Die Gemeinde Riegelsberg plant die Ersatzbeschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF4000) für den Löschbezirk Riegelsberg. Ausgeschrieben ist ein TLF4000 bestehend aus Fahrgestell und Kofferaufbau; die feuerwehrtechnische Beladung erfolgt durch den Auftraggeber.
Die Gemeinde Riegelsberg plant die Ersatzbeschaffung eines neuen Tanklöschfahrzeugs (TLF4000) für den Löschbezirk Riegelsberg. Ausgeschrieben ist ein TLF4000 bestehend aus Fahrgestell und Kofferaufbau; die feuerwehrtechnische Beladung erfolgt durch den Auftraggeber.Aufgrund des kurzfristigen Ausfalls des aktuellen Tanklöschfahrzeugs musste die Alarm- und Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr Riegelsberg dahingehend geändert werden, dass ab Einsatzstichwort Brand 2 die Feuerwehr Heusweiler bzw. die Feuerwehr Püttlingen mit alarmiert werden. Diese Anpassung kann nur eine kurzfristige und zeitlich beschränkte Kompensation darstellen, die auf Dauer nicht statthaft wäre. Außerdem musste Anfang Mai das Tanklöschfahrzeug aus Walpershofen aufgrund einer anstehenden und dringenden Revision der elektrischen Komponenten für einen derzeit noch unbestimmten Zeitraum in das Werk von lveco-Magirus nach Ulm verbracht werden. Für die Dauer dieses Ausfalls wird ein Löschfahrzeug nach Walpershofen verlegt. Dadurch stehen in den Löschbezirken Riegelsberg und Walpershofen jeweils nur noch ein Löschfahrzeug zur Verfügung, was zu einer erheblichen Einschränkung der Einsatzbereitschaft und damit auch gegebenfalls zu nicht vertretbaren Gefährdungen von Sachen und Personen führt. Deshalb wurde die Angebotsfrist - soweit zulässig - abgekürzt.Ziel der Ausschreibung ist es daher, möglichst kurzfristig ein geeignetes, verfügbares Fahrzeug (z. B. ein Vorführfahrzeug oder ein Fahrzeug aus nicht abgerufenen Kontingenten aus Großbestellungen) zu beschaffen. Solche Fahrzeuge sind regelmäßig kurzfristig lieferbar und verfügen über eine gehobene Ausstattung, müssen dann jedoch kurzfristig bestellt werden.
Lieferzeit (gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten und unmittelbar downloadbaren Wertungsmatrix)
gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten und unmittelbar downloadbaren Wertungsmatrix
sonstige Qualität gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten und unmittelbar downloadbaren Wertungsmatrix
1. Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) bzw. auch Ziffer I.3) der EU-weiten (www.dtvp.de) zu stellen. Bitte reichen sie Bieterfragen bis zu dem in dieser Bekanntmachung genannten Termin ein. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z. B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.2. Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Angebotsfrist abzugeben. Eine Angebotsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe des Angebots über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Angebotsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots vorzunehmen. Bei Problemen mit der Angebotsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: E-Mail: http://support.cosinex@cosinex.de, Telefon: 0234-298796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Aufgrund des kurzfristigen Ausfalls des aktuellen Tanklöschfahrzeugs musste die Alarm- und Ausrückeordnung der Freiwilligen Feuerwehr Riegelsberg dahingehend geändert werden, dass ab Einsatzstichwort Brand 2 die Feuerwehr Heusweiler bzw. die Feuerwehr Püttlingen mit alarmiert werden. Diese Anpassung kann nur eine kurzfristige und zeitlich beschränkte Kompensation darstellen, die auf Dauer nicht statthaft wäre. Außerdem musste Anfang Mai das Tanklöschfahrzeug aus Walpershofen aufgrund einer anstehenden und dringenden Revision der elektrischen Komponenten für einen derzeit noch unbestimmten Zeitraum in das Werk von lveco-Magirus nach Ulm verbracht werden. Für die Dauer dieses Ausfalls wird ein Löschfahrzeug nach Walpershofen verlegt. Dadurch stehen in den Löschbezirken Riegelsberg und Walpershofen jeweils nur noch ein Löschfahrzeug zur Verfügung, was zu einer erheblichen Einschränkung der Einsatzbereitschaft und damit auch gegebenfalls zu nicht vertretbaren Gefährdungen von Sachen und Personen führt.
Vgl. § 15 VgV
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Dieo.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende oder inhaltlich falsche Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert werden.
Gemäß §§ 123, 124 GWB
Fremdnachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein vergleichbares Register (nicht älter als 6 Monate)
1. Eigenerklärung, welche Teile des Auftrags als Unterauftrag vergeben werden sollen2. Eigenerklärung von Bietergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft
Fremdnachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung imAuftragsfall mit einer Deckungssumme von 3 Mio. EUR für Sachschäden, 3 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Vermögensschäden. Sach- und Vermögensschäden können mit einer Deckungssumme von 6 Mio. EUR zusammengefasst werden. Eine eventuelle Schadensmaximierungsklausel wird bei der Berechnung der Deckungssummen nicht berücksichtigt.
Eigenerklärung über den Umsatz mit entsprechenden Lieferleistungen aus den letzten 3 Jahren (2025, 2024, 2023)
Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten 6 Jahren erbrachten inhaltlich vergleichbaren Lieferleistungen (Referenzen); erforderlich sind mindestens 2 abgeschlossene Referenzen; der Inhalt ist in einem Projektdatenblatt darzustellen;
1. Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB3. Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat
Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit den Erklärungen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (gemäß beigefügtem Muster des Saarlandes).2. Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen (gemäß beigefügtem Muster).