Die RKH Enzkreis-Kliniken plant in den kommenden Jahren bis einschließlich 2030 regelmäßig verschiedene Maßnahmen zur baulichen Weiterentwicklung am Standort des Krankenhauses Mühlacker.
Hierbei handelt es sich um diverse Projekte für Neubau, Rückbau, Umbau und Sanierung am Klinikstandort mit seinen verschiedenen Gebäuden. Dies sind vor allem, aber nicht abschließend, Stationssanierungen und -umbauten sowie Bauprojekte innerhalb der medizinischen Funktionsbereiche sowie den zum Krankenhausbetrieb gehörenden nicht medizinischen Bereichen (bspw. Verwaltung, Pflegeschule, Konferenzräume). Diese Maßnahmen dienen dem Ziel, die qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung in Mühlacker sicherzustellen.
Die Maßnahmen können insbesondere Neubau-, Umbau-, Erweiterungs-, Sanierungs-, Modernisierungs-, Infrastruktur-, Technik- und Inbetriebnahmemaßnahmen betreffen, die im Wesentlichen im laufenden Klinikbetrieb umgesetzt werden.
Nicht umfasst von der Rahmenvereinbarung sind einzelne Großprojekte, die gesondert vergeben werden.
Für die Maßnahmen zur baulichen Weiterentwicklung sind unter anderem Projektsteuerungs- und Projektmanagementleistungen im Bereich Krankenhausbau und Krankenhaustechnik erforderlich. Die Leistungen orientieren sich an AHO Heft Nr. 9, Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, Stand Mai 2025. Einzelabrufe können Leistungen aus den Projektstufen 1 bis 5 und den Handlungsbereichen A bis E umfassen. Art, Umfang, Leistungszeitraum, Projektstufen, Handlungsbereiche, Personaleinsatz und Vergütung werden im jeweiligen Einzelabruf konkretisiert.
Die Projektvolumina der einzelnen Maßnahmen liegen im Bereich von ca. 0,64 Mio. EUR (brutto) bis ca. 17,50 Mio. EUR (brutto). Das Auftragsvolumen beträgt für die Projektsteuerung über die geplante Vertragslaufzeit von vier Jahren (inkl. einjähriger Verlängerungsoption) insgesamt ca. 3,0 Mio. EUR (netto).
Zur Verstetigung der Kernaufgaben im Rahmen der Projektsteuerung am Standort des Krankenhauses Mühlacker soll vorliegend eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Büros nach § 21 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 VgV beauftragt werden. Eine Abnahmeverpflichtung wird es für die RKH Enzkreis-Kliniken gGmbH nicht geben. Die jeweiligen Einzelaufträge sollen gemäß den Bedingungen der Rahmenvereinbarung ohne erneutes Vergabeverfahren im Wege des Einzelabrufs beauftragt werden.