Der Bieter muss sicherstellen, dass die für die Leistungserbringung vorgesehene Person die Voraussetzungen zur Wahrnehmung der Aufgaben als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung erfüllt.
Hierzu müssen folgende Qualifikationen nachgewiesen werden können:
Baufachliche Kenntnisse
Abschluss als Architekt/in, Ingenieur/in, staatlich geprüfte/r Techniker/in, Meister/in oder eine vergleichbare baufachliche Qualifikation.
Nachweis einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufserfahrung in Planung, Ausführung oder Überwachung von Bauvorhaben.
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse
Nachweis arbeitsschutzfachlicher Kenntnisse entsprechend den Anforderungen der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30), Anlage B.
Spezielle Koordinatorenkenntnisse
Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer anerkannten SiGeKo-Fortbildung gemäß RAB 30, Anlage C oder eines gleichwertigen Qualifikationsnachweises.
Einsatz der benannten Person
Der Bieter hat die für die Auftragsausführung vorgesehene SiGeKo namentlich zu benennen.
Änderungen der benannten Person während der Vertragslaufzeit bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers. Die Ersatzperson muss mindestens gleichwertig qualifiziert sein.