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Verfahrensangaben

BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystem

VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Technische Universität Dresden (Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden)
USt.-ID: DE 18 83 69 99 1
Fetscherstraße 74
01307
Dresden
Deutschland
DED21
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden/ Geschäftsbereich Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
+49 351 458 2908
+49 351 458 8883509

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen
keine Angabe
Postfach 10 13 64
04013
Leipzig
Deutschland
DED51
wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
+49 341 9773800
+49 341 9771049

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

38434510-4
38434000-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines "BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystems" von dem Unternehmen BECTON DICKINSON GmbH.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung eines "BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystems" von dem Unternehmen BECTON DICKINSON GmbH.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Fiedlerstr. 23
01307
Dresden
Deutschland
DED21

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus an der Technischen Universität Dresden
NCH Haus 31
Fiedlerstraße 23, 01307 Dresden

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Durchführung eines Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, "weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
In der Neurochirurgischen Forschungsabteilung liegt der Fokus auf der Immuntherapie von primären Hirntumoren und Hirnmetastasen mittels eines Subtyps von Natürlichen Killerzellen (NK-Zellen), sogenannten adaptiven NK-Zellen, und mit einem chimären Antigenrezeptor (CAR)-modifizierten NK-Zellen.
Das zu beschaffende "BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystem" ist das einzige System, dass mit Blick auf die bestehenden Anforderungen für den Einsatz in der Neurochirurgischen Forschungsabteilung der MFD u. damit für die Beschaffung in Betracht kommt.
Beschafft werden soll ein "BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystem" mit folgenden zwingend erforderlichen Eigenschaften:
Zur Durchführung von hoch komplexen u. umfangreiche Zell- u. Immunphänotypisierungen, muss die gleichzeitige Detektion von mindestens 50 Marker möglich sein. Weiterhin muss das System neben den Detektoren für die Signale von Forward scatter u. Side scatter über 50 Fluoreszenzdetektoren verfügen, welche in ihrer Summe das vollständige Farbspektrum von < 370 nm bis > 860 nm abdecken. Das System muss in der Lage sein, die Spektralentmischung direkt während der Datenerfassung in Echtzeit durchzuführen. Dabei muss ein gewichteter Spectral Unmixing-Algorithmus genutzt werden. Dies ist zwingend notwendig, da bei der gleichzeitigen Analyse einer Vielzahl an Markern u. damit Fluorochromen deren Emissionsspektren so nah beieinander liegen, dass sie sich im Spektrum gegenseitig überlappen, so das eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist. Zudem zeigen Zellen oft eine Autofluoreszenz, die die gemessenen Emissionspektren verfälschen. Da bei der Immunphänotypisierung hauptsächlich Patientenmaterial unterschiedlicher Güte eingesetzt wird, ermöglicht ein gewichteter Spectral Unmixing-Algorithmus Robustheit gegen Ausreißer u. Rauschen trotz ungleich guter Messdaten. Das optische System muss eine maximal mögliche Sensitivität bei minimalen Lichtverlusten gewährleisten, um schwach gefärbte oder seltene Zellpopulationen korrekt identifizieren zu können. Die Hardwarekomponenten des Gerätes müssen ferner zwingend die Messung von Kleinstpartikeln, wie Nanopartikeln u. lentiviralen Partikeln, mit einer Größe von 100 nm oder kleiner erlauben, da sich ein Teil der Forschungsgruppe mit solchen Nanopartikeln bzw. lentiviralen Partikeln zur Immuntherapie von Tumoren bzw. Herstellung von CAR-NK-Zellen beschäftigen.
Um Zell-Zellinteraktionen zwischen CAR-NK-Zellen und Tumorzellen, wie Trogozytose, metabolische Vorgänge, wie Phagozytose o. Rezeptorvermittelte Aufnahmen von Nanopartikeln im Detail beantworten zu können, muss zwingend eine örtliche Verteilung des Fluoreszenzsignals auf o. in der Zelle analysierbar sein. Das Gerät muss daher zwingend eine Echtzeitbildgebung erlauben, wobei die Möglichkeit bestehen muss, diese mit den Forward/Side Scatter- bzw. Fluoreszenzdaten zu kombinieren u. zu analysieren. Zudem muss einstellbar sein, ob mit o. ohne bildgebende Parameter gemessen werden soll, da die Echtzeitbildgebung deutlich größere Datenmengen generiert, die gespeichert werden müssen.
Neben der manuellen Messung von Einzelröhrchen ist es zwingend, dass eine automatisierte Messung von Flach- und Deep-Well-Platten im 96-Wellformat sowie Röhrchenracks über einen integrierten Probenlader möglich ist. Zudem ist es unabdingbar, dass der Probenlader mit einer Misch-/Schüttelfunktion u. Temperaturregulation (4°C, 20°C und 37°C) ausgestattet ist. Damit können Proben im Hochdurchsatz (bis zu 96 Stück) in unterschiedlichen Volumina automatisiert gemessen u. Arbeitszeit effizient genutzt werden. Außerdem sollen unterschiedliche Assays (z.B. Zytotoxizitätsanalyse) gemessen werden, die Temperaturabhängig sind. Bestimmte Assays benötigen die Misch-/Schüttelfunktion, damit sich die Proben oder Lösungen nicht absetzen. Weiterhin muss das gemessene Probenvolumen nach der Messung pro Messdatei zur Verfügung stehen, um eine Zellzahlanalyse zu ermöglichen. Da mit dem Gerät u.a. Proben der gentechnischen Sicherheitsstufe S2 u. der Risikogruppe R2 gemessen werden sollen, ist es aus Arbeitsschutzgründen unabdingbar, dass bei normalen Betrieb keine Aerosole o. gefährlichen Stoffe aus dem System austreten.
Es ist unabdingbar, dass die Messdaten in FCS 3.1 oder FCS 3.2-File-Format ausgegeben werden, damit diese mit der bereits im Labor vorhandenen Analyse-Software ausgewertet werden können. Zudem ist es notwendig, dass eine separate Workstation für die Datenauswertung inkludiert ist, damit unabhängig von der Nutzung des Gerätes eine Datenanalyse durchgeführt werden kann. Weiterhin muss gewährleistet sein, dass die über die Echtzeitbildgebung generierten Daten zur Datenanalyse genutzt werden können.
Nur der "BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystem" erfüllt sämtliche der oben dargestellten zwingend erforderlichen Funktionalitäten/Eigenschaften. Insbesondere handelt es sich beim "BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystem" um das einzige auf dem Markt befindliche spektrale Durchflusszytometer, was gleichzeitig eine Echtzeitbildgebung gestattet.
Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.02.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine
weiteren vernünftigen Alternativen o. Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe
dar. Vielmehr gewährleisten die gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des "BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystem" einen anforderungsgerechten Einsatz in der Neurochirurgischen Forschungsabteilug des MFD (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt
Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GWB (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Leistung aufgrund der unter Punkt 6 "Ergebnisse" / "Begründung der Direktvergabe" dargestellten Gründe nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem in dieser Bekanntmachung benannten Unternehmen abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht vor Ablauf dieser Wartefrist. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen den beabsichtigten Vertragsschluss / die Auftragserteilung wendet, muss insofern innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die in der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 3 GWB. Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig bei der Landesdirektion Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 15.04.2026)).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

30053616
BD FACSDiscover A8 Zellanalysesystems
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Becton Dickinson GmbH
DE143259333
Großunternehmen
Tullastr. 8-12
69126
Heidelberg
Deutschland
DE125
tender.contract.germany@bd.com
+49 6221 3050
+49 6221 305216
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

02.03.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

30053616