Übernahme des Betriebs von bestimmten Flächen samt technischer Anlagen in der Form, dass jederzeit die Betriebssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und der Werterhalt der Objekte gewährleistet sind. Der Auftragnehmer hat folgende Aufgaben sind zu erfüllen:
- Erste Ansprechpartner für Mieter und Nutzer in technischen Fragen.
- Annahme und Bearbeitung von Störungen aus der AG-eigenen Störungsstelle.
- Alle nicht unter der in der Funktion der LEGS genannten operativen Leistungen des Betreibens und der Instandhaltung.
- Das Bedienen in eingewiesene Anlagen.
- Das Schalten der Anlagen nach Rücksprache mit den Nutzern/Mietern.
- Das Führen bzw. Bedienen der Gebäudeautomation.
- Das Führen des Störungsmanagements im CAFM.
- Die Erfassung der Zählerwerte und Verbrauchswerte und Bereitstellung an den AG.
- Die Abbildung der Betreiber- und Instandhaltungsleistungen im CAFM-System des AG.
- Die Übernahme der Funktion der "befähigten Person für Aufzüge" (ehemals Aufzugswärter) zur Sicherstellung der Notbefreiung (auch außerhalb der Leistungszeiten).
Der Auftraggeber (AG) überträgt die Betreiberverantwortung und die Betreiberpflichten gemäß GEFMA 190 auf den Auftragnehmer (AN). Mit der dem AN eingeräumten Möglichkeit zu selbständigem Handeln korrespondiert die Pflicht des AN, die ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Betreiberverantwortung zu übernehmen und den AG von allen Ansprüchen freizustellen, die aus einer Nicht- oder Schlechterfüllung bzw. nicht rechtzeitigen Erfüllung der übernommenen Pflichten resultieren.
In einer der zu betreuenden Liegenschaft arbeitet aktuell ein Mitarbeiter des AG als Objektbetreuer. Dieser Mitarbeiter bleibt vertraglich weiterhin Mitarbeiter des AG; der AG übernimmt auch weiterhin die Bezahlung dieses Mitarbeiters. Organisatorisch ist dieser Mitarbeiter aber von dem zukünftigen AN zur Aufgabenerfüllung an potenziell allen Standorten einzusetzen.