Die Stadt Grevenbroich plant, die Grundschule Erftaue in Gustorf zu erweitern und in diesem Zusammenhang einen Mensaneubau zu errichten sowie Umbauten im Bestand (Verwaltungsanbau) vorzunehmen. Zur fachlichen Begleitung der Planungs- und Bauphase des Projekts wird mit dieser Ausschreibung ein Büro für die Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) in den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 34 HOAI gesucht.
Die Stadt Grevenbroich plant die Erweiterung der Grundschule Erftaue in Gustorf. In diesem Zusammenhang soll eine neue Mensa errichtet und der Bestand (teilweise) umgebaut werden.
Dies umfasst im Wesentlichen den Neubau der Mensa. Da die Essensanlieferung durch ein Cateringunternehmen erfolgt, muss eine reine Ausgabe- und Spülküche inklusive aller erforderlichen Nebenräume geplant werden. Durch die Schaffung eines separaten Nebeneingangs und die Kombination des Mensabaus mit weiteren WC-Anlagen soll dieser Bereich auch in den Abendstunden für schulinterne Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
Ferner ist ein weiterer Anbau zu planen. Hier werden Lehrerzimmer, Archiv und der Lehrmittelraum untergebracht. Die OGS-Leitung und die Sozialarbeit ziehen ebenfalls in den Verwaltungstrakt. Hierfür sind kleine Umbauten im Bestand erforderlich. Die jeweils an die Anbauten angrenzenden Toilettenanlagen müssen teilweise saniert werden und sind Teil der Planungsleistung.
Für die Maßnahme sind im Vorfeld Kosten ermittelt worden. Diese belaufen sich für alle Leistungen derzeit auf ca. 2,355 Mio. EUR (netto). Die ermittelten Gesamtkosten umfassen die Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Gebäude und Innenräume) nach § 34 HOAI (Grundleistungen der LPH 1-9 sowie bestimmte besondere Leistungen).
Die Leistungsphasen werden stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphasen 1 und 2 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphasen 3 und 4 (Stufe 2), die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 3), die Leistungsphase 8 (Stufe 4) sowie die Leistungsphase 9 (Stufe 5). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für den Nachweis der Eignung soll die Eigenerklärung zur Eignung des Auftraggebers verwendet werden (Anlage 3 der Vergabeunterlagen). Selbstverständlich kann der Eignungsnachweis entsprechend der gesetzlichen Vorgaben auch in Form von Eigenerklärungen (Präqualifikationsverzeichnis, Vorlage vonEinzelnachweisen in Form von Eigenerklärungen) erbracht werden. Der Auftraggeber akzeptiert die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE). Wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber und Bieter, die eine Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Vergabeverfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der Nachweise beizubringen. Der Auftraggeber fordert in jedem Fall vor Zuschlagserteilung den Bieter, an den der Auftrag erteilt werden soll und der bislang nur Eigenerklärungen als vorläufigen Nachweis vorgelegt hat, auf, die einschlägigenNachweise unverzüglich beizubringen. Auf die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV - auch bei Bietergemeinschaften - wird hingewiesen.
Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV macht der Auftraggeber gegebenenfalls Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bietern gleichermaßen.
Gründe nach §§ 123, 124 GWB
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Sachschäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der oben genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss dem Angebot beigefügt werden. Bietergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bietergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit dem Angebot vorzulegen.
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Hinweis: Der Auftraggeber erwartet einen Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen) von durchschnittlich 300.000 EUR (netto) pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren. Bieter, die diese Summe nicht erreichen, werden bei der weiteren Angebotsprüfung nicht berücksichtigt.
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Objektplanung für Neubau, Umbau und / oder Erweiterung von Schulen oder sonstigen Bildungseinrichtungen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.