Der Auftraggeber plant, die alte Shell-Fassabfüllanlage zu einer multifunktionalen Veranstaltungshalle umzubauen ("Kulturraffinerie K714"). Das historische Gebäude soll seinen Industriecharme behalten, während modernste Bühnentechnik und eine Gastronomie mit Rheinblick einzieht. In diesem Zusammenhang vergibt der Auftraggeber das Gewerk VE 163 - Schreinerarbeiten.
Das Gewerk VE 163 - Schreinerarbeiten für das Vorhaben Kulturraffinerie K714 umfasst im gesamten Gebäude diverse Einbaumöbel wie öffentliche Garderoben, Schränke, Theken, Tische und gepolsterte Sitzmöbel mit Stoffbezug und Abdeckplatten. DieMöbeloberflächen sind entweder furniert oder HPL-beschichtet. Die Theken enthalten als Abdeckung Gitterroste in Bronze-Farben. Zusätzlich sind Schreinerarbeiten im Sanitärbereich erforderlich, dieWaschtisch-Unterschränke, Spiegelschränke, Glas-Duschtüren und Wandspiegel beinhalten.
Die Ausführung erfolgt im Zuge der Ausbauarbeiten. Teilbereiche sind, bedingt durch den Bauablauf, zeitversetzt, nach Abschluss von TGA Installationsarbeiten auszuführen. Informationen zu Untergründen, Material und technischen Angaben finden sich in den jeweiligenPositionen und/oder Ausführungshinweisen.
Die Einzelheiten sind der anliegenden Baubeschreibung sowie den Vergabeunterlagen nebst weiteren Anlagen zu entnehmen.
Der Gesamtpreis aller LV-Positionen wird gewertet.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Den Nachweis der Eignung für alle geforderten Kriterien können präqualifizierte Unternehmen durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V (Präqualifikationsverzeichnis) führen. Beim Einsatz von Nachunternehmern ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzungen für die Präqualifikation erfüllen. Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch durch Vorlage von Einzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert ferner die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen.Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigen Nachweise unverzüglich beizubringen.
Die Submission findet entsprechend der Erfordernisse an die elektronische Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens digital statt.
Die Öffnung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. seine als Erfüllungsgehilfen eingesetzten Rechtsanwälte. Vertreter der Bieter sind aufgrund der elektronischen Verfahrensdurchführung nicht zugelassen.
Die Nachforderung erfolgt im Rahmen der Vorgaben des § 16 EU VOB/A.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung über jeweils mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 2,5 Mio. EUR für Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssumme pro Jahr betragen. Eine projektbezogene Aufstockung bestehender Versicherungen des Bieters im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot nachzuweisen, § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A.
Der Auftraggeber verlangt als Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, dass die Bewerber gemäß § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A mindestens 3 Referenzen in den letzten 10 Geschäftsjahren nachweisen können, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und Schreinerarbeiten aus Holz in öffentlich zugänglichen Bereichen mit einem Mindestauftragsvolumen in Höhe von jeweils 400.000 EUR (netto) betreffen. Die Referenzen dürfen im Wege der Eignungsleihe unter den Voraussetzungen des § 6d EU VOB/A von genannten Nachunternehmer erbracht worden sein.
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenenGeschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungenbetrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (vgl. VHB-Formblatt 124).
Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (vgl. VHB-Formblatt 124).
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (vgl. VHB-Formblatt 124).
Die Monheimer Kulturwerke GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Monheimer Kulturwerke GmbH Vertragsbedingungen verwenden,- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.