1. die Angebotsunterlagen gemäß dieser Bekanntmachung sowie nach den Vergabeunterlagen sind gegliedert nach der Aufzählung gemäß der Liste der dem Angebot beizufügenden Unterlagen (vgl. Vergabeunterlagen) einzureichen,
2. es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert werden. Im Fall der Nachforderung müssen diese Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Werktagen nach Aufforderung eingegangen sein; nach fruchtlosem Fristablauf erfolgt zwingend ein Ausschluss des Angebots.
3. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten Bekanntmachung) bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Angebotsabgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies ist bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Angebotsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de, Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
4. Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die unter Ziffer I.1) und Ziffer I. 3) der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG bzw. gesetzlichen Vorschriften zum Vergaberecht.