Verfahrensangaben

2026-01-lsvs-sportversicherung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
30.01.2026
06.02.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landessportverband für das Saarland
DE138118209
Hermann-Neuberger-Straße 4
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
Herr RA Rudolf Weyand
info@vergabemanufaktur.de
01705278784

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

Vergabemanufaktur Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
HRB 111108
Dörschbachstraße 30a
66292
Riegelsberg
Deutschland
DEC01
Herr RA Rudolf Weyand
r.weyand@vergabemanufaktur.de
01705278784
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Saarlandes
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC01
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 681501-4994
+49 681501-3506

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66510000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Landessportverband für das Saarland (kurz: LSVS) ist die Dachorganisation des saarländischen Sports, der sich aktuell in 1.938 Sportvereinen und 52 Sportfachverbänden konzentriert. Mit derzeit rund 370.000 Mitgliedern ist der LSVS die größte Personenvereinigung im Saarland. Er gehört als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an.

Der LSVS ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Seine Aufgaben sind in der Satzung unter § 2 "Zweck, Grundsätze und Aufgaben" niedergeschrieben. Zu den Aufgaben des LSVS gehört insbesondere auch die "Gewährleistung eines Versicherungsschutzes für seine ordentlichen Mitglieder und deren angeschlossener Vereine durch Abschluss eines für alle ordentlichen Mitglieder bindenden Sportversicherungsvertrages".

Mit dieser Ausschreibung wird der sich über mehrere Sparten erstreckende obligatorische Sportversicherungsvertrag des LSVS (inkl. der beschriebenen Serviceleistungen) zu Gunsten seiner Mitgliedsorganisationen, deren Vereine und diesen zugehörigen Mitgliedern sowie des LSVS selbst. Die Sicherstellung dieses Versicherungsschutzes ist eine satzungsgemäße Aufgabe und wesentliche Dienst- und Serviceleistung des LSVS für den organisierten Sport im Saarland; ihr kommt eine hohe Bedeutung zu - und dementsprechend werden die Anforderungen an den Versicherer gestellt.

Die Ausschreibung erfolgt nach Risikoanalyse und -bewertung zur Neuvereinbarung der versicherten Leistungen und Konditionen. Insoweit beinhaltet der jetzt zur Ausschreibung gelangte Sportversicherungsvertrag gegenüber dem bisherigen Sportversicherungsvertrag Veränderungen in seinem obligatorischen Umfang.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Landessportverband für das Saarland (kurz: LSVS) ist die Dachorganisation des saarländischen Sports, der sich aktuell in 1.938 Sportvereinen und 52 Sportfachverbänden konzentriert. Mit derzeit rund 370.000 Mitgliedern ist der LSVS die größte Personenvereinigung im Saarland. Er gehört als einer von 16 Landessportbünden in Deutschland dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) an.

Der LSVS ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Saarbrücken. Seine Aufgaben sind in der Satzung unter § 2 "Zweck, Grundsätze und Aufgaben" niedergeschrieben. Zu den Aufgaben des LSVS gehört insbesondere auch die "Gewährleistung eines Versicherungsschutzes für seine ordentlichen Mitglieder und deren angeschlossener Vereine durch Abschluss eines für alle ordentlichen Mitglieder bindenden Sportversicherungsvertrages".

Mit dieser Ausschreibung wird der sich über mehrere Sparten erstreckende obligatorische Sportversicherungsvertrag des LSVS (inkl. der beschriebenen Serviceleistungen) zu Gunsten seiner Mitgliedsorganisationen, deren Vereine und diesen zugehörigen Mitgliedern sowie des LSVS selbst. Die Sicherstellung dieses Versicherungsschutzes ist eine satzungsgemäße Aufgabe und wesentliche Dienst- und Serviceleistung des LSVS für den organisierten Sport im Saarland; ihr kommt eine hohe Bedeutung zu - und dementsprechend werden die Anforderungen an den Versicherer gestellt.

Die Ausschreibung erfolgt nach Risikoanalyse und -bewertung zur Neuvereinbarung der versicherten Leistungen und Konditionen. Insoweit beinhaltet der jetzt zur Ausschreibung gelangte Sportversicherungsvertrag gegenüber dem bisherigen Sportversicherungsvertrag Veränderungen in seinem obligatorischen Umfang.

Die Laufzeit des Sportversicherungsvertrags beginnt am 01.01.2027 und endet am 31.12.2036.

Der LSVS fordert, dass die an der Ausschreibung teilnehmenden Versicherer alle in der Ausschreibungsunterlage (nebst Anlage 5) enthaltenen Sparten mit den beschriebenen Inhalten anbieten, gegebenenfalls im Rahmen eines Versicherer-Konsortiums mit einem Führungsversicherer. Eine Angebotsabgabe nur auf einzelne Versicherungssparten beschränkt, ist nicht zulässig.

Die wesentlichen Risikofaktoren für den Teilnahmewettbewerb ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hermann-Neuberger-Straße 4
66123
Saarbrücken
Deutschland
DEC01

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Präsentation des angebotenen Versicherungsprogramms inkl. Zusatzversicherungen und Services durch den zuständigen Vorstand sowie den (vorgesehenen) Büroleiter

Gewichtung
16,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Vgl. die den Vergabeunterlagen beigefügte Wertungsmatrix

Gewichtung
44,00

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Vgl. die den Vergabeunterlagen beigefügte Wertungsmatrix

Gewichtung
40,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

1. Die geforderten Eignungsnachweise bzw. -erklärungen gemäß dieser Bekanntmachung können durch eine Präqualifikation erbracht werden, sofern die geforderten Eignungsnachweise sich aus der Präqualifikation ergeben; ist dies ganz oder teilweise nicht der Fall, sind die geforderten Eignungsnachweise bzw. -erklärungen dem Angebot beizufügen.
2. Nicht präqualifizierte Bieter sind verpflichtet, alle geforderten Eignungsnachweise bzw. -erklärungen dem Angebot beizufügen.
3. Bewerberfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der verwendeten e-Vergabe-Plattform "Deutsches Vergabeportal" (DTVP) (www.dtvp.de bzw. auch EU-weite Bekanntmachung) einzureichen. Bitte stellen Sie Bewerberfragen bis zum in dieser Bekanntmachung genannten Termin. Die Beantwortung der Fragen und sonstige Kommunikation im Rahmen des Verfahrens (z.B. über Änderungen) erfolgt ausschließlich über DTVP.
4. Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form über DTVP bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist abzugeben. Eine Teilnahmeantragsabgabe per Fax und/oder auf dem Postweg ist unzulässig. Für die Teilnahmeantragsabgabe über das DTVP müssen Bewerber einen sogenannten Bieterassistenten des DTVP (und ggf. Java) installieren. Die Installation, Orientierung mit dem Tool und die Datenübermittlung kann u.U. einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten dies bei der Teilnahmeantragsabgabe zu berücksichtigen und empfehlen die Teilnahmeantragsübermittlung einen Tag vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist vorzunehmen. Bei Problemen mit der Teilnahmeantragsabgabe kontaktieren Sie bitte den Support hinter dem DTVP, die Firma Cosinex unter folgenden Kontaktdaten: Service & Support-Center: http://support.cosinex.de, E-Mail: support@cosinex.de, Telefon: 0234-298 796-11 Fax: 0234-298 796-55 und setzen Sie uns hierüber umgehend in Kenntnis.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Vgl. § 17 VgV

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YC1M59N

Einlegung von Rechtsbehelfen

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es erfolgt eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung, ob fehlende, unvollständige oder inhaltlich fehlerhafte Unterlagen, die gemäß dieser Bekanntmachung und gemäß der Vergabeunterlagen mit dem Angebot abzugeben waren, nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Gemäß §§ 123, 124 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Eintragung in das Handelsregister oder ein dem Handelsregister vergleichbares Register (nicht älter als sechs Monate)

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (A-Kriterium). A-Kriterien sind solche Kriterien, die nicht mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Eigenerklärung über die Zulassung zum deutschen Versicherungsmarkt

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (A-Kriterium). A-Kriterien sind solche Kriterien, die nicht mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung über das aktuelle Rating des Bewerbers oder die im letzten veröffentlichten Bericht über die Solvabilität und Finanzlage gemäß Artikel 51 Richtlinie 2009/138/EG v. 25.11.2009 (Solvency II) festgestellte Bedeckungsquote der Solvenzkapitalanforderung durch anrechnungsfähige Eigenmittel ("SCR Quote"). Ein Rating nach international anerkannten Standards muss bei Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Mindestvoraussetzung erfüllen: Standard & Poor`s: A-; Moody`s: A3; Fitch Ratings: A-. Es ist ausreichend, dass ein Rating die Mindestvoraussetzungen erfüllt. Bestehen mehrere Ratings, so ist der Nachweis erbracht, wenn zumindest ein Rating den Mindestvoraussetzungen entspricht. Besteht kein Rating, so muss die im letzten vor Abgabe des Teilnahmeantrags veröffentlichten Bericht über die Solvabilität und Finanzlage festgestellte SCR-Quote mindestens 131% betragen.

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (A-Kriterium). A-Kriterien sind solche Kriterien, die nicht mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Eigenerklärung über die allgemeine Organisationsstruktur

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (A-Kriterium). A-Kriterien sind solche Kriterien, die nicht mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Eigenerklärung von Bewerbergemeinschaften über die Aufteilung der Leistungen auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Ausschlusskriterium (A-Kriterium). A-Kriterien sind solche Kriterien, die nicht mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag zwingend ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Eigenerklärung über den Umsatz mit inhaltlich dem Sportversicherungsvertrag des LSVS vergleichbaren neu abgeschlossenen oder verlängerten Sport- und/oder Gruppenversicherungsverträgen aus den letzten vier Jahren - maximal 80 Punkte

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Bewertungskriterium (B-Kriterium). B-Kriterien sind solche Kriterien, die entsprechend der Wertungsmatrix mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
80,00

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Eigenerklärung über die wesentlichen in den letzten acht Jahren neu abgeschlossenen oder verlängerten inhaltlich dem Sportversicherungsvertrag des LSVS vergleichbaren Sport- und/oder Gruppenversicherungsverträge (Referenzen) mit Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners beim Auftraggeber; erforderlich sind mindestens zwei Referenzen - maximal 360 Punkte

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Bewertungskriterium (B-Kriterium). B-Kriterien sind solche Kriterien, die entsprechend der Wertungsmatrix mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
360,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Eigenerklärung über die Qualifikation des voraussichtlich vorgesehenen Büroleiters im Sinne eines zugesicherten Standards - maximal 350 Punkte

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Bewertungskriterium (B-Kriterium). B-Kriterien sind solche Kriterien, die entsprechend der Wertungsmatrix mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
350,00

Eignungskriterium

Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten

Angaben zu Profil, Funktion und Tätigkeitsschwerpunkten des Versicherungsbüros, zu Büroleitung und Büroteam und zum Büroleiter - maximal 450 Punkte

Hinweis: Bei diesem Kriterium handelt es sich um ein Bewertungskriterium (B-Kriterium). B-Kriterien sind solche Kriterien, die entsprechend der Wertungsmatrix mit Punkten versehen werden. Liegen sie nicht vor, und zwar trotz eventueller Nachforderung, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (Punkte, genau)
450,00

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bildung einer Arbeitsgemeinschaft mit den Erklärungen, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- zur Entgegennahme der Zahlungen mit befreiender Wirkung berechtigt ist und
- die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sich grundsätzlich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten. Versicherungskonsortien werden im Rahmen der teilschuldnerischen Haftung zugelassen.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen (gemäß beigefügtem Muster des Saarlandes).
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB
3. Eigenerklärung, ob eine Selbstreinigung nach § 125 GWB stattgefunden hat
4. Eigenerklärung (formlos) über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister
5. Eigenerklärung Bezug Russland (gemäß beigefügtem Muster)

Hinweis: diese Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung