NEU! Webbasierte Angebotsabgabe! Weitere Informationen unter https://csx.de/JiViu

Verfahrensangaben

Zoo Krefeld Orang-Utan Anlage (BA.2) | Aufzug

VO: VOB Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zoo Krefeld gGmbH
HRB 10670
Uerdinger Straße 377
47800
Krefeld
Deutschland
DEA14
Frau Dr. Stefanie Markowski | Geschäftsführerin
stefanie.markowski@zookrefeld.de
+49 215195520

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Kommunalbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Freizeit, Sport, Kultur und Religion

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
BUSE Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
PR 2296
Berliner Allee 41
40212
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Herr Rechtsanwalt Carsten Steinert
steinert@buse.de
+49 2113880030
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
t:02211472889
Zeughausstraße 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211473941
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Bauleistung

CPV-Codes

45313100-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Der Auftraggeber plant die Errichtung eines neuen "Artenschutz-Zentrum AffenPark" im Zoo Krefeld in mehreren Bauphasen. Als Bauphase 2 soll der Neubau eines Neubau eines Warmhauseses über drei Ebenen mit vorgelagerten Besucherbereich und vier übernetzten Außenanlagen für Orang-Utans sowie einer weiteren Affenart einschl. der Einfriedungen (Wände, Fundamente, etc.) der übernetzten Freigehege errichtet werden.
In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 30 - Aufzug.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Auftraggeber plant, das neue "Artenschutz-Zentrum AffenPark" im Zoo Krefeld zu errichten.
Zukünftig sollen 20.000 m² der Gesamtfläche des Zoos - insgesamt 14 ha - für die Haltung von Gorillas, Schimpansen und Orang-Utans zur Verfügung stehen. Bislang waren es 0,5 ha der Zoofläche. Die Vision des Zoos Krefeld sieht eine Nutzung der Fläche ab der "Zoobrücke" vor, wo zukünftig Menschenaffen mit weiteren kleineren Affenarten leben sollen. Gemeinschaftshaltungen von Tieren werden - wann immer möglich - umgesetzt.
Das Artenschutz-Zentrum soll durch mehrere Bauphasen realisiert werden. Nunmehr steht die Bauphase 2 an, in der der Neubau eines Warmhauseses über drei Ebenen mit vorgelagerten Besucherbereich und vier übernetzten Außenanlagen für Orang-Utans sowie einer weiteren Affenart einschl. der Einfriedungen (Wände, Fundamente, etc.) der übernetzten Freigehege errichtet werden soll.
Die Ausführung des Warmhauses ist in Massivbauweise vorgesehen (Stahlbetonwände / Stahlbetondecken / Fertigteil-Betonplatten als Fassadenbekleidung).

Das Gewerk VE 30 - Aufzug umfasst die Lieferung und Montage eines maschinenraumlosen Personenaufzuges mit getriebelosem Antrieb im Schachtkopf nebst weiteren Nebenleistungen.

Die Einzelheiten zum Inhalt des Gewerks Aufzug sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
40.770,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

---
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Krefeld
Deutschland
DEA14

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs.
3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Den Nachweis der Eignung für alle geforderten Kriterien können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.
Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

2
2

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

ZKO_VE30
Aufzug
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Schindler Aufzüge und Fahrtreppen GmbH
DE136752020
Mittleres Unternehmen
Heerdterbuschstr. 13
41460
Neuss
Deutschland
DEA1D
office-ni-west.de@schindler.com
02131 295 221
02131 295 152
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

10.04.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

40.770,00
EUR

Angaben zum Angebot

VE30 Aufzug
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung