Störung behoben! Alle Informationen finden Sie unter https://csx.de/incident
Klinische Elektronenlinearbeschleuniger
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
23.11.2025
02.12.2025 10:00 Uhr
02.12.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH
Handelsregisternummer: HRB 23558
Fetscherstraße 74
01307
Dresden
Deutschland
DED21
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden / Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
+49 3514582908
+49 3514588883509

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
Umsatzsteuer-ID: DE287064009
Postfach 101364
04013
Leipzig
Deutschland
DED51
wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
+49 3419773800
+49 3419771049

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

31643100-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber - ein Tochterunternehmen des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen - benötigt zwei identische klinische Elektronenlinearbeschleuniger (im Folgenden auch LINAC oder System genannt) einschließlich Zubehör für die Standorte Bautzen und Pirna.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem auch die bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die LINACs, die Einbringung, Aufstellung, Montage, den Einbau der zu beschaffenden Systeme sowie die Demontage und Abholung der Altsysteme.
Die Anforderungen an die Systeme einschließlich Zubehör, an die Komponenten, an Geräte / Produkte und an die weiteren Leistungen sind in der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt.
Das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden führt im Auftrag des Auftraggebers das Vergabeverfahren durch.
Für die Auftrags- / Vertragsabwicklung ist der Auftraggeber zuständig bzw. erfolgt diese durch den Auftraggeber.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber benötigt zwei identische klinische Elektronenlinearbeschleuniger (im Folgenden auch LINAC oder System genannt) einschließlich Zubehör für die Standorte Bautzen und Pirna.
Die zu erbringenden Leistungen umfassen unter anderem auch die bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die LINACs, die Einbringung, Aufstellung, Montage, den Einbau der zu beschaffenden Systeme sowie die Demontage und Abholung der Altsysteme.
Die Anforderungen an die Systeme einschließlich Zubehör, an die Komponenten, an Geräte / Produkte und an die weiteren Leistungen sind in der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen aufgeführt.
Der Auftragnehmer schuldet die Lieferung der Systeme und die Erbringung aller Leistungen sowie sämtlicher technischer und sonstiger Nebenleistungen samt Lieferung von Zubehör, welche für die kompletten, betriebsbereiten Systeme erforderlich sind, sowie die vorher bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die Systeme.
Der Auftragnehmer übernimmt neben der Lieferung der Systeme zu den jeweiligen Aufstellungs- / Betriebsorten und deren Einbringung insbesondere folgende weitere Leistungen:
Planungsleistungen hinsichtlich Aufstellung / Montage / Installation / Einbau der Systeme sowie hinsichtlich der baulichen und technischen Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die Systeme; Erstellung und Bereitstellung von Planungsunterlagen (insbesondere Ausführungsbeschreibung, Aufstellungspläne, Montage- und Installationspläne, Revisionspläne) gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau einschließlich Anlagen; Demontage, Ausbringung, Abholung und Abtransport der derzeit installierten Altsysteme unter Beachtung der Vorgaben gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau einschließlich Anlagen sowie deren ordnungsgemäße Verwertung / Entsorgung; bauliche und technische Ertüchtigung der vorhandenen Räumlichkeiten und technischen Anlagen für die Systeme unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten sowie gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau einschließlich Anlagen; sonstige Nebenleistungen gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau einschließlich Anlagen; Aufstellung, Installation / Montage der Systeme am jeweiligen Aufstellungs- / Betriebsort; Anbindung an die zum Betrieb der Systeme erforderlichen (gebäudetechnischen) Medien gemäß Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau einschließlich Anlagen; Anbindung der Systeme an das KIS ORBIS, die elektronischen (Patienten-) Dokumentationssysteme, Onkologie-Informationssysteme, Planungssysteme, Abrechnungssysteme und Archivierungssysteme (RIS / PACS) inklusive der dafür erforderlichen Soft- und Hardware; Einbindung aller netzwerkfähigen Komponenten in das TCP / IP Netzwerk und dessen Infrastruktur; Inbetriebnahme inklusive Beleg, Prüfung der elektrischen Sicherheit; Erklärung der Betriebsbereitschaft; Funktionsprüfung(en), Probelauf; Übergabe der voll funktionsfähigen und betriebsbereiten Systeme einschließlich des gesamten zum Betrieb erforderlichen Zubehörs; Bedienungsanleitung / Begleitpapiere bzw. Geräteunterlagen in deutscher oder englischer Sprache u.a. als elektronisches Dokument im PDF-Format; Einweisung und Schulung des Personals des Auftraggebers (Ärzte, MPEs, MTRs, Technikerschulung MPE); Lieferung, Montage, Einrichtung, Inbetriebnahme jeweils eines Systems zur Audio- / Video-Echtzeit-Patientenüberwachung in den Bunkern beider Standorte einschließlich aller zugehörigen Netzwerkkomponenten, Überwachungszentralen und Monitore im jeweiligen Überwachungsraum; Mängelhaftung.
Die Erbringung sämtlicher in den Vergabeunterlagen aufgeführter Leistungen übernimmt der Auftragnehmer auf eigene Kosten und Gefahr; dem Auftraggeber entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Am Stadtwall 3
02625
Bautzen
Deutschland
DED2C

Festlegungen zu den jeweiligen Aufstellungs- / Betriebsorten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, zu entnehmen.

Weitere Erfüllungsorte

Erfüllungsort

---
Struppener Straße13
01796
Pirna
Deutschland
DED2F

Festlegungen zu den jeweiligen Aufstellungs- / Betriebsorten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen", Punkt 8 "Bewertung der
Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Technischer Wert / Qualität

Die Festlegungen zur Bewertung der Angebote / zu den Zuschlagskriterien sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen", Punkt 8 "Bewertung der
Angebote / Zuschlagskriterien" zu entnehmen.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Option "LINAC Standort Bautzen": Voll-Service (ohne Oberflächen-Monitoring-System und Raum-Laser-System) für 86 Monate nach / ab Übergabe // Option "LINAC Standort Pirna": Voll-Service (ohne Oberflächen-Monitoring-System und Raum-Laser-System) für 86 Monate nach / ab Übergabe

Zusätzliche Angaben

Hinweis zu Punkt 5.1.3. "Geschätzte Dauer" dieser Bekanntmachung: Bei der unter diesem Punkt dieser Bekanntmachung geforderten Angabe handelt es sich um eine Pflichtangabe. Die vorgegebenen Eintragungsmöglichkeiten treffen jedoch nicht auf das vorliegende Vergabeverfahren zu. Daher hat sich der Auftraggeber für die Auswahlmöglichkeit "unbekannt" entschieden. Die Festlegungen / Regelungen zu Terminen, Fristen, Laufzeiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Vergabeunterlage "Leistungsbeschreibung" einschließlich Anlagen, zu entnehmen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBW5WRT

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen: LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 08.10.2025). Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis um Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. (Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.) Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 GWB oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot / gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. // 2. Die Einreichung / Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.1.1. der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen"). Nebenangebote sind nicht zugelassen. Es ist die Abgabe von maximal einem Hauptangebot zugelassen. // 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkten 6 und 7 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen" zu beachten. // 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzlichen Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. // 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. // 6. Hinweise zur Vergabeunterlage "Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau" einschließlich Anlagen: Die Vergabeunterlage "Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau" einschließlich Anlagen wird, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen (Grundrisse, Pläne, etc.) handelt, ausschließlich auf Anfrage an vergabestelle@uniklinikum-dresden.de oder auf Anfrage über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der Vergabeunterlage "Anlage 2 - Leistungsverzeichnis Bau" und deren Anlagen um Vergabeunterlagen handelt, welche Vertragsbestandteil werden! Der Auftraggeber weist zudem ausdrücklich darauf hin, dass die bereitgestellten Dokumente / Anlagen sowie alle weiteren Vergabeunterlagen streng vertraulich zu behandeln sind! //
7. Ortsbesichtigung: In folgenden Zeiträumen finden Ortsbesichtigungen bei dem Auftraggeber statt: Standort Bautzen: 05.11.2025 - 07.11.2025, jeweils in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr. Standort Pirna:11.11.2025 - 13.11.2025, jeweils in der Zeit von 14.00 - 17.00 Uhr. Die Teilnahme an der vorgesehenen Ortsbesichtigung an beiden Standorten ist zwingend, da die sich aus der Begehung ergebenden Informationen über die örtlichen Gegebenheiten, Ver- und Entsorgungsleitungen, Anschlussbedingungen, Einbringung / Ausbringung, etc. für die Kalkulation relevant sind. Die Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots von der Angebotswertung. Die Bieter / interessierten Unternehmen werden gebeten, sich für die Teilnahme bis zum 21.10.2025, 12.00 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de. In der Anmeldung zur Ortsbesichtigung sind für die jeweilig teilnehmenden Personen die vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Funktionen innerhalb des Unternehmens anzugeben. Der Auftraggeber wird dem Bieter / den Bietern nach der erfolgten Anmeldung den jeweiligen konkreten Termin / Zeitraum der Ortsbesichtigung mitteilen. Treffpunkt ist zum festgelegten Zeitpunkt: Standort Bautzen: Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH, NBST Strahlentherapie Bautzen, Am Stadtwall 3, 02625 Bautzen / Standort Pirna: Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden GmbH, NBST Strahlentherapie Pirna, Struppener Str.13, 01796 Pirna. Der Bieter trägt etwaige ihm im Zusammenhang mit der Ortsbesichtigung entstehende Kosten selbst. Sie werden nicht vom Auftraggeber erstattet. Der Auftraggeber wird die Bieter / interessierten Unternehmen über die zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung ggf. einzuhaltenden Anforderungen nach erfolgter Anmeldung mit der Mitteilung des jeweiligen konkreten Besichtigungstermins informieren. Es ist vorgesehen, dass maximal 10 Personen auf Seiten des Bieters / des interessierten Unternehmens teilnehmen. // 8. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 23.02.2026.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

84
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

56 Abs. 2 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." // § 56 Abs. 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." // § 56 Abs. 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen / Angaben zum Auftragsinhalt, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
(Hinweise: Das Formblatt F4-A kann zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in des Referenz-Auftraggebers auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet wird und dementsprechend - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird - keine namentliche Benennung einer Ansprechpartner*in erfolgen muss.)
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und technischen Größenordnung bzw. bei der Erbringung entsprechender Leistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträgen, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist bzw. die die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes zum Gegenstand hatten.
Diese Anforderung(en) wird / werden durch die Referenzanforderungen I. und II. wie folgt konkretisiert:
Referenzanforderung I.:
Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge für klinische Elektronenlinearbeschleuniger anzugeben.
Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt / Gegenstand des angegebenen Referenzprojekts / Referenzauftrags gewesen ist: Ausbau / Demontage eines Altsystems sowie Verkauf, Lieferung, Aufstellung, Installation / Montage, medientechnischer Anschluss, Inbetriebnahme eines vergleichbaren LINAC (vgl. Anlage 1 - Leistungsverzeichnis).
Referenzanforderung II.:
Des Weiteren sind mindestens zwei Referenzprojekte / Referenzaufträge anzugeben, deren Inhalt die Planung und Ausführung einer vergleichbaren Bauaufgabe gewesen ist.
Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt / Gegenstand der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge gewesen ist: Standortertüchtigung (bauliche und technische Ertüchtigung des Aufstellungs- / Betriebsortes und der technischen Anlagen) für den Einbau eines LINAC unter weiterhin laufendem Betrieb.
Hinweise: Es ist auch möglich, Referenzprojekte / Referenzaufträge nachzuweisen / anzugeben, die alle unter Referenzanforderung I. und II. aufgeführten Anforderungen kumuliert erfüllen. Zu diesem Zweck wurde im Formblatt F4-A unter Pkt. "Referenzanforderung I" in den Tabellen für die Angabe der Referenzprojekte eine Abfrage zu einer vergleichbaren Bauaufgabe mit aufgenommen. Zugleich enthält das Formblatt F4-A aber auch separate Tabellen für die Eintragung von Referenzprojekten, welche die unter Referenzanforderung II. aufgeführten Anforderungen separat erfüllen.
Es ist weiter zu berücksichtigen, dass es für den geforderten Nachweis von Referenzprojekten / Referenzaufträgen unschädlich ist, wenn Teilleistungen (z.B. Bauleistungen) in den jeweiligen Projekten / Aufträgen nicht durch einen Bieter allein, sondern durch Unterauftragnehmer erbracht wurden. Entscheidend für die Eignungsprüfung ist insoweit, dass der Bieter als Auftragnehmer / Vertragspartner entsprechende Referenzprojekte / Referenzaufträge durchgeführt / erbracht hat; er kann sich dabei auch Unterauftragnehmern bedient haben.
Es ist zu beachten, dass als Referenzprojekt / als Referenzauftrag nur Aufträge / Beschaffungen angegeben werden können, in denen die auftragsgegenständlichen Leistungen bereits erbracht worden sind. Noch nicht abgeschlossene Beschaffungsprojekte können dementsprechend nicht als Referenzprojekt / als Referenzauftrag berücksichtigt werden.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung, dass derzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung in marktüblichem Rahmen (Absicherung der auftragsspezifischen Risiken) besteht inklusive Angabe des Versicherungsunternehmens und Angabe des Versicherungsdeckungsumfangs sowie der Versicherungssummen je Versicherungsfall und Zusicherung, dass die Haftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird, gemäß Formblatt F5

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder).
Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

vgl. Vergabeunterlagen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung