Berichtigungen

Beförderungsleistungen im freigestellten Schülerverkehr

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Berichtigungen

Änderung/en
23.08.2026 15:02 Uhr
Informationen wurden aktualisiert

Die Anpassungen erfolgen nach Überprüfung der festgelegten Eignungsanforderungen und dient deren bedarfsgerechter Ausgestaltung im Hinblick auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand.

Nach Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung werden auch Referenzen aus dem allgemeinen ÖPNV-Linienverkehr als vergleichbar anerkannt und erfüllen das Eignungskriterium, sofern die Referenz eine Personenbeförderung im straßengebundenen ÖPNV betrifft und die übrigen Anforderungen erfüllt sind.

Nach Ziffer 5.1.9 der Bekanntmachung wird der Auftraggeber alternativ zu zwei getrennten Unternehmensreferenzen auch ein einzelnes, umfangreicheres Referenzprojekt anerkennen, sofern dieses eine Gesamtbeförderungsleistung von mindestens 40.000 km pro Jahr (entsprechend dem Doppelten der Mindestanforderung von 20.000 km je Einzelreferenz) umfasst und die übrigen Anforderungen erfüllt.

Die Referenzanforderung gemäß Ziffer 5.1.9 lit. d) der Bekanntmachung wird gestrichen.

Die Anforderung gemäß Ziffer 5.1.9 lit. e) der Bekanntmachung wird dahingehend angepasst, dass Referenzprojekte nicht ausschließlich mit Kleinbussen der Kategorie M1 durchgeführt worden sein müssen. Auch Referenzen, die mit anderen Fahrzeuggrößen bzw. Fahrzeugkategorien erbracht wurden, erfüllen das Eignungskriterium, sofern sie vergleichbare Beförderungsleistungen zum Gegenstand haben.

21.08.2026