Die Main-Kinzig-Kliniken gGmbH beabsichtigt für die MKKliniken Gelnhausen den Einkauf eines bodenstehenden Kardangiographiesystems inkl. eines 10 Vollwartungsvertrages.
Preis, d.h. erstmalige Investitionskosten bzgl. aller Bestandteile des Leistungsverzeichnisses inkl. 10 Jahre Vollwartung.
Siehe Wertungsmatrix sowie B-Kriterien im Leistungsverzeichnis
Wertende Teststellung gemäß Wertungsmatrix.
Berechnung gemäß Wertungsmatrix.
Die Bindefrist beträgt drei Monate beginnend mit dem Ende der Angebotsfrist.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Der Auftraggeber hat die Prospitalia GmbH sowie die Gesellschaft für Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge - GAVOA mbH mit der formalen Abwicklung des Vergabeverfahrens beauftragt. Beide fungieren als Kontaktstelle und werden selbst nicht Auftraggeber.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens werden von Bietern/Bewerbern zur Verfügung gestellte, auch personenbezogene Informationen und Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die in der europaweiten Bekanntmachung genannten Auftraggeber, Verfahrensbetreuer sowie Kontaktstellen verwenden diese Daten ausschließlich für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs.1 lit. c, b, d, und e DSGVO i.V.m. § 3 BDSG.
Bewerber-/Bieterfragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de). Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
Teilnahmeanträge/Angebote sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Teilnahme-/Angebotsfrist abzugeben. Eine Abgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Abgabe über das DTVP müssen Bieter einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Abgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Übermittlung einen Tag vor Ablauf der Frist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Abgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de , Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.
Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung ob Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert werden.
Siehe § 123 GWB.
Siehe § 124 GWB.
1) Der Bieter oder der Hersteller erfüllt die Erfordernisse der DIN EN ISO 134852) Bestätigung, dass die Lieferung aller Belege an die Rahmenvertragsauftraggeber (Bestellung, Auftragsbestätigung, Lieferschein, Rechnung) in digitaler Form erfolgen kann3) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe der §§123,124 GWB nicht vorliegen.4) Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach §125 GWB stattgefunden hat
1) Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register (nicht älter als 6 Monate)
1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den Jahren 2023, 2024, 2025
1) Eigenerklärung über den jeweiligen Umsatz mit den ausgeschriebenen Produkten in den Jahren 2023, 2024, 2025
1) Eigennachweis über mindestens 8 Referenzkrankenhäuser (Akutkliniken) mit einem Umsatzvolumen des ausgeschriebenen Produktebereiches von jeweils min. 450.000 EUR in den letzten 3 Jahren im deutschsprachigen Bereich
Abgabe der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG), gemäß beigefügtem Muster.