Modernisierung Alte Feuerwache in Grevenbroich | Offenes Verfahren nach der VgV zu...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.12.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Grevenbroich
051620008008-31002-39
Am Markt 1
41515
Grevenbroich
Deutschland
DEA1D
Herr Alexander Middendorf
alexander.middendorf@junges-gv.de
+49 (0) 155 6390 6099

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
PR 2296
Berliner Allee 41
40212
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Herr Rechtsanwalt Carsten Steinert
steinert@buse.de
+492113880030
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
t:02211472889
Börsenplatz 1
50667
Köln
Deutschland
DEA23
vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
+492211473941
+492211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Grevenbroich plant, das kulturelle Veranstaltungszentrum "Alte Feuerwache" in Grevenbroich zu modernisieren und in diesem Zusammenhang den Veranstaltungssaal zu erweitern und umzugestalten sowie einen Foyer-Anbau zu errichten. Darüber hinaus ist Teil der Planung die Sanierung und Modernisierung der bestehen Arbeits- und Seminarräume im Obergeschoss.

Des Weiteren soll das ganze Gebäude EG und OG barrierefrei gestaltet werden.

Zur fachlichen Begleitung der Planungs- und Bauphase des Projekts wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI gesucht.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Grevenbroich plant die Modernisierung des Veranstaltungszentrums "Alten Feuerwache".

Die Stadt Grevenbroich ist als Anrainerkommune und Kraftwerksstandort (ehemals zwei Kraftwerke) in besonderem Maße vom Strukturwandel im Rheinischen Revier betroffen. Zum Umgang mit den Herausforderungen dieses Wandels soll die Maßnahme "Modernisierung Alte Feuerwache" zur Attraktivierung der Freizeiteinrichtungen rund um die Kerninnenstadt insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche beitragen und zugleich eine Aufwertung dieses Bereichs bewirken. Dies trägt zu einer Qualifizierung der weichen Standortfaktoren bei.

Die alten Kraftwerksgelände sollen sukzessive umgenutzt werden. In einer Stadt, die durch massiven Arbeitsplatzabbau (direkt und indirekt durch die Aufgabe der Kohleverstromung verursacht) betroffen ist, sollen auf reaktivierten und neuen Flächen neue Unternehmen angesiedelt werden und neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen. Zugleich soll mit einem Museumspfad am zum Teil denkmalwürdigen Kraftwerk Frimmersdorf sowie dem Energiepfad und dem Erftradweg an die Historie der Region erinnert und der Strukturwandel aktiv begleitet werden. Die Aufwertung der weichen Standortfaktoren ist ein wichtiges Element, um Grevenbroich als attraktiven Lebens-, Arbeits-, Naherholungs- und Tourismusraum zu präsentieren.

Für das Projekt sollen ferner Mittel aus der sogenannten "Flex-Reserve" als Fördermittel beantragt werden. Eine antragsnahe Studie ist von der Stadt Grevenbroich bereits Ende Januar 2026 vorzulegen.

Konzeptionell wird eine umfangreiche Modernisierung der Alten Feuerwehr - insbesondere durch die Umgestaltung und Erweiterung des Veranstaltungssaals, den Foyer-Anbau, die Sanierung und Modernisierung der bestehen Arbeits- und Seminarräume im Obergeschoss - angestrebt.

Im Übrigen sind die folgenden Baumaßnahmen Teil der Planungsleistung:
Umbau im Bestand, Neue Anlieferungszone, Kellerabgang Technikraum, Umgestaltung Aussenkamin, energetische Überarbeitung und sonstige Maßnahmen von geringerem Umfang.

Des Weiteren soll das ganze Gebäude EG und OG barrierefrei gestaltet werden.

Für die Maßnahme sind im Vorfeld Kosten ermittelt worden. Diese belaufen sich für alle Leistungen derzeit auf ca. 4,049 Mio. EUR (brutto) bzw. ca. 3,403 Mio. EUR (netto). Die ermittelten Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276.

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte Besondere Leistungen).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Grevenbroich
Deutschland
DEA1D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamthonorar nach HOAI (netto)

Das Kriterium "Gesamthonorar nach der HOAI (netto)" wird wie in der Wertungsmatrix dargestellt gewertet.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektorganisation- und umsetzung

Das Kriterium wird wie in der Wertungsmatrix dargestellt gewertet.
Hierzu zählen die Unterkriterien:

- Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen
Personen (Projektleitung und stellv. Projektleitung)
- Kosten-, Termin- und Qualitätsmanagement
- Ressourcen- und Kapazitätsplanung
- Herangehensweise an die Aufgabestellung /
auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der
Planungs- und Baudurchführungsphase

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Die Leistungsphasen werden stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphasen 1 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 4 (Stufe 2), die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 3), die Leistungsphase 8 (Stufe 4) sowie die Leistungsphase 9 (Stufe 5). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YBTMYLA

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Für den Nachweis der Eignung soll die Eigenerklärung zur Eignung des Auftraggebers verwendet werden (Anlage 3 der Vergabeunterlagen). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage von
Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen
Nachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

38
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV macht der Auftraggeber gegebenenfalls Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigefügt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot vorzulegen.

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Freizeit- oder sonstigen Bildungseinrichtungen) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Freizeit- oder sonstigen Bildungseinrichtungen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Die Stadt Grevenbroich hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadt Grevenbroich Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,
- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung