Das Baumwolllager umfasst eine Grundfläche von ca. 18 x 53 m mit einer Höhe ca. 10 m. Der BRI beträgt ca. 9.200 m3.Die Bodenplatte besteht aus Beton. Unter den Außenwänden ist mitStreifenfundamenten mit einer Einbindetiefe von 1,0 m unter Gelände zu rechnen.Die Wände bestehen außenseitig aus Klinkermauerwerk, welches innenseitig stellenweise mit Kalksandstein ausgebessert wurde. Die Innenwände sind flächig verputzt, der Verputz ist durch Alterung undFeuchtigkeitseinwirkung jedoch stellenweise abgängig.Auf einer Stützkonstruktion aus Stahlträgern findet sich eine gemauerte Kappendecke mit auflagernder, im Mittel 30cm mächtigen Schüttung aus Schlacke sowie abschließend eine Abdichtung des Flachdaches aus asbesthaltigen bituminösen Abdichtungsbahnen. Abweichend hiervon wurde die bituminöse Abdichtungsbahn auf den Attiken als asbestfrei befundet.Weiterhin findet sich dem Dach ein Birken-Wildbewuchs, welcher intensiv in die Dachabdichtung eingewachsen ist und dessen Wurzelwerk stellenweise die Kappendecke durchdrungen hat.In das Gebäude eingelassen sind :- straßenseitig fünf verglaste Stichbogen-Stahlfenster sowie darüber fünfkleinere Stichbogen-Stahlfenster- an der Westseite vier verglaste Rundbogen-Stahlfenster- an der Nordseite fünf verglaste Stichbogen-Stahlfenster- an der Ostseite zwei verglaste Rundbogen-Stahlfenster sowie dasdoppelflügelige Stahl-Zugangstor
Weiterhin finden sich im Gebäude vier Natriumdampflampen sowie die Leitungen der innenliegenden Regenabläufe.
s. kurze Beschreibung
Die Stadt Schüttorf beabsichtigt die Vergabe einer Maßnahme zum vollständigen Rückbau des an der Ohner Straße / Am Bahndamm in Schüttorf gelegenen Baumwolllagers einschließlich vorherigerSchadstoffsanierung.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:"Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. nicht mehr als 10 Kalendertage nach Eingang der elektronischen Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Weitergehende Auskünfte bzw. Rückfragen können ausschließlich über die elektronische Bieterkommunikationim Deutschen Vergabeportal angefordert bzw. gestellt werden. Eingehende Fragen werden wegen dervorgeschriebenen Transparenz des Verfahrens in der Form beantwortet, dass allen Bietern im Vergabeportaleine Bieterinformations- und Rückfragenliste unter anonymisierter Wiedergabe der Fragestellung zur Verfügunggestellt wird. Bitte beachten Sie dies, soweit Fragestellungen Rückschlüsse auf Inhalte Ihres Angebotesenthalten könnten. Über eine neue Bieterinformations- und Rückfragenliste werden nur diejenigen Interessentenunaufgefordert unterrichtet, die sich als Interessent im Deutschen Vergabeportal registriert haben. Alleübrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Projektraum für das o. a. Vorhaben im DeutschenVergabeportal aufzurufen, um dort die aktuelle Bieterinformations- und Rückfragenliste abzurufen. Die aktuelleBieterinformations- und Rückfragenliste ist über den Projektraum im Deutschen Vergabeportal jederzeit abrufbar.
Vergabestelle Stadt Schüttorf, Markt 2, 48645 Schüttorf
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein einstufiges Verfahren nach der EU VOB/A.
2. Das Angebot ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Angebots ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.
3. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 16a VOB/A EU nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen werden.
4. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Angebote gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten unter der genannten URL des Vergabeportals (DTVP), die die Bieter regelmäßig zu prüfen haben.
5. Die Bieter sollen ihr Angebot unter Nutzung der VHB-Formulare einreichen. Diese Dokumente sind der Ausschreibung beigefügt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangendie Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen)auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscherSprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Mit Abgabe der Angebotsunterlagen sind mindestens 3 Referenzen aus den letzten drei Jahren abzugeben, welche in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Bauleistung vergleichbar sind.
s. Vergabeunterlagen
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Sicherheitsleistung für MängelansprücheDie Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme
siehe u.a. Eignung zur Berfusausübung.