| Typ | Code | Beschreibung |
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| Warnung | 32 | GAEB.GAEBInfo.Version. Der Wert '3.3' ist nicht definiert in GAEB DA XML http://www.gaeb.de/GAEB_DA_XML/200407. |
| Projekt: | 24-011 | 24-011 Neuenhaus, Neubau KiTa |
| LV: | 09 | Senkrechtmarkisen |
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Titel
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Bezeichnung
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01 |
Senkrechtmarkisen |
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02 |
Stundenlohnarbeiten |
Die Gemeinde Neuenhaus plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit zwei Regelgruppen und zwei Krippengruppen.
Der geplante Neubau hat folgende Abmessungen:
Länge x Breite: ca. 45m x 40m
Höhe Flachdach: ca. 4m
Höhe Satteldach: ca. 6 - 7m
BRI 4.503,20 m³
NGF: 1143,34 m²
BGF: 1385,60 m²
Der Neubau ist eingeschossig mit Flachdach- und Satteldachflächen.
Die Flachdachkonstruktion wird in einer Massivbauweise mit einer "harten Bedachung" und einer extensiven Dachbegrünung ausgeführt. Die Satteldachflächen erhalten Tonziegel als Bedachung. Die Außenwände und die tragenden Innenwände werden massiv aus einem KS-Mauerwerk hergestellt. Die Fassade besteht aus Verblendsteinen und HPL Platten . Die Fenster und Türen werden hauptsächlich in Kunststoff ausgeführt.
Der Bauherr hat die Berechtigung von allen am Bau beteiligten Unternehmen für ein Bauschild eine Gebühr zu erheben. Für das gemeinsame Baustellenschild können einheitliche Schilder erworben werden. Werbung/ Plakatierung auf/am Bauzaun ist nicht erlaubt.
Einzukalkulieren ist die Teilnahme an regelmäßigen Baubesprechungen (wöchentlich je nach Aktualität).
I. Baustelle
Der Auftragnehmer hat sich über die Zufahrtswege informiert. Lager und Arbeitsplätze befinden sich nur in geringer Fläche auf dem Baugelände. Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten. Der Auftragnehmer hat sich rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren, ob und welche Leitungen, Rohre, Kabel usw. sich auf dem Grundstück befinden.
Firmenschilder dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers angebracht werden. Wird ein gemeinsames Bauschild aller beteiligten Unternehmer aufgestellt, so hat der Auftragnehmer sich anteilig an den Kosten zu beteiligen. An Bauten und Bauzäunen dürfen Werbemittel (Plakate u.d.g.) nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber angebracht werden.
Der Rohbauunternehmer ist verpflichtet, erforderliche Zufahrtswege anzulegen und zu erhalten und diese anderen auf der Baustelle tätigen Firmen kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu erhalten.
Der Rohbauunternehmer hat vor Einrichtung der Baustelle dem Auftraggeber einen Baustellenplan zu übergeben, aus dem Werkplätze, Lagerplätze, Lagerräume, Baracken usw. ersichtlich sind. Mit der Durchführung der Arbeiten darf nur begonnen werden, wenn der Baustellenplan genehmigt ist.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den durch seine Arbeiten entstehenden Bauschutt und die verursachten Verschmutzungen sofort gründlich und entsprechend dem Baufortschritt, mindestens jedoch wöchentlich auch außerhalb des Gebäudes zu beseitigen, und zwar ohne jede Aufforderung. Ist Bauschutt nach erfolgter Aufforderung nicht innerhalb von zwei Tagen beseitigt, ist der Auftraggeber berechtigt, die Baureinigung und Schuttbeseitigung durch Dritte ausführen zu lassen. Die insoweit entstehenden Kosten trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen unentgeltlich Probestücke anzufertigen und bis zur Abnahme vorzuhalten.
Der Rohbauunternehmer ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftraggebers an der Baustelle
einen Fernsprechanschluss einzurichten und diesen am Bau Beteiligten gegen Erstattung
der Gebühren in dem für den Baustellenbetrieb notwendigen Umfange zur Verfügung zu
stellen. Abrechnung der anteiligen Gebühren obliegt dem Rohbauunternehmer.
Die in Auftrag gegebenen Arbeiten sind unter Leitung eines erfahrenen Bauführers mit
nachweislich vorhandener Erfahrung und Vorbildung auszuführen. Der Bauführer oder
sein Vertreter hat ständig auf der Baustelle zu sein, sein Name und der seines Stellvertreters
ist der Bauleitung schriftlich mitzuteilen.
II. Durchführung der Bauleistung
Mit der Durchführung von Stundenlohnarbeiten hat der Auftragnehmer Stundenlohnzettel mindestens zweimal wöchentlich vorzulegen. Sie werden bei der Berechnung nur anerkannt, wenn sie von dem zuständigen Bauleiter oder Bauherrn unterschrieben sind. Leistungsstunden für Betriebsinhaber, Bauführer, Bauleiter, Meister, Polier, und Hilfspoliere werden dabei nicht vergütet.
Maße in den Zeichnungen sind an der Baustelle zu überprüfen.
Unstimmigkeiten sind vor Inangriffnahme der Arbeiten der Bauleitung mitzuteilen. Für
die Installationsarbeiten (Gas, Wasser, Strom, Heizung) haben die ausführenden Unternehmer
die Abnahme durch die zuständigen örtlichen Versorgungswerke zu veranlassen und die
evtl. vorgeschriebenen Zeichnungen, Anträge und andere technische Unterlagen zu liefern.
Diese und die Kosten für die Abnahme gehen zu Lasten des ausführenden Unternehmers.
Das gleiche gilt für andere Arbeiten, z.B. für den Nachweis der Betongüte und des
Schall- und Wärmeschutzes.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Sicherung gesetzlicher Schadensersatzansprüche eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und den Abschluss auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Der Auftragnehmer tritt Freistellungsansprüche gegen seine Haftpflichtversicherung dem Auftraggeber ab.
Der Auftraggeber hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die insoweit entstehenden
Kosten werden anteilig auf die am Bauvorhaben Beteiligten umgelegt.
Die Abnahme hat förmlich stattzufinden. Sie ist von dem Auftragnehmer schriftlich zu beantragen. Der Auftraggeber hat die Abnahme binnen vier Wochen nach schriftlicher Beantragung durch den Auftragnehmer durchzuführen.
III. Zusätzliche Vertragsbedingungen
Lieferung und Verarbeiten
Mit den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Angaben über Bauteil, Baustoff und Abmessungen
gilt die Lieferung sowie auch der Einbau, Herstellungsvorgang und -ablauf bis zur
fertigen Leistung unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der
gesetzlichen und behördlichen Vorschriften als beschrieben.
Reine Lieferleistungen sind besonders ausgewiesen und sind mit der Übergabe der Teile
und der Abnahme durch den AG abgeschlossen.
Verpflichtung der Vollständigkeit
Für die angebotenen Leistungen übernimmt der Auftragnehmer die Verpflichtungen der
Vollständigkeit, d. h. besondere Leistungen und Nebenleistungen, Nebenlieferungen,
die bei den Positionen nicht oder unvollständig benannt wurden, sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren, auch wenn sie im Leistungsverzeichnis nicht ausdrücklich erwähnt
sind.
Erschwernisse Bauwerksgeometrie
Erschwernisse aus der Bauwerksgeometrie sind bei allen Bauteilen und Leistungen zu
berücksichtigen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hierzu gehört auch das
Anarbeiten an Schrägen, Krümmungen sowie alle Eckausbildungen, wenn diese in den Einzelpositionen
nicht besonders erwähnt oder erfasst sind.
Zeitversetzte Ausführung
Zeitversetzte Ausführung der Arbeiten und Ausführung in Einzelabschnitten gem. Bauablauf
sind einzukalkulieren. Arbeitsunterbrechungen und zusätzliche An- und Abfahrten werden
nicht gesondert vergütet.
IV. Technische Vorbemerkungen
Allgemein
Die gesamte Baustelleneinrichtung wird falls nicht extra ausgeschrieben in die Einheitspreise
eingerechnet. Sie umfasst alle Arbeiten, die zur Einrichtung und zur Unterhaltung
der Baustelle gehören. Dies sind im Besonderen:
Erstellen und Vorhalten, sowie das Wiederabbauen der berufsgenossenschaftlich erforderlichen
Abschrankungen und Gerüste, Auf- und Abbau, Vor- und Unterhaltung aller notwendigen
Maschinen, Geräte, Materiallager, Aufenthaltsräume, Sozialeinrichtungen, Baustellenbeleuchtung
etc., sowie erforderliche Sondermaßnahmen, Winterbaumaßnahmen, Versicherungen usw.
Ein Wasser- u. Stromanschlusskasten wird für die Bauzeit vom Rohbauunternehmer vorgehalten. Die Herstellung der Zuleitungen zu den Verwendungsstellen ist Sache des Auftragnehmers und ist in den Einheitspreisen enthalten. Alle Verbrauchskosten sind mit dem Rohbauunternehmer abzurechnen, oder werden von der Bauleitung festgelegt. Die Kosten werden von der Schlussrechnung abgezogen.
Vorhaltung bis zur Übergabe
Die Vorhaltung der nachfolgend beschriebenen Leistungen erstreckt sich auf die gesamte
Bauzeit des Bauwerks bis zur Übergabe bzw. Abnahme. Alle aufgeführten Maßnahmen und
Leistungen sind betriebssicher und betriebsbereit auszuführen, vorzuhalten und später
ordnungsgemäß zu beseitigen.
Kapazität
Die zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte sowie
Arbeitsmaschinen und Einrichtungen sind in ausreichender Kapazität zur Verfügung zu
stellen und ggf. zu ergänzen.
Die Beschaffung von Flächen und Lagern, sofern die vom AG zur Verfügung gestellten
nicht ausreichen, ist Sache des AN.
Lärmemission
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärmemissionen der Baugeräte und -maschinen
durch primären und sekundären Schallschutz auf ein mögliches Mindestmaß zu beschränken.
Hierbei sind die allgemeinen Verwaltungsvorschriften gegen Baulärm in der neuesten
Fassung, sowie die neuesten Lärmschutzverordnungen zu beachten. Bei Nichtbefolgung
haftet der Auftragnehmer u.a. für alle hierdurch evtl. entstehenden Haftpflichtansprüche.
Erschwernisse durch behördliche Auflagen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Unfallverhütung
Der Auftragnehmer hat zur Einhaltung aller einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften
über die gesamte Bauzeit, d.h. bis zur Herstellung und Abnahme des beauftragten Gewerkes
Sorge zu tragen.
Der Auftragnehmer hat zur Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten
und Sicherheitsmaßnahmen einen verantwortlichen, deutschsprechenden örtlichen Aufsichtsführenden
zu benennen.
Sicherheitsmaßnahmen
Vor Baubeginn der Arbeiten an und auf Dächern sind Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Fanggerüste,
Anseilschutz, Laufstege usw.) gegen den Absturz von Personen und gegen das Herabfallen
von Baustoffen und Werkzeugen zu treffen.
Alle Flachdachflächen mit weniger als 20 Grad Dachneigung und ohne ausreichend hohen
und festen Brüstungsschutz sind an geeigneten Stellen mit Anseilpfosten zu versehen,
die bei Arbeiten an und in der Nähe der Dachkanten ein sicheres Anseilen mit Sicherheitsgurten
ermöglichen.
Gerüste
Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die den einschlägigen DIN-Normen
(Gerüstordnung DIN 4420) und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein
behördlich zugelassen sind, oder deren Verwendung auf andere Weise geregelt ist. Für
Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der
Auftragnehmer an der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige
allgemeine behördliche Zulassung kostenlos bereitzuhalten.
Bauabfälle, Baustellenabfälle
Die Baustelle ist in sauberem Zustand zu halten.
Anfallende Bauabfälle und Baustellenabfälle werden Eigentum des Auftragnehmers und
sind sofort zu beseitigen. Bauabfälle und Baustellenabfälle sind gem. Vorschrift zu
entsorgen.
Unterkünfte für Mitarbeiter des Auftragnehmers
Die Tagesunterkünfte und Bauleiterbüros sind möglichst außerhalb der Baustellenverkehrs-
und Transportbereiche und außerhalb des Schwenkbereiches von Kranlasten aufzustellen.
Eine Genehmigung zum Aufstellen der Unterkünfte ist einzuholen. Evtl. Kosten sind
einzukalkulieren.
Vorhaltung und Verbrauch
Die Kosten für Vorhaltung, Wasser- und Stromverbrauch für alle anfallenden Arbeiten
bis zur schlüsselfertigen Übergabe des Bauwerks sind in dem Pauschalpreis mit einzukalkulieren.
Ein Wasser- u. Stromanschlusskasten wird für die Bauzeit vom Rohbauunternehmer vorgehalten.
Die Herstellung der Zuleitungen zu den Verwendungsstellen ist Sache des Auftragnehmers
und ist in den Einheitspreisen enthalten. Alle Verbrauchskosten sind mit dem Rohbauunternehmer
abzurechnen.
Baugenehmigung
Alle Auflagen aus der Baugenehmigung sowie alle amtlichen und gesetzlichen Auflagen
und Vorschriften sind zu beachten und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Besonders hingewiesen wird auf die Schutzmaßnahmen zur Erhaltung des vorhandenen Baumbestandes
einschl. Bewässerung, in Absprache mit den Behörden und dem Gartenarchitekten.
Behörden
Alle im Zusammenhang mit der Baustelleneinrichtung der An- und Abfuhr von Großgeräten-
und Elementen erforderlichen Verhandlungen mit Behörden, Zulassungskosten und Genehmigungskosten,
Miet- und Pachtkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Maßnahmen außerhalb der Grundstücksfläche
Maßnahmen außerhalb der Grundstücksfläche, welche für die Erstellung des Bauwerks
und für die Bedienung der Baustelle getroffen werden müssen, sind in diesem Abschnitt
pauschal zu erfassen. (Straßenaufbruch, Gehwegabbruch, Schotterstraßen usw. einschl.
aller erforderlichen Schutzmaßnahmen)
Flächen und Bauteile, die unter diese Maßnahmen fallen, sind nach Beendigung der Bauzeit
auf Anordnung der örtlichen Bauleitung, bei Flächen/Bauteilen außerhalb des Grundstückes
gem. Vorschrift der Stadtverwaltung, in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.
Die Kosten hierfür sind in der Baustelleneinrichtung pauschal zu erfassen.
Aushub- und Gründungsmaßnahmen
Sicherheitsmaßnahmen bei allen Aushub- und Gründungsmaßnahmen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren. Diese umfassen alle amtlichen Auflagen und alle erforderlichen Maßnahmen.
Verkehrsführung
Die Kosten für geänderte Führung des öffentlichen Verkehrs durch Beschilderung, Ampeln,
Absperrungen und sonstige Maßnahmen sind in die Baustelleneinrichtung einzukalkulieren.
Alle Maßnahmen nach Vorschrift der Stadtverwaltung. Anträge sind vom AN rechtzeitig
vorzunehmen.
Beweissicherung/Protokoll
Vor Beginn der Arbeiten ist das vorhandene Gelände und die angrenzenden Straßen, Gehwege
und Bauwerke mit den städtischen Behörden und dem AG auf evtl. Besonderheiten und
Zustand zu begutachten. Darüber ist ein Protokoll zu führen und dem AG und der Bauleitung
vorzulegen. Evtl. Bedenken gegen vorgesehene Bauausführungen sind rechtzeitig vor
Baubeginn mitzuteilen.
Archäologische Denkmalpflege
Bauunterbrechungen, Baustillstand und Wasserhaltungsmaßnahmen und alle sonstigen,
aus Gründen archäologischer Denkmalpflege und den amtlichen Auflagen notwendigen Erschwernisse
sind einzukalkulieren.
Vorbemerkung zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine Baustelle nach der Baustellenverordnung.
Es wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGe-Ko) eingesetzt.
Von diesem Koordinator wird ein SiGe-Plan erstellt, der dem Auftragnehmer zur Verfügung
gestellt wird.
Sollte es zur Auftragserteilung kommen, sind auf Anweisung des Bauherrn vor Arbeitsbeginn folgende Unterlagen einzureichen:
Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetztes.
Der Name des zuständigen Vorarbeiters.
Name des Ersthelfers (bei einer Kolonne bis 20 Personen muss mind. ein Ersthelfer mit der Grundausbildung von mind. 8 Doppelstunden anwesend sein. (Fortbildung innerhalb von 2 Jahren mit mind. 4 Doppelstunden).
Immer wieder stellen wir fest, dass Handmaschinen ohne Prüfplaketten auf Baustellen benutzt werden. Deshalb folgender Hinweis:
Hinweis aus § 5 BGV A3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Das ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel ist regelmäßig (Richtwert 6 Monate) auf ordnungsgemäßen Zustand von Elektrofachkraft zu überprüfen und durch Prüfetikett zu kennzeichnen.
Bei Auftragserteilung werden o.g. Punkte eingehalten bzw. die Unterlagen eingereicht.
| Projekt: | 24-011 | 24-011 Neuenhaus, Neubau KiTa |
| LV: | 09 | Senkrechtmarkisen |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Senkrechtmarkisen |
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Vorbemerkungen Fenster-Markisen mit ZIP-Führungsschienensystem Typ V-FM und F-FM, WAREMA RENKHOFF SE oder gleichwertig Zur Ausführung kommen Fenster-Markisen mit ZIP-Führungsschienen-System, Fabrikat WAREMA, oder Fenster-Markisen mit mindestens gleichwertigen technischen Ausstattungsmerkmalen. Der Stoff wird bei diesem System über einen angeschweißten Reißverschluss in einem speziellen Einsatz in der Führungsschiene geführt. Durch diese Art der seitlichen Führung lassen sich Markisen mit hoher Windstabilität realisieren. Diese richtet sich nach Ausführung und Größe. Ergänzung 11 des Bieters
Angebotenes Fabrikat:
'.........'
Ergänzung 12 des Bieters
Angebotener Typ:
'.........'
1. Elektroantrieb Rohrmotor 230 V, 50 Hz (Drehmoment und Leistungsaufnahme auf Anlagengröße abgestimmt), Schutzart IP 44, mit integriertem Thermoschutz und eingebautem Kondensator. Der Motor verfügt über eine elektronische Endabschaltung. Der Motor verfügt über eine angepasste drehmomentgesteuerte Endabschaltung oder eine positionsgesteuerte Endabschaltung in der oberen Endlage. In der unteren Endlage schaltet der Motor über eine positionsgesteuerte Endabschaltung ab. Die reagible Hindernis- und Blockiererkennung erkennt zum Schutz des Sonnenschutzproduktes ein Hindernis bzw. eine Blockade. Sobald eine Störung auftritt, versucht der Motor maximal 3-mal diese selbstständig zu überfahren, um eine temporäre Blockierung (z. B. Windböe) auszuschließen. Bei drehmomentgesteuerter Endabschaltung oben kompensiert der Motor automatisch die Längung und Schrumpfung des Tuches. Der Anschluss erfolgt durch eine im Motorkopf steckbare Anschlussleitung ca. 0,5 m lang mit vormontiertem Stecker STAS 3. Die entsprechende Kupplung für den bauseitigen Anschluss und das Steckerkupplungsgehäuse liegen bei. 2. Blende, eckig Blende aus stranggepresstem Aluminium, Abmessung 110 x 110 mm, Seitenteil aus Aluminium, pulverbeschichtet. Rechts- und Linksroller müssen mit Revisionsblende als untere Abdeckung lieferbar sein. 2.1 Wellensystem für 11er Blende Tuchwelle nach Erfordernis. Die Befestigung der Bespannung erfolgt mittels Kedernut, um evtl. Druckstellen durch Klemmleisten usw. zu vermeiden. Die Lagerung der Welle muss über einen federnd gelagerten Wellenkern erfolgen. Dadurch wird eine Revision des Wellensystems nach unten, ohne Demontage der Blende (nur Revisionsblende) möglich. 3. Screen-Stoff - Preisgruppe 2 Markisenbespannung aus PVC-Überzogener Glasfaser. Die Kanten sind seitlich durch ein thermoplastisches Verfahren verstärkt. Schwer entflammbar nach DIN 4102-1 B1. Farbauswahl gemäß der jeweils gültigen WAREMA oder roma Kollektion. Stoffgewicht 525 g/m². Für den Außenbereich sind Stoffe mit geringerem Gewicht nicht zugelassen. Bahnbreite 2500 mm. Bei größeren Breiten mit quer verlaufenden Schweißnähten. Auf eine einheitliche Optik ist zu achten. Die Bespannung muss schadstoffgeprüft sein nach ÖKO-Tex-Standard. 4. Führungsschiene mit C-Nut 25/56 direkt befestigt (ohne Führungsschienenhalter = Typ V-FM) Führungsschienen aus Aluminium, Abmessung 25 x 56 mm, 2-teilig, stranggepresst. Die Befestigung erfolgt direkt ohne Abstand auf der Fassade oder in der Laibung. In der Führungsschiene befindet sich ein extrudiertes PVC-Profil, welches neben der eigentlichen Behangführung auch die Funktion der Dämpfung von Windeinflüssen hat. 5. Fallprofil 35 x 42 mm Fallprofil aus stranggepresstem Aluminium, mit Kedernut. Sichtbar. Seitliche schwarze Kunststoff-Endstopfen, die eine sichere Führung innerhalb der Führungsschienen ermöglichen. Fallprofil mit den Abmessungen 35 x 42 mm. 6. Oberflächen Die sichtbaren Aluminiumteile sind in den Pulverfarben RAL 7012, oder ähnlich gemäß WAREMA Farbwelt pulverbeschichtet. Die Pulverfarben stehen in bis zu 5 unterschiedlichen Oberflächenqualitäten zur Verfügung. Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver in einer Schichtdicke von 60 - 120 my auszuführen. Die Vorbehandlung muss chromfrei im No-Rinse-Verfahren nach Qualitätsrichtlinie GSB AL 631 erfolgen. HINWEIS! Für die pulverbeschichteten Aluminiumteile müssen die Farben der RAL CLASSIC-Farbkarte, mindestens 6 DB-Farben sowie 97 Strukturfarben gemäß Hersteller-Farbspezifikation auswählbar sein. Tarnfarben und Leuchtfarben sind ausgeschlossen. 7. Befestigungs- und Verbindungsteile Innerhalb der Markise aus A2-Stahl oder Aluminium. Die Befestigung auf Holz, Aluminium oder Kunststoff müssen Schrauben mit Dichtbeschichtung zur Verhinderung von Wassereintritt durch Kapillarwirkung eingesetzt werden. Bei Montage auf Holz müssen zusätzliche Edelstahl-Distanzscheiben mit EPDM-Dichtscheiben montiert werden. Ein Prüfnachweis über die Dichtigkeit des Befestigungssystems ist auf Verlangen nachzureichen. 8. Kunststoffteile Sämtliche Kunststoffteile sind in Schwarz anzubieten. |
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01.1
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POS 02 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 3,01 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 02 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.2
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POS 03 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 3,01 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 03 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.3
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POS 05 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 1,51 x 2,34 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 05 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.4
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POS 07 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 07 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.5
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POS 08 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 08 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.6
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POS 09 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 09 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.7
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POS 10 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 10 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.8
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POS 11 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,7 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 11 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.9
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POS 14 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 14 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.10
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POS 15 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 15 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St. |
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01.11
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POS 17 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 17 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.12
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POS 19 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 19 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.13
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POS 20 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 20 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.14
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POS 22 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 4,01 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 22 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.15
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POS 24 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,91 x 2,34 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 24 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.16
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POS 25 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 1,535 x 2,34 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 25 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.17
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POS 29 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 4,135 x 2,34 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 29 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.18
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POS 31 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 31 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.19
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POS 33 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 8,635 x 2,34 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 33 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.20
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POS 35 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 2,01 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 35 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.21
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POS 39 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 39 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.22
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POS 40 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 40 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.23
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POS 41 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 4,135 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 41 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.24
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POS 44 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 44 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.25
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POS 45 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,79 x 1,885 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 45 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.26
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POS 47 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 4,135 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 47 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.27
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POS 48 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 48 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.28
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POS 50 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 50 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.29
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POS 51 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 51 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.30
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POS 53,5 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,84 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 53,5 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.31
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POS 54 Senkrechtmarkise wie vor beschrieben B/H: 0,76 x 1,59 m Bereich: Verblendmauerwerk Fensterplan Pos.: 54 Warema Screen ,,Weiß-Grau" Art.-Nr. 3503 Farbe: Weiß-Grau |
| 1 | St |
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01.32
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Gerüstkosten Zulagepreis zu vorgenannter Positionen für die Montage der Senkrechtmarkisen bis zu einer Einbauhöhe von ca. 3,50 m (s. Sonnenschutzplan) einschließlich erforderlicher Gerüstkosten sowie diese nach UVV liefern und für die eigenen Montagearbeiten vorhalten. |
| 1 | St |
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Summe 01 |
Senkrechtmarkisen |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Stundenlohnarbeiten |
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Regiearbeiten Stundenlohnarbeiten, die eventuell anfallen, sind vor Arbeitsbeginn anzuzeigen und innerhalb von drei Arbeitstagen bescheinigen zu lassen oder innerhalb einer Woche an die Bauleitung zu schicken. Später vorgelegte Rapportzettel können nicht anerkannt werden. Meister, Vorarbeiter und Kundendienstmonteure werden mit den Stundensätzen für Facharbeiter vergütet. In den Sätzen sind Auslösung sowie sämtliche Zulagen enthalten. Alle auf Nachweis auszuführenden Arbeiten werden bis zur Fertigstellung der Anlage zu diesen Preisen vergütet, Material wird zu den Angebots-Lieferpreisen vergütet ! |
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02.1
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Gesellenstunden Gesellenstunden für unvorhergesehene Arbeiten. Sonst wie vor beschrieben. |
| 10 | Std. |
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Summe 02 |
Stundenlohnarbeiten |
| Projekt: | 24-011 | 24-011 Neuenhaus, Neubau KiTa |
| LV: | 09 | Senkrechtmarkisen |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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01
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Senkrechtmarkisen |
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Summe 01 |
Senkrechtmarkisen |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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02
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Stundenlohnarbeiten |
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Summe 02 |
Stundenlohnarbeiten |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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LV
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09
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01
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Senkrechtmarkisen |
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02
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Stundenlohnarbeiten |
| LV | Senkrechtmarkisen |