Die Bauleistungen im Projekt Neubau Hallenbad Düsseldorf-Unterrath (HURRA) werden in Einzelvergaben statt durch einen Generalunternehmer vergeben. Die Umstellung der Bauvergabe von einem Generalübernehmer auf Einzelvergaben führt zu einem erhöhten Koordinations-, Termin- und Kostensteuerungsaufwand. Im Übrigen bleibt der Leistungsumfang unverändert.
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf entschied mit Beschluss vom 10.07.2025, dass die Bauleistungen im Projekt Neubau Hallenbad Düsseldorf-Unterrath (HURRA) in Einzelvergaben statt durch einen Generalunternehmer zur vergeben sind. Diese Entscheidung des Gesellschafters der Bädergesellschaft Düsseldorf mbH erfolgte mit Blick auf eine größere Kosten- und Terminsicherheit, war jedoch für den Auftraggeber insoweit unvorhergesehen, da zuvor stets die Generalunternehmervergabe umgesetzt werden sollte. Trotz einer nach vernünftigem Ermessen sorgfältigen Vorbereitung der ursprünglichen Zuschlagserteilung durch die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH unter Berücksichtigung der ihr zur Verfügung stehenden Mittel hätte daher die Umstellung auf die Einzelvergaben nicht vorausgesagt werden können. Diese Änderung führte im Ergebnis zu einzelnen Anpassungen der ursprünglich beauftragten Projektsteuerungsleistungen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens waren die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte besondere Leistungen gemäß AHO 2020 für den Neubau des Hallenbades im Düsseldorfer Stadtteil Unterrath, die im Jahr 2023 europaweit ausgeschrieben und bereits am 26.02.2024 bezuschlagt wurden.
Die Bädergesellschaft Düsseldorf mbH plant den Neubau des Hallenbades im Düsseldorfer Stadtteil Unterrath.Ziel ist die Neuerrichtung des baulich und technisch abgängigen bisherigen Hallenbades zur Sicherung der als Daseinsvorsorge geschuldeten Aufgabe des Schul- und Vereinsschwimmens. Darüber hinaus soll das Bad im Zuge der geplanten Maßnahmen familiengerecht attraktiver werden.Für das Neubauvorhaben soll das folgende Raumprogramm realisiert werden:- Neubau Hallendbad- 25 m Becken mit 6 Bahnen inkl. 1m Sprungbrett und 3m Plattform- Kurs-/Lehrschwimmbecken (multifunktional mit Hubboden)- Kinderplanschbecken mit altersgerechten Attraktionen- eine Großrutsche (Option)- ein Whirlpool (Option)- eine Warmluftraum (Option)- ein Gymnastikraum im Obergeschoss (Option)
Für den Neubau des Hallenbades Unterrath sind im Vorfeld Kosten ermittelt worden. Diese belaufen sich für alle Maßnahmen (inkl. der möglichen Optionen) auf ca. 22,8 Mio. EUR (netto). Die ermittelten Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276.
Die für das Projekt erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sollen auf der Grundlage einer vom Objektplaner erstellten, funktionalen Leistungsbeschreibung insgesamt im Paket an einen Generalübernehmer vergeben werden.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens waren die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte besondere Leistungen gemäß AHO 2020, die im Jahr 2023 europaweit ausgeschrieben und bereits am 26.02.2024 bezuschlagt wurden.
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Projektstufe 2 (Planung) in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind:- Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung) (Stufe 2),- Projektstufe 4 (Ausführung Projektüberwachung) (Stufe 3) sowie- Projektstufe 5 (Projektabschluss) (Stufe 4).Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung des Bewerbungsbogens zum Teilnahmeantrag einreichen. Dieses Dokument ist unter der in dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.3. Der Teilnahmeantrag ist über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.4. Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.5. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Bewerbungsbogen festgelegt.6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Bewerbungsbogen). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter.7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin digital über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Siehe Vergabeunterlagen