
05
Stundenlohnarbeiten
 
  LV  BSB16N VE3.04 - Bodenplatte
 
 
  Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus
  in Höhe von 19.00 % NaN
  Brutto-Summe