Die Stadt Langenhagen beabsichtigt den gesamten Schulcampus der IGS Langenhagen, Konrad-Adenauer-Straße 21, 30853 Langenhagen, umzubauen und zu erweitern. Im Vorfeld der Hauptmaßnahme wird die Turnhalle vollständig zurückgebaut. Im Untergrund befindliche Grund- und Versorgungsleitungen werden gekappt und ebenfalls zurückgebaut. In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk der Abbrucharbeiten.
Die Stadt Langenhagen will im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung des Schulcampus der IGS Langenhagen die Einfeld-Turnhalle vorab zurückbauen. Die Turnhalle wurde Ende der 1960er Jahre als Einfeld-Turnhalle mit einem niedrigeren Umkleidetrakt und einem Gymnastikraum konzipiert. Unterhalb des gesamten Gebäudes befindet sich ein Kriechkeller bestehend aus Einzelgängen und Lüftungskanälen. Das Gebäude steht leicht erhöht auf dem Grundstück, die Höhendifferenz beträgt ca. 0,50 m und ist baulich abgegrenzt durch Winkelstützmauern, Hochbeete, Treppen und Rampen. Direkt angrenzend an das Gebäude steht eine Trafostationdes örtlichen Energieversorgers, die bestehen bleibt. Die Turnhalle besteht aus einem ca. 8,50 m hohen Hallenbau mit anschließendenNebenräumen mit Höhen von ca. 6,60m, bzw. 4,25m. In Teilbereichen wurde ein Kriechkeller mit einer Höhe von ca. 1,60m ausgeführt.
Das Gewerk Abbrucharbeiten umfasst verschiedene Teilleistung. Zu diesen zählen:
- Sicherung und Baustelleneinrichtung- Kampfmittelsondierung - Schadstoffsanierungsmaßnahmen und Demontage- Rückbau Außenanlagen- Rückbau vorhandene Bausubstanz - Erdarbeiten - Abbruch- und Schadstoffsanierung
Der Schulbetrieb in den umliegenden Gebäuden läuft während der gesamten Baumaßnahme weiter. Die Bauarbeiten sind grundsätzlich so auszuführen, dass der laufende Betrieb in den angrenzenden Gebäuden sowie auf den Verkehrsflächen nicht beeinträchtigt wird.
Die Einzelheiten sind der anliegenden Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.
Der Gesamtpreis (netto) aller Leistungen wird gewertet.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Den Nachweis der Eignung für alle geforderten Kriterien können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital statt.
Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.
Die Nachforderung erfolgt im Rahmen der Vorgaben des § 16 EU VOB/A.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 2,5 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A.
Der Auftraggeber verlangt als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, dass die Bieter gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A mindestens 3 Referenzen in den letzten 10 Geschäftsjahren nachweisen können, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Referenzen dürfen im Wege der Eignungsleihe unter den Voraussetzungen des § 6d EU VOB/A von genannten Nachunternehmer erbracht worden sein.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. VHB-Formblatt 124).
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (vgl. VHB-Formblatt 124).
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (vgl. VHB-Formblatt 124).