Die Stadt Grevenbroich plant die Umgestaltung der Freianlagen des Maßnahmenbereichs "Perlenkette" in Grevenbroich. Der Auftrag umfasst die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen nach § 39 HOAI) in den Leistungsphasen 1-9.
Die Stadt Grevenbroich ist als Anrainerkommune und Kraftwerksstandort (ehemals zwei Kraftwerke) in besonderem Maße vom Strukturwandel im Rheinischen Revier betroffen. Zum Umgang mit den Herausforderungen dieses Wandels soll die Maßnahme "Perlenkette" zur Attraktivierung der Frei- und Naherholungsräume rund um die Kerninnenstadt insbesondere für Familien, Kinder und Jugendliche beitragen und zugleich eine freiräumlich städtebauliche Aufwertung dieses Bereichs bewirken. Dies trägt zu einer Qualifizierung der weichen Standortfaktoren bei.
Die alten Kraftwerksgelände sollen sukzessive umgenutzt werden. In einer Stadt, die durch massiven Arbeitsplatzabbau (direkt und indirekt durch die Aufgabe der Kohleverstromung verursacht) betroffen ist, sollen auf reaktivierten und neuen Flächen neue Unternehmen angesiedelt werden und neue zukunftsträchtige Arbeitsplätze entstehen. Zugleich soll mit einem Museumspfad am zum Teil denkmalwürdigen Kraftwerk Frimmersdorf sowie dem Energiepfad und dem Erftradweg (beide Wegeführungen grenzen direkt an das Plangebiet der Perlenkette und den Flutgraben an) an die Historie der Region erinnert und der Strukturwandel aktiv begleitet werden. Die Aufwertung der weichen Standortfaktoren ist ein wichtiges Element, um Grevenbroich als attraktiven Lebens-, Arbeits-, Naherholungs- und Tourismusraum zu präsentieren. Für das Projekt sollen ferner Mittel aus der sogenannten "Flex-Reserve" als Fördermittel beantragt wer-den. Eine digitale Förderskizze wurde Anfang Juli 2025 von der Stadt Grevenbroich eingereicht. Die Summe der Ausgaben (Baumaßnahme einschließlich Planung und Bürgerbeteiligung) wurde auf ca. 7,5 Mio. EUR (brutto) geschätzt. Die Beauftragung der Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI dient in einem ersten Schritt der Erarbeitung der Antragsunterlagen für das antragsnah Konzept und den Förderantrag. In einem zweiten Schritt soll sodann nach positiver Entscheidung durch den Fördergeber die weitere Planung ab der Leistungsphase 4 umgesetzt werden. Der Zeitraum für die Antragstellung (bis Mitte 2026) und die Umsetzung der Maßnahme (bis Ende 2029) ist relativ eng gesetzt.
Neben den planerischen Leistungen soll der obsiegende Bieter auch an relevanten Gremiensitzungen (Rat, Umweltbeirat, ggf. auch Arbeitskreis Baulandmanagement) sowie an internen Abstimmungsterminen mit den Fachabteilungen teilnehmen. Dies gilt insbesondere bei Meilensteinen im Erarbeitungsprozess, z. B. nach einer Bürgerbeteiligung oder bei der Vorstellung von Zwischenständen bzw. Ergebnissen in der Politik. Zudem ist die Konzeption und Durchführung einer Bürgerbeteiligung einschließlich der damit verbundenen Moderations- und Abstimmungsaufgaben Teil des Auftrags.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) nach § 39 HOAI für die Leistungsphase 1-9.
Die Leistungsphasen werden stufenweise abgerufen. Mit Abschluss des Vergabeverfahrens erfolgt zunächst der Abruf der Leistungsphasen 1 bis 3 in einer ersten Stufe. Weitere vorgesehene Stufen sind die Leistungsphase 4 (Stufe 2), die Leistungsphasen 5 bis 7 (Stufe 3) sowie die Leistungsphase 8 (Stufe 4) und die Leistungsphase 9 (Stufe 5). Die Einzelheiten hierzu sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ein Anspruch auf Folgebeauftragung besteht nicht.
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
1. Das vorliegende europaweite Vergabeverfahren ist ein zweistufiges Verfahren nach der VgV. Die erste Stufe ist der Teilnahmewettbewerb, die zweite Stufe das eigentliche Verhandlungsverfahren, an dem nur noch die geeigneten Bewerber teilnehmen.2. Die Bewerber sollen ihren Teilnahmeantrag unter Nutzung der entsprechenden Vorlage einreichen. Dieses Dokument ist unter der in dieser Bekanntmachung genannten URL kostenlos verfügbar.3. Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB über die Projektplattform einzureichen. Die Abgabe des Teilnahmeantrags ausschließlich in Papierform, per Fax, E-Mail oder über die nicht dafür vorgesehenen Funktionen der Projektplattform (etwa das Kommunikationstool) ist nicht zugelassen.4. Den höchstens drei qualifizierten Bewerbern der Stufe 1 werden sodann die Vergabeunterlagen für die Stufe 2 bereit gestellt. Die übrigen Bewerber werden entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse über ihre Nichtberücksichtigung informiert.5. Für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen, erfolgt eine Auswahl entsprechend der Eignungskriterien wie folgt:Zur Gewichtung der einzelnen Eignungsnachweise sind die jeweiligen Klammerzusätze aufgenommen. Es findet eine vergleichende Wertung der Teilnahmeanträge statt. Für die entsprechend gewichteten Eignungskriterien erfolgt eine Bewertung nach einer Punkteskala von 0 bis 5 Punkte, deren Anforderungen für die entsprechenden Kriterien transparent in dem Bewerbungsbogen aufgenommen sind.Die erreichte Punktzahl wird sodann mit der Gewichtung multipliziert und ergibt die gewichtete Punktezahl. Grundlage für die Auswahl der maximal drei Bewerber im Teilnahmewettbewerb sind die im Ergebnis höchsten Punktzahlen. Gibt es hier einen Gleichstand, kann der Auftraggeber die Entscheidung per Los nach § 75 Abs. 6 VgV treffen.Die Einzelheiten zum Vorgehen bei der Bewertung sind im Teilnahmeantrag festgelegt.6. Der Teilnahmeantrag ist von den Bewerbern zu unterzeichnen (vgl. Kapitel "Erklärung zur Richtigkeit der Angaben" im Teilnahmeantrag). Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist der Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter.7. Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Nachweise berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.8. Sämtliche in der Bekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen oder sonstigen Angaben müssen bis zum Schlusstermin elektronisch über die Projektplattform eingegangen sein. Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.9. Nachfragen werden nur beantwortet, wenn sie über die Projektplattform bis spätestens 7 Tage vor dem Schlusstermin zur Abgabe der Teilnahmeanträge gestellt werden. Eine Beantwortung gestellter Fragen erfolgt entsprechend der vergaberechtlichen Erfordernisse durch Einstellung der Antworten im elektronischen Projektraum, den die Bewerber regelmäßig zu prüfen haben.
Fehlende Erklärungen können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist gemäß § 56 VgV nachgereicht werden. Sofern fehlende Unterlagen auch dann nicht vorliegen, muss der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123bis 126 GWB.
Erklärung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist gemäß § 44 Abs. 1 VgV.
Nachweis gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV über eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen.
Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) für Neubau, Umgestaltung und/oder Sanierung von Freiräumen mit Freianlagen, Aufenthalts- und / oder Spielräumen) in den letzten drei Geschäftsjahren gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV
Benennung der Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) für Neubau, Umgestaltung und/oder Sanierung von Freiräumen mit Freianlagen, Aufenthalts- und / oder Spielräumen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Büroreferenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in den letzten fünf Jahren (Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) für Neubau, Umgestaltung und/oder Sanierung von Freiräumen mit Freianlagen, Aufenthalts- und / oder Spielräumen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV
Benennung der stellvertretenden Projektleitung für das Projekt mit Qualifikation sowie Erfahrungen der Person in vergleichbaren Projekten anhand von Nachweisen und Referenzen (Objektplanung (Leistungsbild Freianlagen) für Neubau, Umgestaltung und/oder Sanierung von Freiräumen mit Freianlagen, Aufenthalts- und / oder Spielräumen) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
Die Stadt Grevenbroich hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Sie wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird die Stadt Grevenbroich Vertragsbedingungen verwenden,- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,- die ihr ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang regeln und,- die ihr ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.