Der Landessportverband für das Saarland (kurz: LSVS) ist die Dachorganisation des saarländischen Sports, der sich aktuell in 1.938 Sportvereinen und 52 Sportfachverbänden konzentriert. Mit derzeit rund 370.000 Mitgliedern ist der LSVS die größte Personenvereinigung im Saarland. Er gehört als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an.
Der LSVS ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Seine Aufgaben sind in der Satzung unter § 2 "Zweck, Grundsätze und Aufgaben" niedergeschrieben. Zu den Aufgaben des LSVS gehört insbesondere auch die "Gewährleistung eines Versicherungsschutzes für seine ordentlichen Mitglieder und deren angeschlossener Vereine durch Abschluss eines für alle ordentlichen Mitglieder bindenden Sportversicherungsvertrages".
Mit dieser Ausschreibung wird der sich über mehrere Sparten erstreckende obligatorische Sportversicherungsvertrag des LSVS (inkl. der beschriebenen Serviceleistungen) zu Gunsten seiner Mitgliedsorganisationen, deren Vereine und diesen zugehörigen Mitgliedern sowie des LSVS selbst. Die Sicherstellung dieses Versicherungsschutzes ist eine satzungsgemäße Aufgabe und wesentliche Dienst- und Serviceleistung des LSVS für den organisierten Sport im Saarland; ihr kommt eine hohe Bedeutung zu - und dementsprechend werden die Anforderungen an den Versicherer gestellt.
Die Ausschreibung erfolgt nach Risikoanalyse und -bewertung zur Neuvereinbarung der versicherten Leistungen und Konditionen. Insoweit beinhaltet der jetzt zur Ausschreibung gelangte Sportversicherungsvertrag gegenüber dem bisherigen Sportversicherungsvertrag Veränderungen in seinem obligatorischen Umfang.
Die Laufzeit des Sportversicherungsvertrags beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2036.
Der LSVS fordert, dass die an der Ausschreibung teilnehmenden Versicherer alle in der Ausschreibungsunterlage (nebst Anlage 5) enthaltenen Sparten mit den beschriebenen Inhalten anbieten, gegebenenfalls im Rahmen eines Versicherer-Konsortiums mit einem Führungsversicherer. Eine Angebotsabgabe nur auf einzelne Versicherungssparten beschränkt, ist nicht zulässig.
Die wesentlichen Risikofaktoren für den Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.