Die RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH plant am Klinikstandort in Bietigheim die Erweiterung und Neuordnung klinischer Kernfunktionen. Dies betrifft die Umstrukturierung und Erweiterung der Zentralen Notaufnahme und die Neuerrichtung des Herzkatheterlabors. Hierzu vergibt der Auftraggeber die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte besondere Leistungen gemäß AHO-Heft Nr. 9 / 2020.
Die RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH plant, die bauliche und technische Infrastruktur am Klinikstandort in Bietigheim gezielt weiterzuentwickeln, um die medizinische Leistungsfähigkeit dauerhaft zu sichern und insbesondere auch die erweiterte Notfallversorgung gemäß den Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sicherzustellen.
Kern des Vorhabens ist die Erweiterung und die funktionale Neuordnung der Zentralen Notaufnahme sowie die Errichtung eines Herzkatheterlabors auf dem Grundstück der Riedstraße 12 in 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Umsetzung erfolgt in mehreren, eng aufeinander abgestimmten, Bauabschnitten und ist auf die Projekte BTBI2602 Umstrukturierung und Erweiterung Zentrale Notaufnahme (ZNA) und BTBI2603 Neuerrichtung Herzkatheterlabor (HKL) aufgeteilt.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Grundleistungen für die Projektsteuerung, Projektstufen 1 bis 5, Handlungsbereiche A bis E sowie bestimmte besondere Leistungen gemäß AHO-Heft Nr. 9 / 2020.
Im weiteren Verlauf ist vorgesehen, die Bauleistungen in losweiser Vergabe zu vergeben.
Die Projektsteuerungsleistungen werden stufenweise abgerufen.Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Projektstufe 1 (Projektvorbereitung) in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind:- Stufe 2: Projektstufe 2 (Planung),- Stufe 3: Projektstufe 3 (Ausführungsvorbereitung),- Stufe 4: Projektstufe 4 (Ausführung (Projektüberwachung))- Stufe 5: Projektstufe 5 (Projektabschluss). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen. 2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung der entsprechenden Vorlage einreichen. Dieses Dokument ist unter der in dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar. 3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen. 4. Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert. 5. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt: Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind. Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen. Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Teilnahmeantrag festgelegt.6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Teilnahmeantrag). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter. 7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. 8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. 9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB.
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV. Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und 5,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung der Versicherung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss zusammen mit diesem Teilnahmeantrag vorgelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung zusammen mit diesem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Leistungen der Projektsteuerung im Krankenhaus-, Klinik- und / oder Gesundheitsbereich) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Leistungen der Projektsteuerung im Krankenhaus-, Klinik- und / oder Gesundheitsbereich) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Leistungen der Projektsteuerung im Krankenhaus-, Klinik- und / oder Gesundheitsbereich) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Leistungen der Projektsteuerung im Krankenhaus-, Klinik- und / oder Gesundheitsbereich) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV.