Die Hertener Stadtwerke GmbH möchte für das Fernwärmenetz im Bereich des Mühlenviertels eine Wärmeübertragerstation errichten. Das Fernwärmenetz Mühlenviertel soll durch Wärmeübertrager versorgt werden. Die Primärseite der Wärmeübertrager wird durch eine Verbindungsleitung mit dem Heizwasser des Fernwärmenetzes der Uniper Wärme GmbH durchströmt. Gegenstand des Auftrags ist der Bau und die Inbetriebnahme der Anlagen- und EMSR-Technik für die Wärmeübertragerstation Mühlenviertel.
Zur Versorgung des Mühlenviertels mit Fernwärme wird eine künftig durch die Hertener Stadtwerke GmbH betriebene Wärmeübergabestation (WÜ-Station) errichtet. Die Primärseite wird an das von Uniper betriebene Fernwärmenetz angeschlossen. Die Sekundärseite wird mit dem Wärmenetz Mühlenviertel verbunden. Mit dieser Ausschreibung wird die 1. Ausbaustufe ausgeschrieben, siehe hierzu nachstehende stichwortartige Beschreibung. In einer möglichen 2. Ausbaustufe, nicht Gegenstand dieses Verfahrens, wird zu einem späteren Zeitpunkt ggf. noch ein Zubau eines weiteren Wärmeübertragers, Wärmespeichers und einer Elektro-Strömungserhitzers erfolgen. Der hierfür notwendige Platz wird daher vorgehalten und die Schnittstellen werden berücksichtigt.
Die WÜ-Station besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:- Zwei parallel eingebundene Plattenwärmeübertrager (WÜT) mit jeweils 3 MWth;- je WÜT eine Erzeugerpumpe (PWÜT) in der Konfiguration 1 x 100 %;- eine hydraulische Weiche, ausgestattet mit einem Wärmespeicher mit einem Volumen von 60 m³;- ein Dreiwegeventil im Rücklauf (RL) der Anlage zur Regelung der Vorlauftemperatur (VL-Temperatur);- drei Netzumwälzpumpen (NUP) in der Konfiguration 3 x 50 % zur Versorgung des Wärmenetzes Mühlenviertel;- eine im RL der Anlage eingebundene Druckhaltung für die WÜ-Station und das Wärmenetz;- eine im RL der Anlage eingebundene Entgasungseinrichtung;- diverse Aktorik, darunter mehrere Regelventile (RV) und Sicherheitsabsperrventile (SAV);- Heizwassersystem (Primär- und Sekundärseite);- Stahlbauarbeiten;- Stromversorgung;- Steuerungstechnik;- Messtechnik;- Wärmedämmung.
Zu den Einzelheiten wird auf die beiliegenden Vergabeunterlagen verwiesen.
Gewertet wird der Gesamtpreis (netto) aller Leistungen.
Darstellung der Planung des zeitlichen Ablaufs der Bauarbeiten.
Bewertung des Projektteams und der zu erwartenden Qualität des Angebotsinhalts
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der SektVO. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.2. Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Unternehmen dazu aufgefordert, Ihre Bewerbungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das Vergabeportal einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Vergabeplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.3. Mit der Bewerbung müssen alle unter Ziff. 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgeführten Angaben / Unterlagen eingereicht werden. Hierzu können das beigefügte Dokument "Teilnahmeantrag", das VHB-Formblatt 124 und das Formblatt Referenzen verwendet werden.4. Auf Grundlage der Teilnahmeanträge werden geeignete Bewerber identifiziert und damit der Bieterkreis für die zweite Verfahrensstufe festgelegt. Im Teilnahmewettbewerb ist keine Rang- und Reihenfolge der Bewerber vorgesehen. Somit können sich alle geeigneten Bewerber für die Angebotsphase qualifizieren. Eine Obergrenze an qualifizierten Bietern für die Angebotsphase gibt es nicht. 5. Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.6. Im Anschluss werden die geeigneten Bieter unter Fristsetzung zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. In der Angebotsphase erfolgt eine Abschichtung der Angebote gemäß den Zuschlagskriterien. Auf Basis der Erstangebote wird eine Rangfolge der wertbaren Angebote erstellt. Die besten vier Bieter werden zur Verhandlungsrunde eingeladen, in der über Preise und Inhalte gesprochen wird. Nur diejenigen Bieter, die zur Verhandlung ausgewählt werden, dürfen ihre Angebote überarbeiten und ein letztverbindliches Angebot abgeben. 7. Die finale Bewertung erfolgt anhand der letztverbindlichen Angebote.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb unter Berücksichtigung des folgenden voraussichtlichen Zeitplans umgesetzt:- Start Vergabeverfahren / Bekanntmachung im EU-Amtsblatt: 08.10.2025- Eingang Teilnahmeanträge: 10.11.2025- Aufforderung Abgabe 1. ind. Angebote: 14.11.2025- Eingang 1. ind. Angebote: 10.12.2025- Verhandlungsrunde / Angebotsvorstellung in Herten: 15.12.2025- Aufforderung Abgabe letztv. Angebots: 18.12.2025- Eingang letztv. Angebote: 08.01.2026- Versand Vorabinformationsschreiben nach § 134 GWB: 13.01.2026- Zuschlag: 26.01.2026
Von der Möglichkeit der Nachforderung fehlender Erklärungen undNachweise gem. § 52 Abs. 2 SektVO macht die Hertener Stadtwerke GmbH gegebenenfalls Gebrauch. Der Gebrauch des Nachforderungsrechts erfolgt gegenüber allen Bewerbern / Bietern gleichermaßen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist.
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden. Bewerbergemeinschaften müssen einen entsprechenden Nachweis bzw. eine Erklärung für die Bewerbergemeinschaft oder für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorlegen. Eine projektbezogene Aufstockung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Auftragsfall wird akzeptiert, ist jedoch mittels schriftlicher Versicherungsbestätigung mit den Bewerbungsunterlagen vorzulegen.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmer ausgeführten Aufträgen
Angabe über die Ausführung von Leistungen der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber zwei Referenzen über die Abwicklung vergleichbarer Aufträge vorzulegen. Hierfür verwendet der Bewerber die Anlage "Eignungskriterien-Referenzen". Jede Referenz muss dabei die in der jeweiligen Anlage benannten Mindestanforderungen erfüllen. Es können auch mehrere Referenzen eingereicht werden; jedoch werden nur zwei Referenzen je Los zur Bewertung herangezogen. Für den Fall, dass Bewerber mehr als zwei Referenzen einreichen, ist anzugeben, welche Referenzen der Auftraggeber für seine Auswahlentscheidung berücksichtigen soll. Erfolgt keine Angabe, wird der Aufraggeber die ersten zwei eingereichten Referenzen seiner Auswahl zu Grunde legen. Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Erklärung über die Ausstattung, die Geräte und die technische Ausrüstung des Bieters für die Erfüllung des Auftrags
Angabe der technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind und die, über die der Bieter für die Ausführung der Leistungen verfügt
Siehe Vergabeunterlagen
Die Hertener Stadtwerke GmbH hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Hertener Stadtwerke GmbH Vertragsbedingungen verwenden, - durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten, - die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und, - die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.