Die Leistung umfasst die Lieferung und den Aufbau von Büromöbeln aller Art. Die angebotenen Produkte müssen je nach Notwendigkeit in einer geeigneten Schutzhülle verpackt sein. Die Lieferung der Produkte hat frei Verwendungsstelle im Gebäude (Aufstellungsort / Büroraum) einschließlich der Beseitigung und Rücknahme des anfallenden Verpackungsmaterials zu erfolgen. Die gebrauchsfertige Aufstellung erfolgt nach den dem Auftragnehmer übergebenen Möblierungsplänen. Die Flächen sind gereinigt zu verlassen.
Alle angebotenen Produkte müssen vom TÜV oder einer vergleichbaren Institution geprüft und mit dem genehmigten Prüfzeichen "Geprüfte Sicherheit" oder einem gleichwertigen Zertifikat zertifiziert worden sein und müssen das Umweltzeichen nach RAL UZ 38 / RAL UZ 76 oder ein gleichwertiges Umweltzeichen tragen.
Die angebotene Produktpalette muss den folgenden Regel und Normen sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (BGV) entsprechen:
- Büromöbelnormen: E DIN 4554, DIN EN 14073/2 und /3, DIN EN 14074
- Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze ZH 1/535 und Bildschirmarbeitsplätze ZH 1/618
- EU-Bildschirmrichtlinie 90/270/EWG
- Arbeitsschutzgesetz.
Das voraussichtliche Auftragsvolumen kann aufgrund der Heterogenität der Bedarfe der einzelnen Einrichtungen nicht festgelegt werden. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen sind Schätzmengen und beruhen auf den Umsätzen der Jahre 2023, 2024, und 2025 beruhen. Das geschätzte Auftragsvolumen für die max. Laufzeit der Rahmenvereinbarung (vier Jahre) entsprecht den angegebenen Mengen + 25%. Verbindliche Absatzmengen werden nicht zugesagt; die angegebenen Mengen sind Kalkulationsgrundlagen für die Bieter.
Die Höchstmenge entspricht dem 50-fachen des geschätzten jährlichen Verbrauchs.