Der Auftraggeber plant die Generalsanierung des Hallenbades in Greven. Ziel des Projektes ist die Umsetzungen der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Substanzerhaltung des Hallenbades bei gleichzeitiger energetischer Optimierung. Die Arbeiten sollen nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 01 - Schadstoffsanierung, Rückbau- und Demontagearbeiten.
Der Auftraggeber plant, das Hallenbad in Greven zu sanieren. Das im Jahre 1975 errichtete Hallenbad in Greven wurde in Stahlbetonskelettbauweise mit Ortbeton gefertigt und erstreckt sich über zwei Geschosse dem Keller- und Erdgeschoss. Das Hallenbad wird durchschnittlich von 85.000 Badegästen pro Jahr besucht. Im Erdgeschoss sind die vier Schwimmbecken, ein Fitnessstudio und Umkleiden sowie Wasch- und Sozialräume untergebracht. Im südlichen Teil des Hallenbades befindet sich das Schwimmer-/ Variobecken mit Hubboden und mit 65 m langer Wasserrutsche so-wie ein Sprungbecken mit 1, 3 und 5 Meter-Turm. Zusätzlich gibt es ein Nichtschwimmerbecken und ein Kinderbecken mit Hubboden. Die gesamte Wasserfläche beträgt 574,3 m².
Ziel des Projektes ist die Umsetzungen der erforderlichen Sanierungsmaßnahmen zur Substanzerhaltung des Hallenbades bei gleichzeitiger energetischer Optimierung. Die Arbeiten sollen nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Das Gewerk VE 01 - Schadstoffsanierung, Rückbau- und Demontagearbeiten umfasst die Arbeiten zur Schadstoffsanierung und Entsorgung von Asbest- und KMF-haltigen Abfällen, dem Rückbau gebäudetechnischer Anlagen sowie weiteren Entkernungsarbeiten im Hallenbad Greven.
Die Einzelheiten zum Inhalt des Gewerks Schadstoffsanierung, Rückbau- und Demontagearbeiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.
Gewertet wird der Gesamtpreis aller Positionen gem. LV
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Den Nachweis der Eignung für alle geforderten Kriterien können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital statt.
Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.
Die Nachforderung erfolgt im Rahmen der Vorgaben des § 16 EU VOB/A.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A. Die Referenzen dürfen im Wege der Eignungsleihe unter den Voraussetzungen des § 6d EU VOB/A von genannten Nachunternehmer erbracht worden sein.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch die Eintragung in die das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters, § 6a EU Nr. 1 VOB/A.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmer ausgeführten Aufträgen, § 6a EU Nr. 2 lit. c) VOB/A.
Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt, § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A.
Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des Auftrags, § 6a EU Nr. 3 lit. h) VOB/A.
Die Grevener Bäder GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Grevener Bäder GmbH Vertragsbedingungen verwenden,- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.