Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist die KRNKommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH. Der Auftraggeber ist eine 100%ige Gesellschaft der Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach.
Die Leistung betrifft freigestellte Schülerbeförderungsleistungen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 Freistellungs-Verordnung (FreistVO). Gegenstand des Vertrags ist die Durchführung von Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr als Subunternehmer des Auftraggebers. Die Leistung wird in 11 Losen vergeben.
Lose Landkreis Mainz-Bingen Nr. 1-6
Lose Landkreis Bad Kreuznach Nr. 7-11
Niedrigster Gesamtpreis (netto) aus dem Preisblatt für das jeweilige Los
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe ist das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen.2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Beachtung der Teilnahmebedingungen und unter Nutzung des Teilnahmeformulars einreichen.3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch mit einer Erklärung in Textform gemäß § 126 b BGB im PDF-Format bei dem Vergabeportal hochzuladen.4. Der Auftraggeber wird alle geeigneten Bewerber auffordern, ein indikatives Angebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entspr. den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren.5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zu versehen. 6. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen könnenauf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss derBewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind oder 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, erforderliche Angebots- oder Teilnahmeunterlagen nachzufordern. Hierauf besteht allerdings kein Rechtsanspruch.
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist. Ein aktueller Berufs- / Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate, wird beigefügt.
Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren und im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr)
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr). Vorzulegen sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen über früher ausgeführte Projekte im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr) in den letzten fünf Jahren vor dem Ablauf der Teilnahmefrist in Deutschland. Anzugeben ist:
a) Art der Dienstleistung sind Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr b) Der Auftrag wurde für einen öffentlichen Auftraggeber umgesetzt c) Der Auftrag umfasst eine Gesamtbeförderungsleistung von mind. 20.000 km.d) Der Auftrag umfasst die Stellung von Begleitpersonen (gilt für die Lose 1, 2, 4, 5, 8, 9, 10) / lediglich die Beaufsichtigung von Schülern (gilt für die Lose 3, 6, 7, 11).e) Es wurden Kleinbusse der Kategorien M1 eingesetzt.
Der Bieter ist verpflichtet, das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlicher Auftragsvergabe (Landestariftreuegesetz - LTTG) des Landes Rheinland-Pfalz vom 1. Dezember 2010 - in der jeweils geltenden Fassung - anzuwenden.