1. Der Auftraggeber kann oder muss den Bieter ausschließen, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 123 oder des § 124 GWB vorliegt bzw. gegeben ist oder andere, spezialgesetzliche Ausschlussgründe vorliegen / gegeben sind. Diesbezüglich hat der Bieter mit seinem Angebot eine Erklärung im Formblatt Angebot/gemäß dem Formblatt Angebot einzureichen. Zudem hat der Bieter zu erklären, dass er bei der Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer seinen Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) den gesetzlichen Regelungen entsprechend den jeweilig gültigen Mindestlohn pro Stunde zahlt, gemäß dem beiliegenden Formblatt F7. Um die Übersendung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate) wird
gebeten. Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister ist demgemäß dem Angebot nicht zwingend beizulegen. Es wird außerdem zur Umsetzung von Art. 5 k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 geprüft, inwieweit Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der genannten Vorschrift aufweisen, unmittelbar als Bieter auftreten oder mittelbar, mit mehr als 10 % gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung der Eignungsnachweise an dem Vergabeverfahren / dem zu vergebenden Auftrag beteiligt sind / sein werden. Dazu hat der Bieter entsprechend des Formblattes "Eigenerklärung zur Beteiligung russischer Unternehmen am Vergabeverfahren / Auftrag" eine Erklärung abzugeben. Sofern die gegenständliche Erklärung - auch nach einer diesbezüglich ggf. erfolgenden Nachforderung - durch einen Bieter nicht abgegeben wird oder durch einen Bieter erklärt wird, dass ein Russland-Bezug im Sinne der genannten Vorschrift besteht, kann der öffentliche Auftrag nicht an diesen Bieter vergeben werden. 2. Die Einreichung/Abgabe der Angebote hat mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform "Deutsches Vergabeportal" zu erfolgen (Art der akzeptierten elektronischen Angebote: Elektronisch in Textform, Elektronisch mit fortgeschrittener elektronischer Signatur, Elektronisch mit qualifizierter elektronischer Signatur). In diesem Zusammenhang ist das den Vergabeunterlagen beiliegende Dokument "Information nach § 11 Abs. 3 VgV zum Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren" zu beachten. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass ein elektronisch übermitteltes Angebot alle geforderten Dokumente, Anlagen, Formblätter, Nachweise, Prospekte etc. enthalten muss (siehe u.a. Punkt 3.2.der Angebots- und Bewerbungsbedingungen). 3. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistungen und haben in ihrem Angebot (im Formblatt F2) sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind zudem hinsichtlich der in diesem Fall einzureichenden Eignungsnachweise und sonstigen Erklärungen die Festlegungen unter Punkt 1 und 2 der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung" zu beachten. 4. Eine Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer ist nicht ausgeschlossen. Der Bieter hat jedoch mit der Abgabe des Angebotes Art und Umfang der Leistungen bzw. die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu übertragen beabsichtigt und - sofern für den Bieter im Rahmen der Angebotsabgabe zumutbar, d.h. nicht zwingend - die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen (Formblatt F3-A). Darüber hinaus hat der Bieter erst nach einer vor der Zuschlagserteilung ggf. erfolgenden, diesbezüglichen Aufforderung des Auftraggebers, unter Einhaltung der mitgeteilten Frist zum einen die Unterauftragnehmer verbindlich zu benennen und zum anderen nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Mittel der benannten Unterauftragnehmer tatsächlich zur Verfügung stehen (beispielsweise durch Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter); Vgl. § 36 Abs. 1 S. 2 VgV. Des Weiteren hat der Bieter auf Anforderung des Auftraggebers nachzuweisen, dass keine Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers / der Unterauftragnehmer vorliegen; dazu hat der Bieter für den / die Unterauftragnehmer das Formblatt F6 nachzureichen, mit dem die Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB und weiteren spezialgesetzliche Ausschlussgründen erbracht wird. Sofern der Bieter für einzelne, spezifische Leistungen (Leistung / Leistungsteil "Wäscheversorgung bzgl. OP-Textilien") Unterauftragnehmer beauftragt, hat er auf Aufforderung des Auftraggebers zudem für diese weitere Eignungsnachweise einzureichen; diesbezügliche Festlegungen sind der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung", Punkt 1 "Nachweise zur Eignungsprüfung" zu entnehmen. Es besteht hierbei folgende Anforderung: Sofern der Bieter für die Erbringung der Leistung / des Leistungsteils "Wäscheversorgung bzgl. OP-Textilien" einen Unterauftragnehmer beauftragt, sind zum Nachweis von dessen Eignung mindestens zwei Referenzprojekte / Referenzaufträge nachzuweisen / anzugeben, welche die Leistung "Wäscheversorgung bzgl. OP-Textilien (mindestens sterile OP-Mäntel, OP-Funktionstücher, OP-Kasacks und OP-Hosen)" (Hinweis: Es ist hierbei unerheblich, ob es sich bei den im Referenzauftrag zur Versorgung eingesetzten OP-Mänteln um Einweg- oder Mehrwegprodukte gehandelt hat.) zum Gegenstand haben / hatten, welche für einen vergleichbaren Auftraggeber - d.h. ein Universitätsklinikum, ein anderweitiges Krankenhaus der Maximalversorgung oder ein Krankenhaus mit mindestens 900 Betten - erbracht werden / wurden und bei denen die Leistung jeweils über eine Dauer von insgesamt mindestens drei Jahren (Dauer der Leistungserbringung) erbracht wurden. Es ist in diesem Fall weiterhin nachzuweisen, dass bei dem Unterauftragnehmer im Hinblick auf den Geltungsbereich "Aufbereitung von OP-Textilien / Medizinprodukten" ein Qualitätsmanagement / Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 13485 (oder gleichwertig) eingeführt, in Verwendung und von einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zertifiziert ist. Der Nachweis ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung einer unabhängigen und akkreditierten Stelle zu erbringen.Der Auftraggeber erkennt hierbei darüber hinaus auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Staaten an. Weitere Hinweise und Anforderungen für den Fall, dass der Bieter für den Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe, § 47 VgV), sind unter Punkt 3.10 der "Angebots- und Bewerbungsbedingungen" aufgeführt. 5. Weitere Hinweise zum Nachweis der Eignung: Für ausländische Bieter ist der Nachweis der Eignung auch durch amtliche Bescheinigungen gleichwertiger Art möglich. Nachweise in anderer als in deutscher Sprache sind mit einer beglaubigten Übersetzung abzugeben. 5. Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis 30.12.2025. 6. Ortsbesichtigung: An dem folgenden Termin finden Ortsbesichtigungen auf dem Gelände des Auftraggebers, Fetscherstraße 74, 01307 Dresden statt: 25.08.2025, 08.00 - 16.00 Uhr. Die Teilnahme an der Ortsbesichtigung ist zwingend, da die sich aus der Begehung ergebenden Informationen über die örtlichen Gegebenheiten für die Kalkulation relevant sind. Die Nichtteilnahme an der Ortsbesichtigung führt zum Ausschluss des jeweiligen Angebots von der Angebotswertung. Die Bieter / interessierten Unternehmen werden gebeten, sich für die Teilnahme bis zum 19.08.2025, 16 Uhr unter folgender E-Mail-Adresse anzumelden: vergabestelle@uniklinikum-dresden.de. (siehe auch diesbezügliche Vergabeunterlage "Hinweise zur Ortsbesichtigung"). 7. Bereitstellung von Vergabeunterlagen: Mehrere Vergabeunterlagen werden, da es sich dabei um vertrauliche / sicherheitsrelevante Daten / Informationen handelt, ausschließlich auf Anfrage an vergabestelle@uniklinikum-dresden.de zur Verfügung gestellt. (siehe auch diesbezügliche Vergabeunterlage "Hinweise zur Bereitstellung der Vergabeunterlagen") 8. Gützeichen: Mit dem Angebot ist ein gültiger Nachweis über ein aktuell gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL - GZ 992-2 einzureichen. Es ist nachzuweisen, dass der Bieter über ein aktuelles, zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültiges Gütezeichen und Hygienezeugnis nach RAL GZ 992-2 verfügt, welches von der Gütegemeinschaft Verantwortungsvoller Textilservice e. V. vergeben / erteilt worden ist. Der Nachweis ist durch Vorlage des entsprechenden Hygienezeugnisses zu erbringen.
Verfügt der Bieter über mehrere Niederlassungen bzw. Betriebsstätten / Wäschereien, so muss sich das Gütezeichen / das Hygienezeugnis auf die Niederlassung bzw. Betriebsstätte / Wäscherei beziehen, die den Auftrag ausführen soll. (siehe weiterführende Festlegungen in der Vergabeunterlage "Hinweise zum Vergabeverfahren und zur Angebotserstellung", Pkt. 3)