Vitreoretinale Kataraktsysteme
VO: VgV Vergabeart: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Fetscherstraße 74
01307
Dresden
Deutschland
DED21
Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
+49 351-4582908
+49 3514588883509

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion
DE287064009
Postfach 10 13 64
04013
Leipzig
Deutschland
DED52
wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
+49 3419773800
+49 3419771049

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

33160000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Kauf von zwei Kataraktsystemen "UNITY(R) VCS" des Herstellers Alcon.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Kauf von zwei Kataraktsystemen "UNITY(R) VCS" des Herstellers Alcon.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

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Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Fetscherstraße 74
01307
Dresden
Deutschland
DED21

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist

Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, "weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist" (vgl. § 14 Abs. 4 Nr.2 lit. b VgV). Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen Alcon Deutschland GmbH in Betracht.
Die zu beschaffenden Systeme werden zur Kataraktchirurgie (Linse, vorderer Augenabschnitt) eingesetzt. Dabei erfolgt die Linsenverflüssigung (Phakoemulsifikation) mittels Ultraschall. Dadurch wird das Material nicht mehr abgestoßen, der Materialabtrag ist deutlich höher und verkürzt damit auch die OP-Zeit. Dieser Prozess wird zudem mit einem Sensor überwacht, der thermische Schädigungen verhindert. Das Risiko einer schwer zu behandelnden Schädigung des Schnittes durch Überhitzung wird so minimiert.
Sofern kein exakter und zeitlicher Abgleich zwischen Zuführung und Absaugung erfolgt, entstehen zusätzlich noch Druckspitzen. Dies kann zu starken Druckschwankungen im Auge führen, die Durchblutung der Netzhaut stark einschränken und die Gefahren einer Kapselruptur erhöhen.
Dem System liegt ein hochsensibles Messverfahren zugrunde ("Intelligent Sentry"), das mittels eines Sensors im Handstück den exakten Augeninnendruck ermittelt. Zusätzlich erfassen weitere Sensoren ("Intelligent Aspiration") in Echtzeit die Saugleistung (Vakuum und Flow) des Systems. Dadurch bleibt der Augeninnendruck stabil und überschreitet niemals den Schwellenwert von 24 mmHg.
Ein weiteres Anwendungsgebiet der zu beschaffenden Systeme ist die vitreoretinale Chirurgie am hinteren Augenpol. Dabei gilt: Je kleiner der Schnitt, desto kleiner die Wunde und desto schneller die Heilungszeit, wobei kleinere Lumina aber auch mit längerer Absaugzeit einhergehen.
Die klinische Anforderung besteht darin, möglichst kleine Inzisionen zu verwenden, ohne dabei die Operationsdauer durch die Verwendung dünner Lumina unverhältnismäßig zu verlängern. Um den Glaskörper bei kleinen Durchmessern zügig zu entfernen, werden hohe Vakuum-Werte verwendet. Dabei muss ein hoher Infusionsdruck angelegt werden, um das Auge stabil zu halten, wodurch ebenfalls ein hoher Augeninnendruck entsteht.
Das zu beschaffende System bietet die Möglichkeit der zügigeren Glaskörperentfernung auch bei kleinen Zugängen mittels eines einzigartigen Dual-Segment-Pumpsystems ("Unity Intelligent Fluidics"). Infusions- und Aspirationswerte werden exakt mittels Eddy-Current-Sensoren (hochempfindliche magnetische Wirbelstrom-Sensoren) gemessen. Eine weitere unverzichtbare Funktionalität sind die hohen Schnittraten mit bis zu bis zu 30.000 Schnitten pro Minute. Dabei gilt: Je höher die Schnittrate, desto feiner sind die abgetragenen Glaskörperfragmente und desto geringer der Zug an der Netzhaut.
Die abgeschrägte Spitze (Bevel) des Vitrektoms ist unerlässlich, da es dem Augenchirurgen somit möglich ist näher und damit präziser an der Netzhaut zu operieren, ohne diese zu beschädigen. Zudem kann der Chirurg aufgrund der abgeschrägten Spitze leichter in enge Zwischenräume und Gewebeschichten eindringen.
Die einzigartige Lichtquelle, welche eine freie Wählbarkeit der Farbtemperatur ermöglicht, wird für die Erreichung der notwendigen Sichtbarkeit des zu operierenden Gewebes und der verwendeten Farbstoffe benötigt.
Um zu verhindern, dass Instrumente bei der Manipulation des Augapfels verbiegen, wird eine federgelagerte Schutzhülse (Dynamic Stiffner) herausgefahren, um die Stabilität der Instrumente zu gewährleisten und Funktion aufrechtzuerhalten. Im schlimmsten Fall können Instrumente abbrechen, was so nicht akzeptiert werden kann. Das zu beschaffende System verfügt über einen TetraSpot-Laser Bei dieser Endo-Laser-Technologie werden bis zu 4 Laserspots gleichzeitig platziert, was die Reduktion der Behandlungszeiten um ein Viertel ermöglicht.

Die Firma Alcon Deutschland GmbH ist alleiniger Hersteller des Vitreoretinalen-Kataraktsystems "UNITY (R) VCS" und besitzt die alleinigen Vertriebsrechte. Es ist im vorliegenden Sachverhalt von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.02.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten die gegenständlichen Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung der beiden Vitreoretinalen-Kataraktsystemen "UNITY (R) VCS" einen anforderungsgerechten Einsatz beim Auftraggeber (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

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Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

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Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung im Sinne des § 135 Absatz 3 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 GWB (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung). Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Leistung aufgrund der unter Punkt 6 "Ergebnisse" / "Begründung der Direktvergabe" dargestellten Gründe nur von einem Unternehmen erbracht werden kann und deshalb die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag nach Ablauf von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, mit dem in dieser Bekanntmachung benannten Unternehmen abzuschließen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht vor Ablauf dieser Wartefrist. Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. (Hierzu sind insbesondere die Vorgaben der §§ 160 Abs. 1 und 2 sowie 161 GWB zu beachten!) § 135 Abs. 1 GWB sieht vor, dass ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam ist, wenn der öffentliche Auftraggeber (Nr. 1) gegen § 134 GWB verstoßen hat oder (Nr. 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Absatz 1 Nr. 2 tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 Satz 1 nicht ein, wenn (Nr. 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, (Nr. 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen (sog. freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung), und (Nr. 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Ein Nachprüfungsantrag, der sich gegen den beabsichtigten Vertragsschluss / die Auftragserteilung wendet, muss insofern innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB gilt (§ 160 Abs. 3 S. 2 GWB); interessierte Unternehmen, die in der Ex-ante-Transparenzbekanntmachung einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt haben, trifft keine Rügeobliegenheit i.S.d. § 160 Absatz 3 Nr. 1 - 3 GWB.
Der Auftraggeber bittet um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen (https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 02.10.2025)).

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

Kauf von zwei Kataraktsystemen "UNITY(R) VCS" des Herstellers Alcon.
Vitreoretinale Kataraktsysteme
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde

Alcon Deutschland GmbH
DE12512106004220797015
Großunternehmen
79100
Freiburg
Deutschland
DE131
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR

Angaben zum Angebot

Kauf von zwei Kataraktsystemen "UNITY(R) VCS" des Herstellers Alcon.