Vergabe einer Rahmenvereinbarung über die Reinigungsdienstleistungen beim LSVS
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Bietefrage nebst Antworten - Stand 15.12.25 / Preisgleitklausel Datum: 16.12.2025 - 21:41 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage vom 15.12.25

Tariferhöhungen sind im Gebäudereiniger-Handwerk regelmäßig. Sie führen üblicherweise zu entsprechenden Preiserhöhungen.
In den Vertragsbedingungen werden Preiserhöhungen aufgrund von Tariferhöhungen in den Vertragsbedingungen nahezu ausgeschlossen.
Bei einer Laufzeit von maximal 6 Jahren führt dies zu einem nahezu unkalkulierbaren Risiko für den Auftragnehmer.
Ist dies tatsächlich von dem Auftraggeber so beabsichtigt?
Wir fragen nach, ob eine übliche Preisgleitklausel bei Tariferhöhungen in die Vertragsbedingungen aufgenommen wird.


Antwort auf die Bietefrage vom 16.12.25

Nach nochmaliger Überprüfung entscheidet sich der Auftraggeber, Preiserhöhungen als Ergebnis von turnusgemäß stattfindenden Tariferhöhungen über die vertraglich vereinbarte Preisgleitklausel zu ermöglichen. Es besteht damit die Möglichkeit, diese Mehrkosten während der Vertragslaufzeit i. S. d. Preisgleitklausel geltend zu machen.

Die Besonderen Vertragsbedingungen existieren nun in der Version 3, um die o. g. Regelungen entsprechend adaptiert. Bitte downloaden Sie die Version 3 der Besonderen Vertragsbedingungen neu.

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Betreff: Bieterfrage nebst Antwort Datum: 15.12.2025 - 16:30 Uhr

Nachricht:

Bieterfrage vom 15.12.25

"Für 2026 ist uns der Lohntarif bekannt.
Ab 01.01.2027 erhöht sich der Tariflohn. Wieviel % dies beträgt ist unbekannt. Darf bei Erhöhung des Lohntarifs eine Preisanpassung stattfinden?"


Antwort auf die Bieterfrage vom 15.12.2025

Nein. Bitte preisen Sie die vorhersehbaren tariflich bedingten Preissteigerung mit ein. Es gehört u. E. zum unternehmerischen Risiko, die regelmäßigen Steigerungen (tarifbedingt) in die Preise mit einzurechnen. Unvorhersehbare Preissteigerungen (z. B. Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns durch die Bundesregierung sind davon ausgenommen und über die Preisgleitklausel abbildbar.

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Betreff: Berichtigung der maximalen Vertragslaufzeit Datum: 11.12.2025 - 21:59 Uhr

Nachricht:

Bieterinformation zur Berichtigung der Bekanntmachung / der Vergabeunterlagen:

Die maximale Vertragslaufzeit war initial auf 6 Jahre beschränkt.

An den Optionsleistungen und der Laufzeit der Verlängerungen hat sich nichts geändert. Die maximale Laufzeit wurde redaktionell korrigiert, auf nun fünfeinhalb Jahre (66 Monate).

Neuer Text zur Vertragslaufzeit:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt zum 01.05.2026 und endet am 31.10.2027 (18 Monate Grundvertragslaufzeit). Der AG kann den Vertrag einseitig einmal um zwei weitere Vertragsjahre (24 Monate) sowie in Folge zwei weitere Male um jeweils ein Vertragsjahr verlängern. Die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption ist spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweils laufenden Vertragsjahres in Textform zu erklären. Die maximale Vertragslaufzeit ist damit auf fünfeinhalb Jahre beschränkt.


Die Bekanntmachung wurde entsprechend berichtigt, die Dokumente "Begleitschreiben" und "Besondere Vertragsbedingungen" wurden in eine Version 2 (V2) überführt.

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