Erbringung von Werkstattdienstleistungen inklusive Werkstattpacht für eine Laufzeit von 7 Jahren zuzüglich der von der KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH einseitig auszuübenden Optionen, die Laufzeit bis zu zweimal um jeweils 5 Jahre zu verlängern.
Auftraggeber in diesem Vergabeverfahren ist die KRNKommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH. Der Auftraggeber ist eine 100%ige Gesellschaft der Landkreise Bad Kreuznach, Mainz-Bingen und der Stadt Bad Kreuznach. Unternehmensgegenstand des Auftraggebers ist die Erbringung von Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Verkehrsgebiet der vorgenannten Gesellschafter.Gegenstand der Vergabe ist die Verpachtung einer Werkstatt sowie den damit verbundenen Auftrag zur Erbringung von Werkstattdienstleistungen ab dem 02.05.2027 über eine Laufzeit von 7 Jahren zuzüglich der von der KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH einseitig auszuübenden Optionen, die Laufzeit bis zu zweimal um jeweils 5 Jahre zu verlängern. Im Rahmen der Werkstattdienstleistungen sollen vorrangig Wartungs-, Instandhaltungs- und Reparaturleistungen an Fahrzeugen der KRN erbracht werden. Nachrangig darf der Dienstleister freie Werkstattkapazitäten für die Durchführung von Dienstleistungen für Dritte nutzen. Für die Pacht der Werkstatt sowie die Erbringung der Werkstattdienstleistungen werden jeweils entsprechende Verträge abgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Laufzeit bis zu zweimal um jeweils 5 Jahre zu verlängern,
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis. Das Preis-Leistungs-Verhältnis bewertet der Auftraggeber anhand der folgenden Kriterien und Gewichtung: Preis 100%.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahrenist ein zweistufiges Verfahren. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweiteStufe ist das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die ausgewählten Bewerber teilnehmen. 2. Der Bewerber muss seinen Teilnahmeantrag unter Nutzung des Teilnahmeformulars einreichen. 3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch mit einer Erklärung in Textform gemäß § 126 b BGB im PDF-Format bei dem Vergabeportalhochzuladen. 4. Der Auftraggeber wird vier im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber auffordern, ein Erstangebot abzugeben. Der Auftraggeber wird die übrigen Bewerber entspr. den vergaberechtlichen Erfordernissen über ihre Nichtberücksichtigung informieren. Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Ziff. 9Teilnahmebedingungen. 5. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) einzureichen. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter mit einer Erklärung in Textform (§ 126 b BGB) zu versehen. 6. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben sollten mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden, sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 7. Fragen zum Teilnahmewettbewerb werden nur beantwortet, wenn sie bis spätestens 6 Werktage vor der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in das genannte Vergabeportal hochgeladen worden sind. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten in das Vergabeportal, das die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegenVergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.