- Nachweis über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern und Abgaben
- Freistellungsbescheinigung gem. § 48b EStG
- Testierte Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre
- Zahl der in den letzten drei Jahren durchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen
Die vorgenannten Nachweise sind nicht bei Vorliegen einer Präqualifikationsnummer vorzulegen.