.1 Konzepte
Grundlage für die Bewertung des Angebots bezüglich der nachfolgend dargestellten Angebotsbestandteile sind die mit dem Angebot eingereichten textlichen Angebotsinhalte.
6.1.1 Projektabwicklung 50 %
Der Bieter erstellt ein Konzept für die gesamte Projektabwicklung. Darin sind mind. folgende Punkte darzustellen:
Projektmanagement
Terminplan
geplanter Personaleinsatz über das Gesamtprojekt mit allen zu erbringenden Leistungen
Personalressourcen während der Bauabwicklung
Eskalationsebene des AN
Berichtswesen
Qualitätsmanagement
6.1.2 Projektteam 20%
Der Bieter erstellt ein Projektorganigramm mit Aufgabenverteilungsplan und begründet beide Dokumente. Er erläutert / begründet die Auswahl des Projektleiters, weiterer Schlüsselpersonen und die Vertreterregelung. Er stellt ferner in einem Mitarbeiterhistogramm dar, welche Ressourcen über die Laufzeit des Gesamtprojektes zur Verfügung stehen.
6.1.3 Fachlosspezifische Konzepte 30%
Konzept für artenschutzrechtliche Kartierung (nur für Los 1: Planungs- und Ingenieurleistungen)
Der Bieter erstellt ein Konzept für die gesamte Projektabwicklung. Darin sind mind. folgende Punkte darzustellen:
Planungskonzept als ersten Entwurf über die Planungsphasen mit deren Inhalten
Projektmanagement inkl. der aus Sicht des Bieters notwendigen Hauptprozesse (z.B. (Qualität, Kosten, Nachträge)
Projektterminplan zur Abwicklung des Gesamtprojektes (Planung, Genehmigungen, Beschaffung, Bauablauf)
Zusammenarbeit von Beteiligten und dem Schnittstellenmanagement
Kommunikationsmanagement
Wichtig dabei ist, dass der Bieter plausibel darlegen kann, wie er mit dem von Ihm vorgeschlagenen Konzept die vorgegebenen Ziele der Planung innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes erreichen wird. Der Bieter stellt die personellen Ressourcen und die organisatorische Abwicklung der Kartierung vor.
Die Angaben des Leistungsverzeichnisses sind zu berücksichtigen.
Konzept für artenschutzrechtliche Kartierung (nur für Los 2: Ökologie, Faunistisch-Floristische Kartierung)
Der Bieter erstellt ein Konzept für die artenschutzrechtliche Kartierung entlang der Trasse und leitet daraus den personellen Aufwand für die Durchführung ab. Ziel ist es, die Pipeline im Einvernehmen mit den artenschutzrechtlichen Bestimmungen zu errichten und entsprechende Risiken für den Bau zu minimieren.
Wichtig dabei ist, dass der Bieter plausibel darlegen kann, wie er mit dem von Ihm vorgeschlagenen Konzept die vorgegebenen Ziele der Kartierung innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes erreichen wird. Der Bieter stellt die personellen Ressourcen und die organisatorische Abwicklung der Kartierung vor.
Die Angaben des Leistungsverzeichnisses sind zu berücksichtigen.
Vermessungskonzept (nur für Los 3: Vermessungs- und Ingenieurleistungen)
Der Bieter erstellt ein Konzept zur Planungsvermessung als Entwurf und mit den ihm vorliegenden Informationen. Darin sind das von ihm gewählte Vermessungsverfahren (terrestrische und luftgestützte Verfahren) mit deren Genauigkeiten, der geplanten Personal- und Geräteeinsatz, der Terminplan zur Erbringung der Vermessungsarbeiten sowie die Abwicklung des Auftrags darzustellen.
Die Angaben des Leistungsverzeichnisses sowie die beigefügten Spezifikationen des AG sind zu berücksichtigen. Abweichungen davon sind zu begründen.
Wichtig dabei ist, dass der Bieter plausibel darlegen kann, wie er mit dem von Ihm vorgeschlagenen Konzept die vorgegebenen Ziele der Vermessung innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes erreichen wird. Der Bieter stellt die personellen Ressourcen und die organisatorische Abwicklung der Vermessung vor.
Konzept für artenschutzrechtliche Kartierung (nur für Los 4: Wegerechte)
Der Bieter erstellt ein Konzept für die Ermittlung aller Betroffenen Eigentümer rund Bewirtschafter entlang der Trasse und leitet daraus den personellen Aufwand für die Durchführung ab.
Wichtig dabei ist, dass der Bieter plausibel darlegen kann, wie er mit dem von Ihm vorgeschlagenen Konzept die vorgegebenen Ziele der wegerechtlichen Themen innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes erreichen wird. Der Bieter stellt die personellen Ressourcen und die organisatorische Abwicklung der Kartierung vor.
Die Angaben des Leistungsverzeichnisses sind zu berücksichtigen