1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. // 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. // 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 6 und 7 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen" zu beachten. // 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. // 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. // 6. Hinweise zur Vergabeunterlage "Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau" einschließlich Anlagen: Die Vergabeunterlage "Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau" einschließlich Anlagen wird, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen (Grundrisse, Pläne, etc.) handelt, ausschließlich auf Anfrage an vergabestelle@uniklinikum-dresden.de oder auf Anfrage über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Vergabeunterlage "Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau" und deren Anlagen um Vergabeunterlagen handelt, welche Vertragsbestandteil werden! Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Dokumente / Anlagen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln sind! //
7. Ortsbesichtigung: In folgenden Zeiträumen finden Ortsbesichtigungen bei dem Auftraggeber statt: Standort Bautzen: 05.11.2025 - 07.11.2025, jeweils in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr. Standort Pirna:11.11.2025 - 13.11.2025, jeweils in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr. Die Teilnahme an der vorgesehenen Ortsbesichtigung an beiden Standorten ist zwingend, da die sich aus der Begehung ergebenden Informationen über die örtlichen Gegebenheiten, Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlussbedingungen, Einbringung / Ausbringung, etc. für die Kalkulation relevant sind. Die Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots von der Angebotswertung. Die Bieter / interessierten Unternehmen werden gebeten, sich für die Teilnahme bis zum 21.10.2025, 12.00 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de. In der Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind für die jeweilig teilnehmenden Personen die vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Funktionen innerhalb des Unternehmens anzugeben. Der Auftraggeber wird dem Bieter / den Bietern nach der erfolgten Anmeldung den jeweiligen konkreten Termin / Zeitraum der Ortsbesichtigung mitteilen. Treffpunkt ist zum festgelegten Zeitpunkt: Standort Bautzen: Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH, NBST Strahlentherapie Bautzen, Am Stadtwall 3, 02625 Bautzen / Standort Pirna: Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH, NBST Strahlentherapie Pirna, Struppener Str.13, 01796 Pirna. Der Bieter trägt etwaige ihm im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung entstehende Kosten selbst. Sie werden nicht vom Auftraggeber erstattet. Der Auftraggeber wird die Bieter / interessierten Unternehmen über die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung ggf. einzuhaltenden Anforderungen nach erfolgter Anmeldung mit der Mitteilung des jeweiligen konkreten Besichtigungstermins informieren. Es ist vorgesehen, dass maximal 10 Personen auf Seiten des Bieters / des interessierten Unternehmens teilnehmen. // 8. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 23.02.2026.