1. Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende Angaben und Unterlagen nach Ziffer III.1) nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese innerhalb einer angemessenen Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung bei der für den Eingang der Angebote benannten GAVOA mbH eingegangen sein.
2. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung werden nur die Vertragseinrichtungen der Prospitalia, nicht Prospitalia selbst. Eine abschließende Liste der Vertragseinrichtungen ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
3. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass das Optionsrecht zur Verlängerung des Vertrages nur für die Auftraggeber gilt.
4. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.