Krankenhaus-Haftpflichtversicherung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
16.10.2025
24.10.2025 10:00 Uhr
24.10.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR
Umsatzsteuer-ID: DE140135217
Fetscherstraße 74
01307
Dresden
Deutschland
DED21
Direktion Logistik, Infrastruktur und Versorgung / Bereich Logistik und Einkauf / Abteilung Wirtschaftsbetriebe / Vergabestelle
vergabestelle@uniklinikum-dresden.de
+49 351-4582908
+49 3514588883509

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen
keine Angabe
Postfach 10 13 64
04013
Leipzig
Deutschland
DED51
wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
+49 3419773800
+49 3419771049

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66516000-0
66510000-8
66000000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber - das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen (UKD; Versicherungsnehmer) - beabsichtigt den Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Versicherung / Absicherung der betrieblichen Haftpflichtrisiken einschließlich der persönlichen Haftpflicht aller Betriebsangehörigen ab dem 01.01.2026.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber - das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts des Freistaates Sachsen (UKD; Versicherungsnehmer) - beabsichtigt den Abschluss eines Versicherungsvertrages zur Versicherung / Absicherung der betrieblichen Haftpflichtrisiken einschließlich der persönlichen Haftpflicht aller Betriebsangehörigen ab dem 01.01.2026. Hierbei gelten die folgenden, grundsätzlichen Vorgaben:
- Betriebshaftpflichtversicherung auf Occurrence-Basis (zwingend)
- Versicherungssummen: 10 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden 2-fach maximiert
- Eigentragung (Self Insured Retention) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 3 Mio. EUR pro Jahr und damit Schadenbearbeitung und -regulierung innerhalb der Self Insured Retention (SIR) durch den Auftraggeber
- Vertragslaufzeit: 3 Jahre (01.01.2026 bis 01.01.2029; jeweils mittags 12:00 Uhr)
Die folgenden Unternehmen sind mit zu versichern:
1. Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden
2. Medizinisches Versorgungszentrum am Universitätklinikum Carl Gustav Carus GmbH
3. Ethik-Kommission an der Technischen Universität Dresden
4. Universitätsklinikum Dresden Service gGmbH
5. Carus Consilium Sachsen GmbH
6. Carl Gustav Carus Management GmbH
7. Nuklearmedizin und bildgebende Diagnostik am Universitätsklinikum Dresden GmbH
8. MRT Kooperations-GmbH
Der Vertrag wird auf Grundlage der Vergabeunterlage / dem Vertrag "Police" (inkl. Anlagen / benannten Vertragsgrundlagen) abgeschlossen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3

Das Vertragsverhältnis verlängert sich gemäß Ziffer 16.2 AHB mit dem Ablauf der Vertragszeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend, wenn es nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vor dem jeweiligen Ablauf vom Versicherungsnehmer oder vom Versicherer schriftlich gekündigt wird. In Abänderung von Ziffer 19.2 AHB ist die Kündigung durch den Versicherer nach ordnungsgemäßem Zugang erst nach drei Monaten wirksam. (Hinweis: Bei dem Feld "Maximale Verlängerungen" handelt es sich um ein Pflichtfeld. Die vertraglichen Regelungen / Festlegungen zur Vertragslaufzeit / Vertragsdauer ergeben sich allein aus den Vergabeunterlagen.)

10
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Fetscherstraße 74
01307
Dresden
Deutschland
DED21

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Die Bewertung des Preises erfolgt auf Grundlage des in der Vergabeunterlage "Preisblatt" aufgeführten Brutto-Zahlbetrages / der Beitragssumme (inkl. Versicherungssteuer) für die Versicherungsjahre 2026, 2027 und 2028. Hierbei handelt es sich um die Summe der für die Jahre 2026, 2027 und 2028 jeweils in der Vergabeunterlage "Preisblatt" eingetragenen / angebotenen Beiträge (inkl. Versicherungssteuer).

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Eine initiale Verkürzung der gemäß § 15 Abs. 2 für den Eingang der Angebote im Offenen Verfahren bestehenden Mindestfrist von 35 Tagen auf 31 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung, ist gemäß § 15 Abs. 4 VgV zulässig, da die elektronische Übermittlung der Angebote durch den Auftraggeber zugelassen wird.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBW5V7Q

Einlegung von Rechtsbehelfen

Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Dienststelle Leipzig der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Antragsbefugt ist nach § 160 Abs. 2 S. 1 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist nach § 160 Abs. 2 S. 2 GWB durch das Unternehmen darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die an Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gestellten, gesetzlichen Anforderungen können § 161 GWB entnommen werden. Der Auftraggeber bittet ferner um Beachtung der Hinweise der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen zur Einlegung von Nachprüfungsanträgen:
LINK: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363 (Link-Stand: 22.09.2025).
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nach § 160 Abs. 3 S. 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkte 3.1. und 3.2. der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). 3. Bietergemeinschaften haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (führender Versicherer). Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 8 und 9 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.9 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.12.2025. 6. Bereitstellung von Vergabeunterlagen: Im Rahmen des gegenständlichen Vergabeverfahrens werden zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter / den Bietern vertrauliche Informationen ausgetauscht werden. Dies betrifft die Vergabeunterlagen "Schadenverlauf / Einzelschadenaufstellung" (Schadenlisten) und "Leistungs- und Strukturdaten des Jahres 2024 / UKD". Um den Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens abzusichern, hat sich der Auftraggeber dazu entschlossen, den / die Bieter zur Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung aufzufordern (siehe den Vergabeunterlagen beiliegende Vertraulichkeitserklärung / Non-Disclosure Agreement (NDA) (Vertraulichkeits-/Verschwiegenheitserklärung auf Grundlage des § 5 Abs. 3 VgV)). Vor diesem Hintergrund werden die Vergabeunterlagen "Schadenverlauf / Einzelschadenaufstellung" und "Leistungs- und Strukturdaten des Jahres 2024 / UKD" dem Bieter / den Bietern ausschließlich nach Unterzeichnung und Übersendung der den Vergabeunterlagen beiliegenden Vertraulichkeitserklärung / Non-Disclosure Agreement (NDA) zur Verfügung gestellt werden.
Die Vertraulichkeitserklärung ist dem Auftraggeber hierzu per E-Mail an vergabestelle@uniklinikum-dresden.de oder über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals zu übermitteln; nach dem Zugang der Vertraulichkeitserklärung beim Auftraggeber werden die genannten Vergabeunterlagen dem jeweiligen Unternehmen / Bieter per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion des Deutschen Vergabeportals zur Verfügung gestellt werden. (siehe auch diesbezügliche Hinweise in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren", Pkt. 5) 7. Beteiligung von Versicherungsmaklern am Vergabeverfahren / Vertretung des Versicherungsunternehmens: Ein von einem Versicherungsmakler im Hinblick auf die zu beschaffenden Versicherungsleistungen abgegebenes Angebot ist unzulässig und muss insofern zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten ist es ebenso unzulässig, dass ein Versicherungsmakler ein Angebot in Stellvertretung für einen Versicherer / Versicherungskonsortium abgibt. Eine anderweitige Vertretung des Versicherers ist nur zugelassen, wenn der Vertreter über eine uneingeschränkte Vollmacht für die Angebotsabgabe und über eine Vollmacht für die Abwicklung des Geschäftsverkehrs für die Dauer des Versicherungsvertrages verfügt.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

67
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

§ 56 Absatz 2 VgV: "Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Der öffentliche Auftraggeber ist berechtigt, in der Auftragsbekanntmachung oder den Vergabeunterlagen festzulegen, dass er keine Unterlagen nachfordern wird." § 56 Absatz 3 VgV: "Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen." § 56 Absatz 4 VgV: "Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen."

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB sowie andere spezialgesetzliche Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen zu den in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen, die mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (Referenzliste gemäß Formblatt F4-A): Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten drei Kalenderjahren (2022 - 2024 oder aktueller), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insb. Angabe von Auftraggeber, Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner*in des Auftraggebers, Durchführungszeitraum, Angabe der ausgeführten Leistungen, Angabe des Auftragsvolumens (nicht zwingend)) gemäß beiliegendem Formblatt F4-A / Referenzliste gemäß Formblatt F4-A.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbes auch einschlägige Referenzen über eine entsprechende Leistungserbringung berücksichtigt werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens fünf Jahre (2020 - 2024 oder aktueller) zurückliegt.
(Hinweise: Das Formblatt F4-A kann zur erforderlichen Angabe von mehreren Referenzen vervielfältigt werden. Anstatt einer konkreten Ansprechpartner*in wird auch eine anonymisierte Möglichkeit zur (ersten) Kontaktaufnahme (bspw. Funktionspostfächer einer Abteilung) als ausreichend betrachtet. Dementsprechend muss - wenn ein entsprechender, anonymisierter Kontakt angegeben wird - keine namentliche Benennung einer Ansprechpartner*in erfolgen.)
Der Auftraggeber legt insbesondere Wert auf den Nachweis umfassender Erfahrungen bei der Ausführung der zu beschaffenden bzw. zu erbringenden Leistungen. Dabei wird es für erforderlich gehalten, dass ein geeigneter Bieter bzw. der Auftragnehmer bereits über ausreichende Erfahrungen in der durch den Auftrag vorgegebenen finanziellen und administrativen Größenordnung bzw. bei der Beschaffung / Erbringung entsprechender Versicherungsleistungen verfügt. Dies ist nachzuweisen anhand von Referenzprojekten / Referenzaufträge, deren Inhalt vergleichbar mit den zu beschaffenden Leistungen ist.
Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden anzugeben.
Dabei sieht der Auftraggeber Referenzprojekte / Referenzaufträge bzw. Referenzkunden als vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung an, soweit Inhalt der angegebenen Referenzprojekte / Referenzaufträge die Beschaffung eines vergleichbaren Leistungsgegenstandes bzw. die Erbringung vergleichbarer Versicherungsleistungen gewesen ist / ist. Ein vergleichbarer Leistungsgegenstand liegt vor, wenn mindestens die folgenden Leistungen Inhalt des Referenzprojektes / Referenzauftrags (gewesen) sind bzw. mit dem Referenzkunden ein Versicherungsvertrag mit folgenden Inhalten geschlossen wurde:
- Betriebshaftpflichtversicherung auf Occurrence-Basis, im Rahmen derer mindestens die in der Vergabeunterlage "Police", Pkt. 3 "Versicherte Risiken / Personen" aufgeführten Risiken versichert sind / waren.
- Versicherungssummen: mindestens 10 Mio. EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, 2-fach maximiert
- Eigentragung (Self Insured Retention) für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR pro Jahr und damit Schadenbearbeitung und -regulierung innerhalb der Self Insured Retention (SIR) durch den Referenz-Auftraggeber
Außerdem muss der mit dem Referenz-Auftraggeber / dem Referenzkunden geschlossene Versicherungsvertrag eine bisherige Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren / 24 Monaten aufweisen, d.h. dass das Vertragsverhältnis seit mindestens zwei Jahren / 24 Monaten bestehen muss bzw. mindestens zwei Jahre bestanden haben muss.
(Hinweis: Es ist unschädlich, wenn der Versicherungsvertrag bereits vor dem Kalenderjahr 2020 abgeschlossen wurde und / oder das Vertragsverhältnis über das Kalenderjahr 2024 bzw. das Ende der Angebotsfrist hinaus besteht. Es ist erforderlich, dass das Vertragsverhältnis im Zeitraum "2020 - 2024 oder aktueller" (d.h. 01.01.2020 bis zum Ende der Angebotsfrist) mindestens zwei Jahre / 24 Monate bestanden hat.)
Des Weiteren muss es sich bei dem Referenz-Auftraggeber / Referenzkunden, mit dem der Versicherungsvertrag geschlossen wurde, um ein in Europa gelegenes Krankenhaus der Maximalversorgung oder ein in Europa gelegenes Universitätsklinikum handeln.

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis, dass der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem er niedergelassen ist, im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist (für Deutschland zulässige / einschlägige Nachweise nach Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU: Auszüge aus dem Handelsregister, der Handwerksrolle, dem Vereinsregister, dem Partnerschaftsregister oder dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder). Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Registerauszug (bspw. aus Handelsregister) oder Auszug aus dem Mitgliederverzeichnis der jeweiligen Berufskammer der Länder (nicht älter als 6 Monate) beizufügen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

gültiger Nachweis (Zertifizierung) über eine aktuell gültige Qualitätsmanagementzertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig): Es ist nachzuweisen, dass ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen. Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Rating der Bonität - mindestens A+: Es ist nachzuweisen, dass die Bonität des Bieter / des Versicherungsunternehmen mindestens in die Ratingstufe A+ eingeordnet bzw. der Bieter / das Versicherungsunternehmen entsprechend mit der Ratingstufe A+ bewertet wird. Hierzu ist dem Angebot ein entsprechender, aktueller Nachweis (nicht älter als 6 Monate) beizulegen.

Eignungskriterium

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge

Nachweis über die bestehende Zulassung / Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in der ausschreibungsgegenständlichen Versicherungssparte: Es ist nachzuweisen, dass der Bieter / das Versicherungsunternehmen über eine aktuell bestehende Zulassung / Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nach § 8 ff. Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verfügt. Die Zulassung / Erlaubnis muss sich auf die ausschreibungsgegenständlichen Versicherungssparte beziehen.Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland müssen nachweisen, dass Sie die im Versicherungsaufsichtsgesetz (siehe § 61 ff. VAG) festgelegten Anforderungen für das Versicherungsgeschäft im Inland erfüllen und die notwendigen Zulassungen(en) / Erlaubnis(e) zum Geschäftsbetrieb vorliegen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung