Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Gebrüder-Grimm-Schule in Grevenbroich. Die Schule soll um eine Mensa erweitert und für die Vierzügigkeit vorbereitet werden. Der Auftrag umfasst die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 (Anlagengruppen 1 bis 5 und 8 ).
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Gebrüder-Grimm-Schule in Grevenbroich. Die Schule soll um eine Mensa erweitert und für die Vierzügigkeit vorbereitet werden.
Hierzu ist geplant, die drei alten Bestandsgebäude aus dem Baujahr ca. 1960 abzureißen und die beiden neueren Gebäude geringfügig umzubauen. Durch einen Neubau soll ein Raumbedarf von ca. 1.500 qm entsprechend dem Raumprogramm durch eine wirtschaftliche Lösung geschaffen werden.
Ziel ist auch, im Rahmen eines Gesamtenergiekonzeptes für alle Gebäude den Energieverbrauch im Endzustand zu minimieren. Durch Interimsmaßnahmen ist der Weiterbetrieb des Schule während der Bauphase zu gewährleisten. Für diese Maßnahme sind im Vorfeld Kosten im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ermittelt worden.
Diese Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 bis 700 nach DIN 276 und betragen derzeit ca. 6,54 Mio. EUR brutto (5,49 Mio. EUR netto).
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Fachplanung (Leistungsbild Technische Ausrüstung) nach § 55 HOAI in den Leistungsphasen 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen (Anlagengruppen 1 bis 5 und 8).
Gewertet wurden die Unterkriterien:
- Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen: Projektleitung (10 %) und Stellv. Projektleitung (5 %).
Gewertet wurden die Unterkriterien:- Kosten-. Termin- und Qualitätsmanagement (5 %)- Herangehensweise an die Aufgabenstellung (20 %)
Gewertet wird die Summe aus dem Honorar für die Grundleistungen, dem Honorar für die abgefragten besonderen Leistungen und den gesamten Nebenkosten
Die Leistungsphasen werden je Anlagengruppe stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphasen 1 und 2 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 2), die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 3), die Leistungsphase 8 (Stufe 4) sowie die Leistungsphase 9 (Stufe 5). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung der entsprechenden Vorlage einreichen. Dieses Dokument ist unter der in dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.4. Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.5. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Teilnahmeantrag festgelegt.6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Teilnahmeantrag). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter.7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.